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  • GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Ansbach, Mi 28.02.2018, 12 Uhr: 28. Februar 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Ansbach, Mi 28.02.2018, 12 Uhr  (Gelesen 3663 mal)

s
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  • was zuviel ist, ist zuviel
GERICHTSTERMIN

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach

Mittwoch, den 28.02.2018, um 12.00 Uhr, Sitzungssaal 2.

Besucher sind willkommen!

gruß
i.A. sonich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 04:04 von Bürger«

c
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Hallo,

wie man hört, finden am gleichen Tag vorher

               ab 10.30 Uhr

bereits weitere Verhandlungen zum Thema Rundfunkbeitrag statt.
Involviert ist dort ein Rechtsanwalt. Falls jemand Interesse hat, hingehen.

(Womöglich sind auch morgens schon solche Verhandlungen.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 13:56 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

s
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  • was zuviel ist, ist zuviel
Mein Nachbar hat mir erzählt, er habe gehört, jemand hätte zu den Verhandlungen eine kurze Presseerklärung herausgegeben und als email an lokale Zeitungsredaktionen gesendet. Die PR lautete ungefähr so:

Zitat
Presseerklärung


Erneut wird vor dem Verwaltungsgericht Ansbach über Rundfunkgebühren verhandelt. Am

         Mittwoch, den 28.02.2018, um 10.30 und 12.00 Uhr,


sind verschiedenen Verfahren angesetzt, in denen verhandelt wird, ob Personen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, trotzdem beitragspflichtig sind.

Seit 2013 – mit Einführung des sog. Rundfunkbeitragstaatsvertrages (RBStV) - werden Rundf­unk­beiträge von allen Wohnungsinhabenden in gleicher Höhe verlangt. Dabei ist es egal, ob man den örR nutzt oder nicht. Auch Betriebsstätten werden veranlagt. Zweitwohnungsbesitzende werden zweimal zur Kasse gebeten.

Deshalb wird der RBStV vielfach für verfassungswidrig gehalten. Viele Kritiker/innen haben ge­klagt. Mittlerweile sind 160 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden. 7 Verfahren wurden von dem Bundesverfassungsgericht zu Leitverfahren ernannt und werden demnächst dort verhandelt.  Diese Beschwerde stammen von Rechtsanwälten und u. a. zwei Professoren der Rechtswissen­schaften.

Trotzdem die Verfahren auf höchster juristischer Ebene behandelt werden, setzen die Ver­waltungs­gerichte anhängige Klageverfahren nicht aus. Man könnte sie ruhend stellen bis zur Entscheidung des BVerfG. Dies wurde bislang nur von einzelnen Gerichten getan (u. a. VG Hannover, VG Frankfurt, VG Göttingen). Das Verwaltungsgericht Ansbach weigert sich indes.

Auch lässt sich der Bayer. Rundfunk seit letztem Jahr von einer privaten Rechtsanwaltskanzlei vertreten, obwohl er eine eigene juristische Abteilung vorhält. Dadurch entstehen den Klage­parteien – zusätzlich zu den geforderten Rundfunkbeiträgen – weitere Kosten. Dies erstickt den Widerstand im Keim. Finanzbehörden dürfen sich nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Bei einem „Beitrag“ gilt das nicht, solange er nicht vom BVerfG als verdeckte Steuer beurteilt wird.

siehe:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

unter: Nr. 16, Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus


Ich fand die Idee gut und wollte sie hier - auch als Anregung - nicht vorenthalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 15:58 von sonich«

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Kann jemand zu den heutigen Verhandlungen was berichten? 


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s
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  • was zuviel ist, ist zuviel
um mal kurz zu antworten:

Verhandlung war gut besucht!  :)  ;)

Termin 10.30 Uhr fiel aus, da niemand für die Kläger/in(nen) erschien.


Termin 12.00 Uhr:

Einzelrichter, relativ umgänglich (ertrug gelassen Publikumsreaktionen).

Beklagter (BR) oder dessen Anwalt erschien nicht.


Im übrigen:

Beistand für Kl. wurde genehmigt, es durfte sich also jemand mit vor zum Kl. setzen und unterstützen (was die Person auch mit Fleiß tat).

Termin/Verhandlung wurde 1x unterbrochen, um d. Kl. Akteneinsicht in einem Extraraum zu gewähren. (Akteneinsicht war anscheinend kurz vorher noch schriftlich gestellt worden.)

Kl. trug danach einige weitere Argumente vor bzw. nach.

Man bezog sich des weiteren auf den schriftlichen Klagevortrag, d.h. Kl. + Richter waren sich einig, dass bereits alles vom Kl. geschrieben worden war.


Aus dem Munde des Richters kam ansonsten (sinngemäß):

"Gefestigte Rechtsprechung, gefestigte Rechtsprechung, ... Rechtsprechung, einheitlich, ja einheitlich... usf."

"wir halten hier am Gericht nichts für grundgesetzwidrig, nicht verfassungswidrig... usf."

"Man kann nicht einfach Stellen aus irgendwelchen Bundesverfassungsgerichtsurteilen zitieren, da können unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein"

"Rechtsmittel wird nicht zugelassen werden, keine grundsätzliche Bedeutung."

"Urteilsspruch in ein paar Tagen, schr. Urteil folgt in ca. einem Monat".

Aussetzungsantrag (kurz vor der Verhandlung schriftlich gestellt) sei ebenso (und sehr) kurz vorher schriftlich kurz und knapp abgelehnt worden - "ob denn d. Kl. die Post nicht erhalten habe??"

Der Beklagte wurde zum Antrag auf Aussetzung/Ruhendstellung offenbar nicht angehört/befragt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2018, 12:03 von sonich«

D
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Irgendwie sind die "Verhandlungen" an den VGs alle eine Farce... traurig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:14 von Bürger«

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  • was zuviel ist, ist zuviel
Ein besonderes Problem in Bayern ist, dass die Gerichte an das (Geuer-)Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von 2014 in Sachen Rundfunkbeitrag gebunden sind.
Da gibt es den Art. 29 Abs. 1 des BayVerfGH-Gesetzes, der besagt so etwas.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVfGHG-29

Insofern ist fraglich, wie ein bayer. VG auch anders reagieren könnte (als mit einer Farce).
Dies entzieht sich meiner Kenntnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:16 von Bürger«

c

cleverle2009

Ein fiktiver Mensch kann sich vorstellen, dass der Art. 29
Zitat
Art. 29 Bindungswirkung der Entscheidung, Vollzug
(1) Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind für alle anderen Verfassungsorgane sowie für Gerichte und Behörden bindend.
(2) Der Verfassungsgerichtshof kann in seiner Entscheidung die Art und Weise des Vollzugs regeln.
dem Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 nicht entspricht.

Zitat
Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

in Verbindung mit Artikel 19
(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Ein versierter Rechtsanwalt muss das Klagevorbringen versus richterlicher Entscheidung prüfen.
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von 2014 in Sachen Rundfunkbeitrag ist meines Wissens noch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprüft worden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dass die Gerichte in Bayern etwas anders ticken als im Rest der Bundesrepublik ist bereits hinreichend bekannt.
Viele Kläger meistern bereits ihre erste Verhandlung sehr gut, allerdings kann man mit Recht und behaupten, die ZWEITE wird noch besser und man wird auch hier wieder in der ersten Reihe sitzen ;)

Die Verhandlungen an den VGs sind keine Farce, im Gegenteil, sie werden von Verhandlung zu Verhandlung besser.
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, aber Dank des Forums und der Runden Tische werden die Kläger besser auf die Verhandlungen vorbereitet. Jede Bürgerin und Bürger hat das Recht auf Gehör und die Möglichkeit rechtliche Mittel einzusetzten (auch ohne Anwalt), dieses Recht und diese Möglichkeit sollte sich niemand nehmen lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:18 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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