um mal kurz zu antworten:
Verhandlung war gut besucht!
Termin 10.30 Uhr fiel aus, da niemand für die Kläger/in(nen) erschien.
Termin 12.00 Uhr:Einzelrichter, relativ umgänglich (ertrug gelassen Publikumsreaktionen).
Beklagter (BR) oder dessen Anwalt erschien nicht.
Im übrigen:Beistand für Kl. wurde genehmigt, es durfte sich also jemand mit vor zum Kl. setzen und unterstützen (was die Person auch mit Fleiß tat).
Termin/Verhandlung wurde 1x unterbrochen, um d. Kl. Akteneinsicht in einem Extraraum zu gewähren. (Akteneinsicht war anscheinend kurz vorher noch schriftlich gestellt worden.)
Kl. trug danach einige weitere Argumente vor bzw. nach.
Man bezog sich des weiteren auf den schriftlichen Klagevortrag, d.h. Kl. + Richter waren sich einig, dass bereits alles vom Kl. geschrieben worden war.
Aus dem Munde des Richters kam ansonsten (sinngemäß):"Gefestigte Rechtsprechung, gefestigte Rechtsprechung, ... Rechtsprechung, einheitlich, ja einheitlich... usf."
"wir halten hier am Gericht nichts für grundgesetzwidrig, nicht verfassungswidrig... usf."
"Man kann nicht einfach Stellen aus irgendwelchen Bundesverfassungsgerichtsurteilen zitieren, da können unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein"
"Rechtsmittel wird nicht zugelassen werden, keine grundsätzliche Bedeutung."
"Urteilsspruch in ein paar Tagen, schr. Urteil folgt in ca. einem Monat".
Aussetzungsantrag (kurz vor der Verhandlung schriftlich gestellt) sei ebenso (und sehr) kurz vorher schriftlich kurz und knapp abgelehnt worden - "ob denn d. Kl. die Post nicht erhalten habe??"
Der Beklagte wurde zum Antrag auf Aussetzung/Ruhendstellung offenbar
nicht angehört/befragt.