Oder kann man einfach beim normalen VG erneut einen neuen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens mit neuer Begründung (z.B. mündliche Verhandlung vorm EuGH) stellen?
neuen Sachvortrag und erneut Antrag auf Aussetzung stellen. Ob es geht weiss ich nicht, aber probieren kann man es ja.
Weiter findet ihr im Anhang 3 ein fiktives Schreiben vom NDR, welches das Gericht in diesem fiktiven Fall "zur Kenntnisnahme" übersandt hat. Muss/sollte Person A darauf nun reagieren?
Auf jeden Fall!!
Der Termin für die Verhandlung vom EuGH, Rechtssache C-492/17 ist der 04.07.2018. Die Entscheidung ist für das Verfahren entscheidungserheblich.
z.B.
Weiter Sachvortrag:
Jede Beihilfe oder umgestaltete Beihilfe muss Angezeigt/notifiziert werden (wenn sie € 200.000 übersteigt). Gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV hätte eine Notifizierung respektive Genehmigungsvorlage bei der EU-Kommission erfolgen
müssen:
Zitat: Art. 108 Abs. 3 AEUV
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
Beweisantrag
Die Vorlage des Beschlusses der Eu-Kommission zur Genehmigung der umgestalteten Beihilfe nach dem RBStV inkraftgetreten am 01.01. 2013
Diese Beweistatsachen sind entscheidungserheblich und dienen der Sachaufklärung.
Wenn kein Beschluss vorliegt, ist die Gesetzesgrundlage für die Bescheide nichtig, und dementsprechend sind die Bescheide nichtig und aufzuheben.
Gleichzeitig wird beantragt diesen Beweisantrag gemäß § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 4 Satz 1 zu protokollieren.
Es wird die Ruhestellung des Verfahrens nach §?? VwGO beantragt bis zur Entscheidung des EuGH, weil dies entscheidungserheblich und andernfalls eine Verletzung des rechtlichen Gehörs eintritt.
Hilfsweise wird eine Aussetzung nach nach § 94 VwGO beantragt.