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Autor Thema: Gegenleistung/ keine Gegenleistung -> EU-Recht  (Gelesen 8599 mal)

b
  • Beiträge: 763
Zitat
Ebenso wie die Rundfunkgebühr wird der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Rundfunkprogrammangebot erhoben, um die staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. […]

Interessante Wortfolge "staatsferne Finanzierung". Wenn die Finanzierung staatsfern ist, warum wurde die per Staatsvertrag, der dann in Landesrecht überführt wurde, festgesetzt? Staatsferne Finanzierung bedeutet, dass die Finanzierung nicht vom Staat kommt, sondern von anderen Dritten. D.h. der Dritte entscheidet über die Finanzierung. Und der kann entscheiden, dass er die Finanzierung nicht durchführt.

In diesem Fall spielt Gegenleistung/ keine Gegenleistung keine Rolle.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Für eine Einstufung als Beitrag dürfte die potentielle Gegenleistung zu schwach ausfallen.

Quelle: Rechtswissenschaftliches Gutachten "Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform der Rundfunkgebühr" für die ARD, 2007, von Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. (Harv.)
Download unter http://www.ard.de/download/398614/index.pdf
Siehe auch: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 232
Noch eine Anmerkung zum Vertrag:

Sucht man/frau im BGB nach Verträgen, landet man/frau beim BGB § 166 ff. (Titel 2 Willenserklärung). Oder mit anderen Worten: Die Grundlage eines Vertrages ist die Willenserklärung.

Die Beschaffung eines Rundfunkgerätes kann dahingehend als Willenserklärung angesehen werden, dass die Absicht besteht, Leistungen von Rundfunkanstalten in Anspruch zu nehmen.

So gesehen, kommt die Beschaffung eines Rundfunkgerätes einem Vertrag schon sehr nahe - wobei die Frage der Notwendigkeit und damit der Zulässigkeit der ÖRR's heutzutage hier zur Vereinfachung nicht weiter betrachtet werden soll.

Die Gebührenpflicht knüpft typisierend an das Bereithalten eines Empfangsgeräte als hinreichende  Bedingung für den Empfang von Rundfunksendungen der ÖRR an.

Ein Wille ist aber notwendigerweise etwas individuelles. Jeder ist anders.

Ein krasses Beispiel: Der Tatbestand des Mordes unterscheidet sich vom Tatbestand des Totschlages dadurch, dass beim Mord der Wille des Täters vorlag, sein Opfer in Jenseits zu befördern - obwohl sich für das Opfer in der Sache dadurch nichts ändert.

Mann oder Frau könnte nun einwenden, dass Mordprozesse keine Massenverfahren sind.

Aber der freie Wille ist im Grundgesetz verankert.

Art. 2 GG. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art. 1 GG  (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

In der Würde eines Menschen ist sein ganz persönlicher Wille enthalten. Damit kann der Wille nicht typisiert werden.

Eine Typisierung setzt damit voraus, dass ein sachbezogener Zusammenhang zwischen dem Willen und den sich daraus ergebenden Tatbeständen vorliegen muss.

Das Wohnen in einer Wohnung ist Ausdruck des Willens, einen Teil seiner Zeit in einer Wohnung verbringen zu wollen. Mehr kann aus dieser Tatsache nicht geschlossen werden, zumal eine Wohnung weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung für den Empfang von Rundfunksendungen ist.

So gesehen erscheint mir der (nicht typisierbare) individuelle Wille ein wichtiger Aspekt in dieser Diskussion zu sein.



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@drboe
Schön, daß Du das Zusatzprotokoll anführst, welches mancher aber sicher schon kennt.

Es ist die Auslegung des EuGH, von der Kommission übernommen, daß die Länder keine Befugnis haben, sich über jene Bereiche hinwegzusetzen, die vom EU-Recht geregelt werden. Es war im Forum sicherlich auch schon Gegenstand der Diskussion.

Und, übrigens, schau auch mal nur in den hier schon viel zitierten Erwägungsgrund 82 der schon viel zitierten Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, nimm die Entscheidung des EuGH zur Kenntnis, wonach auch diese Erwägungsgründe bindend sind, (separates Thema dazu), realisiere, daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken gelten sollen und nehme zur Kenntnis, daß diese nichts ins nationale Rundfunkregelwerk eingearbeitet sind, daß LRA und Co nicht befugt sind, Dich zwangsanzumelden, sofern Du auf deren Müll nicht reagierst, weil die Nichtreaktion nicht als Zustimmung dafür gewertet werden darf, daß Du ihren Müll annimmst, bestellst, kaufst, oder sonstwas damit anstellen willst.

Nimm bitte zur Kenntnis, daß alleine der EuGH befugt ist, europäisches Recht auszulegen und so passend zu gestalten, daß es nicht mit anderen europäischen Bestimmungen kollidiert.

Nimm zur Kenntnis, daß gemäß EuGH C-337/06 zum dt. ÖRR bereits die damalige Rundfunkgebühr dem Wesen nach eine Steuer war. Spätestens hier hätten die Länder die Bürger aus der Finanzierungspflicht herausnehmen sollen, weil Steuerrecht alleiniges Bundesrecht ist.

Nimm zur Kenntnis, daß auf Grund des in 2006 umgestalteten Grundgesetzes, (seither ist ja Melderecht alleiniges Bundesrecht), die Bund-Länder-Haftung neu geregelt worden ist und der Bund nur noch 15% eines finanziellen Schadens trägt, den die Länder durch Mißachtung von EU-Recht anhäufen.

Nimm zur Kenntnis, daß der EuGH entschieden hatte, (siehe separates Thema), daß aus der Mißachtung von EU-Recht kein Vorteil entstehen darf.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich nehme eine ganze Reihe von Dingen zur Kenntnis. Entscheidend ist immer, ob die handelnden Personen und die relevanten Institutionen daraus (die richtigen) Konsequenzen ziehen. Daran mangelt es, wie man u. a. aus massenhaft ergangenen Urteilen der VG bis zum BVerfG sehen kann. Du könntest bitte zur Kenntnis nehmen, dass das weder einzigartig ist - womöglich die Regel - noch der Rundfunkbereich diesbezüglich etwa besonders ist. Es nützt schlicht gar nichts, wenn man ständig auf die EU-Gesetze und Verordnungen klopft und dabei die politischen Rahmenbedingungen, unter denen de facto entschieden und geschachert wird, ignoriert. Und diese Bedingungen sind völlig andere als das (elektronische) Papier einem glauben machen will. Würde Papier die Bedeutung haben, die du ihm beimisst, Jean-Claude Juncker wäre nicht EU-Präsident, sondern säße u. U. im Knast, die Bundesregierung müsste sich wegen der Beteiligung an illegalen Kriegen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten, sämtliche noch lebenden US-Präsidenten neben sich auf der Anklagebank. Aber "Papier ist geduldig" heißt es, und darum laufen die Erwähnten noch frei herum. Wäre es anders, die meisten Kläger gegen den "Rundfunkbeitrag" hätten ohne jeden Zweifel siegen müssen; ja den "Rundfunkbeitrag" hätte es nie gegeben. In der Realität gibt es ihn aber und praktisch hat bis heute niemand gewonnen. Kannst du nicht erklären? Musst du nicht.

Der Streit um die Rundfunkfinanzierung ist letzten Endes eine politische Auseinandersetzung. Die gewinnt man nicht vor Gericht. Selbst wenn das durchaus politisch taktierende Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden ohne Wenn und Aber bestätigen würde, so würde man noch am gleichen Abend im deutschen Fernsehen erleben, wie Politiker aller Parteien, ggf. mit Ausnahme der AfD, eine schnelle Reform zusagen und zugleich dem ÖR-Rundfunk die uneingeschränkte Unterstützung versichern. Von der Bundeskanzlerin bis zu den Regierungschefs der kleinste Bundesländer, von den Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Bundestag bis zum Intendanten von Radio Bremen, der Moderator der Tagesschau und der Kommentator vom BR, sie alle würden eine schnelle, umfassende Lösung fordern und sich dafür stark machen dem ÖR-Rundfunk in Deutschland die Zukunft zu sichern; finanziell und auch sonst irgendwie. Gleich nach der Tagesschau wird es eine sehr lange Sondersendung zum Urteil geben, in der das Alles noch einmal wiederholt und breit ausgewalzt wird. Die Filmemacher und die Gewerkschaften der Kreativen werden sich schockiert zeigen, bekannte Alt-Moderatoren werden sich auf Twitter äußern, sofern sie nicht gleich interviewt werden. Und selbst Herr Döpfner wird sich erschüttert zeigen. Natürlich wird auch kräftig über dieses unglaubliche Urteil und die Richter räsoniert werden. Die CDU/CSU würde vermutlich den Plan, dem BVerfG endlich die Flügel zu stutzen, wieder hervorkramen.

Genau so würde es kommen, sollte das BVerfG das Unglaubliche beschließen. Und ich bin überzeugt davon, kein Hahn wird danach krähen, dass die Ursache des Problems in der Missachtung geltenden Rechts liegt, egal ob es um deutsches Recht oder das der EU geht. Es wird nicht einmal erwähnt werden, geschweige denn, dass für die "Korrektur" in Betracht gezogen würde, das Recht penibel zu beachten. Man kann ja nicht ständig mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen (frei nach Hermann Höcherl, 1961 bis 1965 Bundesminister des Innern).

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • This is the way!
Guten TagX,

@drboe, gallische Grüße.

Weißt du warum Schlau und Pfiffig sich Anfang 2013 mit "modernen Empangsgeräten" eindeckten?
Weil es darauf nicht mehr ankommt.

Weißt du warum Schlau und Pfiffig auch in Zukunft keine "Rundfunkgebühren" zahlen werden, wenn das BVerfG den BeitraX kippt und die "Gebührenregelung" wieder eingeführt wird?

Hat was mit staatlichen Beihilfen, staatlichen Eigenbetrieben, In-House-Vergabe, unzulässige Datenerhebung und -verarbeitung, Subventionen für Zusatzrenten also Unionsrecht und Normenklarheit, Amtsträgern, "Übertragung hoheitlicher Befugnisse" an einen Grundrechtsträger (NDR seit 1957) zu tun.
Mit moderner Rechtsauffassung kommt Mensch echt weiter!

Du kannst natürlicher weiter an deinen "althergebrachten Kurztheorien" und "schlichten einfachen Begründungen" festhalten und über "politische Hintergründe" nachdenken. Tja, dann wirst du wohl wieder die GEZ-Gebühr zahlen.

Schlau und Pfiffig nicht. Schlau und Pfiffig stellen sich sogar hin und verkünden lauthals, dass sie für den seit 1957 bestehenden Grundrechtsträger (PRESSE des "Ton´s und der bewegten Bilder") eintreten!

Weißt du warum Schlau und Pfiffig keine Kissen mehr vor die Köpfe der Menschen halten, die andauernd gegen eine Betonwand rennen?
Weil die Betonwand blau mit goldenen Sternen ist und nur starke Kopfschmerzen das absonderliche Verhalten abändert.

Denk mal drüber nach @drboe!

 :)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Lieber Profät: Viel Glück für Schlau und Pfiffig!

Ich fürchte allerdings, dass diese ihre Hoffnung auf Treibsand gebaut haben, denn ihre Gegner sind bekanntlich "Raffke & Gierig". Bis zu den 1950er Jahren schauen - wie kleingeistig! Die Geschichte der Menschheit reicht weit vor diese Zeit zurück und hat immer gezeigt, dass "Raffke & Gierig" noch stets die Oberhand hatten.

Zitat
Warren Buffett: "Es herrscht Klassenkampf, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen."

Die einfache Wahrheit ist, dass die repräsentative Demokratie vor allem die Aufgabe hat, den Besitz der Reichen gegen die Mehrheit der Besitzlosen zu sichern. Demokratie kommt aus dem Griechischen und soll "Herrschaft des Staatsvolkes" bedeuten. Nur war das Staatsvolk der Athener Griechen seinerzeit recht übersichtlich, also klein. Ohne die vielen Sklaven hätte "das Volk" kaum Zeit gehabt für lange Palaver und "Demokratie". Über diese Tatsache müssen die Sklaven muss das beherrschte Volk allerdings permanent belogen werden. Zu dieser Lüge gehören vor allem viele gut klingende Worte und bei Bedarf auch blaue Flaggen mit güldenen Sternen, die sich aber als schlechte Tarnung von Betonmauern erweisen werden, hinter denen sich die harte Wirklichkeit auftut: der Bürger ist ein Nichts oder aber ein Feind. Als Nichts steht ihm auch nichts zu, und so er Feind ist, wird ihn die volle Härte der Macht treffen. Vorzugsweise ausgeübt durch Vasallen, die sich der Gunst der "Eliten" erfreuen, eigentlich aber arme Würstchen sind.

Und überhaupt: Wie sieht denn das Szenario des Profäten nach dem vollständigen Sieg über den Rundfunkbeitrag aus? Wirklich ganz anders als meines (siehe oben)?  Kein leiser Zweifel, dass Staatsräson vor Gesetz geht? 8)

M. Boettcher



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 19:35 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe, das dachte Raffke der Regierende Bürgermeister von Berlin und Gierig der sich das Berliner Wasser greifen wollte auch. Naja, und dann haben beide Ohrfeigen vom VerfGH Berlin bekommen.

Zitat
1.
Die gesetzliche Ermächtigung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, im Rahmen eines Vertrages ihre Leitung einer juristischen Person des privaten Rechts zu unterstellen, ist mit dem Demokratieprinzip nur vereinbar, wenn sichergestellt ist, daß die Entscheidung über die Erteilung von Weisungen an die Anstalt Ietztlich in der Hand des Gewährträgers (hier: Land Berlin) verbleibt; die demokratisch legitimierten Vertreter des Gewährträgers müssen die letztentscheidende Einflußmöglichkeit behalten (im Anschluß an BVerfGE 93, 37 ff.).
2.
Die aus der Verfassung von Berlin herzuleitenden Grundsätze des Gebührenrecbts, namentlich der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sind auch im Rahmen des Verwaltungsprivatrechts bei der Erhebung privatrechtlicher Entgelte für Leistungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten.

VerfGH des Landes Berlin · Urteil vom 21. Oktober 1999 · Az. 42/99
https://openjur.de/u/270712.html

Auch in Sachen Flughafen Tegel war sich der Regierende Bürgermeister von Berlin sicher. Naja, und dann hat er eine Ohrfeige vom Berliner StaatsvolX bekommen.

Mit Treibsand und Glück hat das alles niX zu tun, sondern mit heimlich schlau und unheimlich dämlich!

Und was die Bürger_innen für eine Macht haben entscheiden die und nicht die "Reichen" oder "Oben". Wenn "Unten" nicht will, dann will "Unten" nicht!
Da kann "Oben" tanzen und Champus saufen, ohne "Unten" geht niX!!!! Das kriegt dann auch mal ein Verfassungsgericht zu spüren (Visca Catalunya). Die Zeiten der "ruhigen einschläfernden Hand" sind vorbei! Die "Oben" haben sich jetzt lange genug aus unseren Geldbörsen bedient und das nach "Oben" "umverteilt"!!!

Wie die "Geschichte" ausgeht?
Na jaaaanz klar! Mit der Atomsierung des BeitraXservus und dem Abgang der ARD / ZDF Bonzen-Lobby!!!! Was denkst du denn?

Die haben sich hier mit der falschen Mexikanerin und dem falschem Mexikaner angelegt!
Schwerer Fehler digital - ohne zu Fragen  - in die Wohnung von nicht-GEZahlern zu marschieren und angeblichen "Schwarzsehern" den rechtlichen Krieg zu erklären.

Und bitte! Den können sie haben und zwar bis zu ihrem Ende!
Was haben die eigentlich gedacht mit wem sie sich anlegen? Dumm und Dämlich?

Wir werden hier noch fiktive Klagen entwickeln und rechtliche Schellen verteilen, dass die nur noch "abtauchen" wollen! Wir haben zusammen die kostenlose VolX-Verfassungsbeschwerde entwickelt! Das fängt hier gerade erst an!
Und meinetwegen kann das BVerfG mit seinem Urteil bis 2025 warten! Das ist mir sowas von Latte!

Wir sind das BLAU des Himmels über uns kommen nur noch die GOLDENEN STERNE und sonst niX!

Wir sind der Anfang von deren Ende!

Wir sind der GEZ-Boykott!

Und uns wird NIEMAND aufhalten! Kein reicher Bonze und kein Regierender Bürgermeister oder Ministerpräsident_in!

Zweifel jibbet hier nicht! Das ist hier das GEZ-Boykott-Forum!

Fiktive Personen L, M, A, A,   B, E, I, T, R, A, X, S, E, R, V, U, S, Kumpels von Schlau und Pfiffig, sind da jaaaanz klar auch dieser Meinung!

 :)


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g
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Wir sind der Anfang von deren Ende!
Wir sind der GEZ-Boykott!
Und uns wird NIEMAND aufhalten! Kein reicher Bonze und kein Regierender Bürgermeister oder Ministerpräsident_in! 
Ende? - nicht ganz, muss nicht sein, sondern Ende der Entmündigung, Zwangsbesteuerung. Sollen die Abzocker fortbestehen, aber ohne mich.

Wir machen das nicht, weil wir es von uns aus machen wollen, sondern weil wir dazu gezwungen worden sind durch raffgierige Staatsdiener und Intendanten u.ä. .


Ein paar Gedanken zur Gegenleistung.
 Nur meine Ansicht, ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. :
Beim Rundfunk ist m.E. zu beachten, was es eigentlich sein sollte, was es ist und was daraus derzeit gemacht worden ist. Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar.

Ich sage, dass es sich um eine Gegenleistung handelt.

Bei einer Steuer habe ich keine direkt zuordenbare Gegenleistung. Beim Finanzamt oder Gemeinde zahle ich für etwas, was besteuert wird, aber nicht fürs Finanzamt oder der Stadtverwaltung. Bei anderen Behörden ist es ebenso, z.B.: Polizei. Es ist keine direkte abrechenbare Gegenleistung vorhanden.

Was ist Rundfunk? M.E. ist es ein Produkt, für das ich bezahle mit 17,50 €. Ich zahle direkt für die Existenz der Rundfunkanstalt. (Für die Existenz einer Behörde zahle ich nicht mit einer Zusatzabgabe.) Meine Gegenleistung beträgt pauschal für ein Rundfunkangebot 17,50 €. Das kann ich konkret dem Rundfunk zuordnen, egal ob und wieviel ich nutze. Eine Sendung wird produziert, die Kosten sind errechenbar und ein Tatort kostet so um die 1,5 Mill. €.

Bei der ehemaligen Gebühr habe ich wissentlich und willentlich das Gerät angemeldet und wusste wieviel ich für ein Radio zu bezahlen habe. Die Entscheidung lag bei mir.

Ein Trainer bei einer Schulungsmaßnahme belegte, das nahezu alles im Leben durch Verträge geregelt wird, außer eben behördliche Sachen.
Daher die Frage: Wieso bedarf es überhaupt einer Zwangsanmeldung, wenn doch alles bereits schon geregelt ist. Dann braucht doch nicht zwangsangemeldet zu werden?

Ich sage: die ehemalige Anmeldung war mein Einverständnis, eine Gegenleistung in Anspruch zu nehmen, also so etwas wie ein Vertrag, den ich damit eingegangen bin, nämlich monatlich an die LRA einen Betrag von ca. 17,xx € zu zahlen.

Die Zwangsanmeldung soll meine willentliche Anmeldung ersetzen. Für mich ist es das Aufzwingen eines ungewollten Vertrages.

Eine Zwangsanmeldung darf es nicht geben. Das ist Entmündigung und Unterdrückung.
Der Clou an der ganzen S-A-U-erei ist, dass dies alles der unrechtsfähige BS vollzieht. Ein "im Auftrag" hat es ebenfalls nicht zu geben, da dies nur die zuständige Anstalt des Landes, das Land im eigenen Hoheitsgebiet zu regeln hat.


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Guten TagX,

@gerechte Lösung, genau diese Einstellung, dass die Abzocker fortbestehen können, hat zu folgender "Gegenleistung" geführt:

Verfassungswidriges Einwirken der 4. Gewalt auf die

-Legislative,
-Judikative,
-Exekutive (VolXstreckungen).

Milliarden über Milliarden für einen Verfassungsauftrag den die ARD ZDF Lobby Bonzen bis Heute (Claus Kleber) nicht verstanden haben!

Tatsächlich sind die ARD ZDF Lobby Bonzen eine verfassungsfeindliche Organisation.

Die "staatsferne BeitraXverwaltung" verfügt und verfügte NIE über demokratisch legitimierte Amtsträger die "Verwaltungsakte" verfügen dürfen. Die ARD und das ZDF sind ein Machtkartell das zerschlagen werden muss! Dass das VolX noch verdeckt deren Renten vergoldet mach die Sache nur noch schlimmer. Die hatten ihre Chance zur "Gegenleistung" für das VolX! Und?

Die staatlichen "Alt-Beihilfen" haben die nur für ihre Machtzwecke missbraucht. Eine mehr als notwendige Binnenkontrolle haben und werden die ARD ZDF Lobby Bonzen nie durchführen. Määääähr, määäähr Daten mehr BeiträXe mehr "Aufgaben".
Das "Wächteramt ARD / ZDF" ist die Geißel aller 3. Gewalten und der freien Presse.

Das sich der NDR noch erdreistet Verfassungsbeschwerde gegen das abschließende Urteil zur Tagesschau-App erheben zu wollen, ist der Gipfel der Frechheiten einer "staatsfernen Behördenleitung".
Wo war denn die Verfassungsbeschwerde der "staatsfernen Behördenleitung NDR" als das "NDR-Wächteramt" zur Rasterfahndungsbehörde NDR-NSA wurde?

Rückzahlung aller unzulässigen staatlichen Beihilfen für ARD / ZDF und zwar RÜCKWIRKEND ab dem 01.01.2013!

EuGH, Rechtssache C-278/00:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=49142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Wenn ein Alter Mann von der umhegten Wohnung schreibt, dem Ort an dem sich die Familie und Freunde VERSAMMELN, tja, dann ist er offensichtlich in der modernen digitalen Welt der Privatheit nicht angekommen.

Wer nicht begreift um was es hier eigentlich geht, wer sich die Sache einfach macht, der muss sich nicht wundern, wenn der Hauptmann von Köpenick mit einem "Salami-Dienstsiegel" an der Tür steht und einen "Luft-BeitraX" kassieren will.

"Gegenleistung"? Wofür? ARD/ZDF Gefälligkeitsgutachten? Einwirken auf die Rechtsprechung? Einwirken auf die Gesetzgebung? "Staatsferne" VolXstreckungsverfahren? Herstellen der BeitraXgerechtigkeit durch die digitale Jagd auf angebliche "Schwarzseher" in der WOHNUNG (Art. 13 GG)? Bundesweite Rasterfahndungen? Vollständige Überwachung des Melde- und Wohnungswesens durch "staatsferne BeitraXservus-NSA-Angehörige"? Kartellbußgelder?

Fallbericht: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Fernsehstudiobetreiber, Link:

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/2016/12_09_2016_Fallbericht_Film_und_Fernsehproduktion.html

Völlige Zerschlagung! Kein Vergeben! Kein Vergessen! Kein Verzeihen!

ARD / ZDF Bonzen Lobby, Machtkartell, Geißel der freien Presse, Geißel der Gewaltenteilung, Geißel des Demokratieprinzips, Geißel derjenigen die keine "Lobby" haben, Geißel der Familie, des VolX in seinen Wohnungen = Verfassungsfeindliche Organisation!

Hier gibt es keinen Handlungsspielraum mehr! Damit ist es vorbei. Das zeigt die "Geschichte" von Gebühr und BeitraX.
Die Geschichte von: schon ARD/ZDF Bonzen-Renten-BeitraX GEZahlt?

Die Geschichte Europas zeigt, dass Europa den Schwarzen Kanal von Ed von Schnitzel überlebt hat.

Intro Schwarzer Kanal, Link:

https://www.youtube.com/watch?v=9JJc4M65d20

Entweder die "freien Journalisten" der ARD und des ZDF treten jetzt dem Kampf gegen die ARD ZDF Lobby Bonzen bei, oder ARD und ZDF werden, wie der Schwarze Kanal des Ed von Schnitzel, Teil der Geschichte eines freien zusammenwachsenden Europas.

Europa wächst zusammen, weil es zusammengehört! Daran ändert auch ein BreXit niX. Der ist eine Momentaufnahme in der Geschichte eines freien Europas, eines Raumes der Freiheit und des Rechtes, in dem kein Platz für die ARD ZDF Lobby Bonzen ist!

Wir (DE) haben auch eine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der Union übernommen! Und jeder der gegen die Union pöbelt, der sollte sich mal an die eigene Nase fassen und sich mal Fragen, was sie/er für die Union leistet. Du bist Teil der Union! Du bist Teil der Völker der Union! Tu was für die Union! Tu was für die Zukunft der Union! Tu was für die Jugend Europas und frag nicht was macht die Union für dich! Sch... drauf, ob du auf diesem Weg strauchelst und hinfällst. Das Hinfallen ist nicht schlimm und gehört beim Laufen (lernen) dazu. Wer liegen bleibt läuft nicht in die Zukunft.

Hey DU! Ja genau DU! Come to the BLUE side of life! Join the GEZ-Boykott-Forum! Raum der Freiheit und des Rechtes!

 :)



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Tatsächlich sind die ARD ZDF Lobby Bonzen eine verfassungsfeindliche Organisation.

Die ARD und das ZDF sind ein Machtkartell das zerschlagen werden muss!

Genau so. Anders werden wir die niemals loswerden. Die sind zu sehr verfilzt, untereinander und nach außen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!

Zitat vom Profäten:
Zitat
Tu was für die Jugend Europas

Die Jugend wird von vielen Lobby Bonzen verführt!!

Traurig! Gier steht an 1. Stelle!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Ich darf auch an dieser Stelle einbringen, daß es längst eine Entscheidung des BVerfG hat, die auch hier im Forum erwähnt wurde, daß Körperschaften des öffentlichen Rechts rechtstreu sein müssen, um sich selbst verwalten zu dürfen.

Heißt also grundlegend, daß das Recht auf Selbstverwaltung unbedingte Rechtstreue voraussetzt. Dieses gilt ganz sicher nicht nur für Körperschaften, bzw. (Gebiets)Körperschaften wie Städte, Landkreise, bzw. Länder, sondern auch schon für "bloße" Anstalten, so sie das Recht zur Selbstverwaltung haben.

Hier kommt dann ja noch dazu, daß Anstalten gemäß EuGH, (separates Thema dazu), als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" dem Staat zugerechnet werden, was bewirkt, daß die Länder als Ganzes nicht rechtstreu sind, wenn es diese Anstalten als Eigenbetriebe des Staates auch nicht sind.

@gerechte Lösung
Der Begriff "Gegenleistung" und dessen Inhalt ist eu-rechtlich seitens des EuGH ausdiskutiert, da ist jeder weiterer Deutungsversuch, was es denn so alles sein könnte, gegenstandslos. Siehe C-337/06 zum dt. ÖRR, siehe C-11/15 zum tschechischen Rundfunk.

Solange die Rundfunkverträge, wie übrigens auch andere Vertrags- und Gesetzesgestaltungen, so formuliert sind, daß der Staat eine finanzielle Leistungspflicht vorgibt, es nicht auf die individuelle Nutzung des die Leistungspflicht begründenden Vorganges ankommt, es keines Vertrages zwischen Leistungsnehmer und Leistendem bedarf, damit diese Leistungspflicht besteht, hat diese Leistung nicht nur keine Gegenleistung zur Folge, sondern diese finanzielle Leistungspflicht die Form einer Steuer.

Freilich kann man jetzt ganz spitzfindig sein, und jegliche Abgabeart analysieren und ermitteln, ob die so überhaupt sein darf.

Tatsache ist jedenfalls, daß Steuerrecht national alleiniges Bundesrecht ist.

Erinnert sei auch hier nochmals, daß gemäß EuGH die Erwägungsgründe verbindlich sind, (separates Thema), der Erwägungsgrund 82 der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste aber von den Ländern nicht ins Rundfunkvertragswerk eingearbeitet worden ist.

Bereits damit ist das Rundfunkregelwerk nicht in Übereinstimmung zum EU-Recht.

Da der Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß EuGH überall dort eröffnet ist, wo das Unionsrecht eine Regelung trifft, ist diese Charta im Bereich der Richtlinie 2017/13/EU über audio-visuelle Mediendienste einzuhalten.

Damit sind wir dann bei Art. 11 der Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit, dessen englische Sprachfassung wortgenau jenen Part enthält, der in der verbindlichen englischen Sprachfassung des Art. 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit wiederzufinden ist:

"without interference by public authority".

Damit sind wir dann bei C-260/89 zum Rundfunk der Griechischen Republik, einer Leitsatzentscheidung, wonach in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens sein kann, die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt.

Eine Frage in zwei Teilen, die sich alle Beteiligten mal beantworten sollten:

Ist es für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich vorteilhafter

- den eigenen Rundfunk zu europäischem Recht passend umzugestalten, damit internationale Verträge einhaltend und als zukünftiger Vertragspartner akzeptiert, respektiert und willkommen zu sein;

oder

- den eigenen Rundfunk so zu belassen und international als vertragsbrüchig behandelt zu werden?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
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Der Begriff "Gegenleistung" und dessen Inhalt ist eu-rechtlich seitens des EuGH ausdiskutiert, da ist jeder weiterer Deutungsversuch, was es denn so alles sein könnte, gegenstandslos. Siehe C-337/06 zum dt. ÖRR, siehe C-11/15 zum tschechischen Rundfunk. 

Ich lege es so dar, wie es meiner Meinung nach in Wirklichkeit ist und nicht, wie es irrtümlich ausgelegt wird, um eine Rundfunksteuer schön zu reden. All dieses Drumrumgesülze der Anstaltsgehaltsempfänger und aller Begünstigten ist Mittel zum Zweck des Eintreibens der Rundfunksteuer.

Zitat
Solange die Rundfunkverträge, wie übrigens auch andere Vertrags- und Gesetzesgestaltungen, so formuliert sind, daß der Staat eine finanzielle Leistungspflicht vorgibt, es nicht auf die individuelle Nutzung des die Leistungspflicht begründenden Vorganges ankommt, es keines Vertrages zwischen Leistungsnehmer und Leistendem bedarf, damit diese Leistungspflicht besteht, hat diese Leistung nicht nur keine Gegenleistung zur Folge, sondern diese finanzielle Leistungspflicht die Form einer Steuer.
Ja, das wird so formuliert, dass es so aussieht, wie wenn eben kein Vertragsverhältnis bestehen soll und der Staat da irgendwas vorgibt. Da der Rundfunk staatsfern ist, hat der Staat auch nichts vorzugeben. Ist der Staatsfunk staatsfern? Eben nicht. Der Rundfunk hat das zu senden, was die vorgeben, die die Steuern einkassieren und gut davon leben.


Wir haben es mit einer Anstalt zu tun. Die Anstalt hat Nutzer zu haben. Ich muss Benutzer sein, damit ein Verhältnis zur Anstalt entstehen kann. Oder nicht?
Ich gehe in ein Freibad, eine Badeanstalt. Ich kaufe ein Ticket für 4,50 € und schon habe ich einen Vertrag mit der Badeanstalt geschlossen. Die 4,50 € sind meine Gegenleistung. Auch wenn man es nicht wahrhaben will, es ist so. Damit bin ich Nutzer und habe einen Nutzungsvertrag.
Ich gehe 5 min später aus dem Bad, ohne genutzt zu haben. Wo ist da die Gegenleistung? Es kommt eben wie beim Rundfunk darauf an, was ich zu nutzen bereit bin.
Im Bad habe ich verschiedene Möglichkeiten, die Gegenleistung in Anspruch zu nehmen, ganz nach meinem Ermessen. Das entscheide ich selbst, je nach Bedarf.

Jetzt noch einmal zu dieser Zwangsanmeldung.
Das ist ein Zwangsvertrag, der der Person aufs Auge gedrückt wird, um von dieser Person eine Zwangsabgabengegenleistung abpressen zu können.

Wenn es, wie man uns einreden will, alles automatisch entstehen würde, dann bräuchte es diese Zwangsanmeldung doch gar nicht. Die Zwangsanmeldung ist aber notwendig, damit ein formales Nutzungsverhältnis zustande kommt. Damit hat der Zwangsangemeldete einen Nutzungsvertrag, den er aber gar nicht geschlossen hat. 
Das ist schlichtweg eine Entmündigung und Diskriminierung dieser Person.

Wieso braucht es den ungewollten Zwangsanmeldungsnutzungsvertrag, den die GEZ unberechtigt tätigt? Ganz einfach, damit man besser abzocken kann.
Ohne ein Nutzungsverhältnis zu haben kann die GEZ (Anstalt) keine Forderungen aufmachen.



Zitat
  Freilich kann man jetzt ganz spitzfindig sein, und jegliche Abgabeart analysieren und ermitteln, ob die so überhaupt sein darf.

Tatsache ist jedenfalls, daß Steuerrecht national alleiniges Bundesrecht ist.

Bereits damit ist das Rundfunkregelwerk nicht in Übereinstimmung zum EU-Recht.
So wie die Rundfunksteuer derzeit gehandhabt wird, ist das nicht hinzunehmen und dazu muss genau analysiert werden.


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@gerechte Lösung

In diesem Thema geht es nicht um die Sicht der Rundfunkanstalten, sondern alleine um die europäische Sicht auf einen Bereich des EU-regulierten europäischen Binnenmarktes, zu dem es bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat.

Alles "Hätte-Könnte-Sollte-Dürfte-Wäre-Wollte" spielt für den EuGH keine Rolle; es zählt einzig das geschriebene Wort, auf Basis dessen eine Regel auf ihre Wirkung und auf Übereinstimmung mit den restlichen Regeln des europäischen Rechts untersucht wird.

Das, was Du meinst, daß es ja sein könnte, daß es zwischen Nutzer und Rundfunkanstalt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis käme, wenn sich der Nutzer bei der Rundfunkanstalt anmeldet, ist nicht geregelt und deswegen gegenstandslos.

Weiterhin, wenn es denn so geregelt wäre, bestünde Vertragsfreiheit, wonach der Bürger, bzw. die Person eben nicht verpflichtet werden kann, einen derartigen Vertrag schließen zu müssen.

Auch hier würde dann wieder Art. 10 EMRK, bzw. Art. 11 Charta greifen, wonach der Bürger, bzw. die Person das Recht hat, keine Eingriffe in die Informations- und Meinungsfreiheit von staatlichen Stellen hinnehmen zu müssen.

Selbst dann, wenn der Staat bspw. eine separate Medien-Steuer erheben würde, wäre dieses evtl. nur dann zulässig, wenn diese allgemeine Medien-Steuer allen Medien zugute käme, also auch den Printmedien, die aber ihrerseits ja am Markt agieren und die Stützung eines Unternehmens aus Steuermitteln im Grunde unzulässig ist und auch der laufende Geschäftsbetrieb nicht steuerfinanziert sein darf. Damit sind wir dann aber wieder beim Bundesrecht.

Bitte nicht übersehen, daß Rundfunk eine Dienstleistung ist und auch die Rundfunkanstalten als Unternehmen am Markt agieren, wo sie ihre Dienstleistung anbieten.


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