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Autor Thema: Mitbewohner in WG will keinen Zwangsbeitrag bezahlen und kein Gesamtschuldner sein  (Gelesen 19657 mal)

G
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Was wird das Amtsgericht wohl entscheiden?
Das AG wird die Mitbewohner vermutlich verpflichten, den Kläger von dem Anteil der geltend gemachten Beiträge freizustellen, der auf die Mitbewohner entfällt. Haben diese einen individuellen Befreiungsgrund (Bafög, Hartz IV, Taubblind etc.), so brauchen diese aber nicht zahlen.
"Freistellen" bedeutet, dass die Mitbewohner direkt an die LRA zahlen und nicht an den Kläger; dadurch wird vermieden, dass der Kläger das eingeklagte Geld für sich behält und dass die LRA den Betrag dann später doch noch von den Mitbewohnern einfordert.

Die Gerichtskosten des Zivilverfahrens vor dem Amtsgericht muss der unterlegene Mitbewohner zahlen. Als Gläubiger hat die LRA das Recht selber zu entscheiden, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt. D.h. wenn die Mitglieder des WG sich gegenseitig verklagen, haftet die LRA nicht für die Prozesskosten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2020, 17:11 von Bürger«

s
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Als Gläubiger hat die LRA das Recht selber zu entscheiden, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt.

Dazu sollte doch aber jeder Mitbewohner zunächst Kenntnis davon haben, dass er Teil einer Gesamtschuldnerschaft ist. Es darf ja wohl kaum Aufgabe des Bescheidempfängers sein, hier alle Schuldner zu informieren.
Als Mitbewohner würde ich sagen "Tja, meinen Teil des Rundfunkbeitrags zahl ich gern, aber Gerichtskosten nicht, denn es wäre ja nur nötig gewesen mich über meine Schuld und deren Höhe zu informieren..."

Darüber hinaus, was wäre denn wenn einer der Mitbewohner bereits bezahlt hat, auf seine eigene Beitragsnummer? Da sind wir wieder direkt bei Seppls Vorgang.


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Dazu sollte doch aber jeder Mitbewohner zunächst Kenntnis davon haben, dass er Teil einer Gesamtschuldnerschaft ist. Es darf ja wohl kaum Aufgabe des Bescheidempfängers sein, hier alle Schuldner zu informieren.
Hier sind wir wieder beim formellen Teil der Bescheide: Es kann einen Bescheidempfänger geben, der die Schuldner zu informieren hat. Das ist bei unbekannten Gesamtschuldnerschaften der Fall, weil sonst der Forschungsaufwand für die Behörde zu groß sein könnte (Verwaltungsvereinfachung). z.B. Erbengemeinschaften. Dort wird in den Anschreiben aufgeteilt in Bekanntgabeadressat und Inhaltsadressat. Im Empfängerfeld sieht das dann so aus:
An die
Erbengemeinschaft
Heinz Meier (der Erblasser) - der Inhaltsadressat
z.Hd. Frau Petra Meier - der Bekanntgabeadressat

Frau Meier weiß nun, wen sie über die Gesamtschuldnerschaft zu informieren hat.

Das könnte beim Rundfunkbeitrag ohne weiteren Datenaufwand genauso gehandhabt werden:

An die
Inhaber der Wohnung (Adresse) - Angabe des Inhaltsadressaten
z.Hd. Frau Heike Müller - Angabe des Bekanntgabeadressaten

Der Forschungsaufwand für den Angeschriebenen wäre minimal.

Warum wird das nicht gemacht? Weil dann die Vollstreckungshilfsbehörde offiziell mitkriegt, dass da noch andere Beteiligte mit im Spiel sind. Die Fragen, die daraus entstehen, sind dann bei Vollstreckungsversuch von der LRA nicht mehr beantwortbar. Entweder weil die anderen Konten gelöscht wurden oder weil auch an die anderen Beteiligten dieselben Einzelschuldnerbescheide rausgegangen sind und nicht klar wird, wer der Gesamtschuldnerschaft nun herangezogen werden soll/ bereits herangezogen wurde.

Ein Versuch, diesen Missstand der unrechtmäßigen Beitragsüberhebung möglichst noch vor Vollstreckung zu beseitigen wird von der Kasse.Hamburg im ÖRR-Neudeutsch formulierten "Antrag auf Befreiung ("Befreiung") Rundfunkbeitrag"
https://www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf
vorgenommen. Aber eigentlich sind alle Beitragsbescheide (so man sie denn als solche überhaupt anerkennt) dadurch nichtig.

Feststellung der Nichtigkeit der NDR Rundfunk-Beitragsbescheide
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2020, 17:13 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
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Als Gläubiger hat die LRA das Recht selber zu entscheiden, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt.

Dazu sollte doch aber jeder Mitbewohner zunächst Kenntnis davon haben, dass er Teil einer Gesamtschuldnerschaft ist. Es darf ja wohl kaum Aufgabe des Bescheidempfängers sein, hier alle Schuldner zu informieren.
Als Mitbewohner würde ich sagen "Tja, meinen Teil des Rundfunkbeitrags zahl ich gern, aber Gerichtskosten nicht, denn es wäre ja nur nötig gewesen mich über meine Schuld und deren Höhe zu informieren..."

Darüber hinaus, was wäre denn wenn einer der Mitbewohner bereits bezahlt hat, auf seine eigene Beitragsnummer? Da sind wir wieder direkt bei Seppls Vorgang.

Und dazu noch ein Gedanke:

Wenn der Gläubiger selbst entscheiden kann, welchen Schuldner er in Anspruch nimmt, dann muss der Gläbiger hier jedoch eine Entscheidung treffen, welchen Schuldner er in Anspruch nimmt, korrekt?
D.h. es findet offenbar eine Beurteilung statt und in deren Rahmen die Entscheidung, genau diesen einen Schuldner für die Gesamtschuldnerschaft in Anspruch zu nehmen.
Damit ist dann aber der §35a des VwVfG in jedem Fall hinfällig und nicht mehr zutreffend - es kann und darf nicht per "Zufall" oder eben vollständig automatisiert eine solche Entscheidung getroffen werden.
Passt zwar nicht zum Threadtitel, aber ich denke der Gedankengang ist valide und so ähnlich ja bestimmt auch schon im entsprechenden Thread niedergeschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:50 von Bürger«

F
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Ich möchte mich einmal bei euch für die ganze inhaltliche Hilfe und mentale Unterstützung bedanken. Ich konnte inhaltlich vieles nutzen und fühle mich nun sicherer. Vielen Dank!
Die Post ist nach 3 Tagen Wachsein noch über den Nachtbriefkasten rechtzeitig beim Gericht gelandet.
Bin gespannt, was passiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:51 von Bürger«

 
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