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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme  (Gelesen 16735 mal)

C
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Gründerlexikon, 12.02.2018

Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme

Der Rundfunkbeitrag (ehemals “GEZ”) beschäftigt die Gemüter schon lange. Vor allem, da es sich um eine Zwangsabgabe handelt, unabhängig davon, ob der Verbraucher das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender nutzen kann bzw. will. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Bund der Steuerzahler (BdSt) um eine Stellungnahme gebeten. Die Richter müssen über die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe urteilen.

Zitat
Karlsruhe, 12. Februar 2018 - Im Jahr 2016 wurden 8 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen eingenommen. Rund 600 Millionen Euro, also nicht mal 10 Prozent, stammen von Unternehmern. […]

Weiterlesen auf:
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-bittet-bdst-um-stellungnahme-84233426



Hinweis - siehe u.a. auch bisherige Gutachten des DSi vom BdSt unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
https://www.steuerzahlerinstitut.de/Sonderinformationen/1509b574/index.html
PDF (116 Seiten, ~800kB)
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
ISSN 2197-6058

sowie Link zur Diskussion dieses schon etwas älteren Papiers unter
"Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)" (Okt 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Dieser fordert vor allem eine Abschaffung der betrieblichen Rundfunkbeiträge. Der Grund ist recht plausibel. Unternehmer müssen einerseits als “Privatmann” die Abgabe leisten und andererseits zusätzlich als Unternehmer."

Der Bund der Steuerzahler sollte nicht vergessen, wer auch und im erheblichen Maße Steuern bezahlt. Auch für einen “Privatmann” oder "Privatfrau" ist eine Zwangsabgabe nicht hinnehmbar.

...wenn die Zwangsabgabe Ihnen gefallen hat, dann schalten Sie auch das nächste Mal wieder ein, wenn es heißt: "Bares für Belangloses".


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Jo Markus. Ich wollte den Beitrag auf den soz. Medien verlinken, aber mich haben dieselben Bedenken von dir davon abgehalten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das heißt, sehr hoch bezahlte Verfassungsrichter können die diversen Gutachten nicht lesen bzw. verstehen, die den wahren Charakter der Abgabe, die als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, beleuchten? Sie sind nicht in der Lage festzustellen, ob die Argumente, die pro Steuer (die Mehrheit) oder pro Beitrag (eine Minderheit) vorgetragen werden, zu analysiere und zu bewerten? In den letzten 5 Jahren hat sich kein Verfassungsrichter mit der Frage beschäftigt, ob das, was da ziemlich sicher auf das Gericht zukommt, eigentlich Hand und Fuß hat? Und das ganze letzte Jahr hat man damit zugebracht die Bundestagswahl abzuwarten um dann reihum diverse Institutionen, die an dem "Beitrag" zum Teil mitgearbeitet haben oder davon direkt profitieren, zu ihrer Meinung zu befragen?

Ist es nicht die Regel, dass die Politiker sich wunderbar fühlen, sich selbst loben, egal was sie beschließen, egal was das für Murks ist? Sollen sich die ÖR-Rundfunkanstalten etwa kritisch mit dem Milliarden-Euro-Zustrom beschäftigen, von dem sie profitieren? Muss man nicht eigentlich auch die Lokomotivführer, die Pilotenvereinigung Cockpit, den Kleingartenverein Posemuckel, die Taubenzüchter im Rheinland und den Landwirtschaftshandel in Friesland befragen? Wollen wir Verfassungsfragen per Volksabstimmung entscheiden? Letzteres sicher nicht, ihr traut dem Volk ja nicht. Wir sind ja angeblich zu blöd, außer zur Finanzierung der Lustbarkeiten aller.

Welche herausgehobene Position hat eigentlich ein privater Verein, der sich "Bund der Steuerzahler" nennt, in dem sich vor allem Bänker, Industrielle und Gewerbetreibende zu einem Steuersenkungszirkel zu Gunsten der Besitzenden organisiert haben, und der von dem Anspruch, die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten etwa so weit entfernt ist wie die Erde vom Mond? Die Mitgliederstruktur repräsentiert jedenfalls mitnichten die steuerzahlende Bevölkerung.

Zur Vertiefung:
21.01.2011, von Kai Eicker-Wolf / Patrick Schreiner
Wessen Interessen vertritt der Bund der Steuerzahler?
https://www.nachdenkseiten.de/?p=8073

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

1
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Wie wäre es mit einer Gründung eines Bundes des Rundfunkbeitragsgegner? Vielleicht wird der dann ja auch noch um Stellungnahme gebeten.
Und vor allem:
Wieso der Bund der Bund der STEUERZAHLER zu einen BEITRAG befragt? Trapst da eine Nachtigall?


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Welche herausgehobene Position hat eigentlich ein privater Verein, der sich "Bund der Steuerzahler" nennt, in dem sich vor alle Bänker, Industrielle und Gewerbetreibende zu einem Steuersenkungszirkel zu Gunsten der Besitzenden organisiert haben, und der von dem Anspruch, die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten etwa so weit entfernt ist wie die Erde vom Mond? Die Mitgliederstruktur repräsentiert jedenfalls mitnichten die steuerzahlende Bevölkerung.
Das ist nicht ganz richtig. Die Steuerzahler darf man schon mit den Euros gewichten, die sie an Steuern zahlen. Das ist nicht ungerecht, wenn man eine Meinung zur Ausgabenpolitik des Staates insgesamt vertreten möchte. Ob man damit jetzt wirklich beim Rundfunkbeitrag an der ganz richtigen Adresse ist, ist eine andere Frage. Aber es geht bei solchen Stellungnahmen ja auch nicht darum nur "die eine Stellungnahme" vom Objektivus persönlich zu bekommen, sondern darum, vielen Akteuren und Sichtweisen Gelegenheit zu geben ihre Meinung/Haltung zu einer Sache zu erklären.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2018, 15:41 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
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Person P hat Steuerzahler Deutschland e. V. befragt:
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile

"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information beim Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. vorhanden?

Die Antwort kam vom DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. mit folgendem Inhalt:
Zitat
Danke für Ihre Mail - diese VGR-Änderung ist uns bekannt.


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sondern darum vielen Akteuren und Sichtweisen Gelegenheit zu geben ihre Meinung/Haltung zu einer Sache zu erklären.

Ich würde mir wünschen, dass das höchste deutsche Gericht auf der Grundlage des GG entscheidet und nicht aufgrund von Meinungen.


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Ergänzung/ weitere Hintergründe im Einstiegsbeitrag - bitte ebenfalls beachten, wenn auch hier nicht vertiefen, sondern bitte am Artikel des Einstiegsbeitrags diskutieren:
Hinweis - siehe u.a. auch bisherige Gutachten des DSi vom BdSt unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
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"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
https://www.steuerzahlerinstitut.de/Sonderinformationen/1509b574/index.html
PDF (116 Seiten, ~800kB)
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
ISSN 2197-6058

sowie Link zur Diskussion dieses schon etwas älteren Papiers unter
"Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)" (Okt 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419



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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Der Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 ist wirklich lesenswert:
Zitat
Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  unabhängig vom Vorhandensein der TV-  und Rundfunkgeräte  –  also sogar, wenn kein  Gerät vorhanden ist. Unternehmen und andere Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag je nach Anzahl der Betriebsstätten und der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte im  Jahr. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Damit erzielen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Umsätze aus Rundfunkleistungen mehr und werden zu Nichtmarktproduzenten, die sich überwiegend über öffentliche Abgaben finanzieren. Daher werden sie ab 2013 nicht mehr als Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, sondern als „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ im Sektor S15 klassifiziert. Ihr Produktionswert wird ab 2013 entstehungsseitig  über die angefallenen Kosten ermittelt. Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts erhöhen sich  ab 2013 die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, während sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringern.

Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen:  Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile, S. 17.
Daraus folgt: Auch wirtschaftlich gesehen ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer! (Liebe Herren und Damen Richter, führen Sie sich das mal bitte zu Gemüte!)
Es folgt durch die Umstellung aber auch die perfide Implikation, daß die LRA keinen Erwerbszweck mehr verfolgen würden (blanker Hohn). Es wäre hier doch mal interessant, zu erfahren, welche Vorteile die Einordnung in den Sektor S15 den LRA bereitet. (Müssen sie jetzt keine Umsatzsteuer mehr zahlen? Da bleibt dann ja noch mehr übrig.)
Statistisch gesehen geben die privaten Haushalte jetzt weniger Geld für Konsumzwecke aus, obwohl jetzt mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, noch dazu auch dann, wenn sie überhaupt keine Rundfunkteilnehmer sind. Je nachdem, wie man nun eine Statistik anlegt, kann man es also so aussehen lassen, daß die privaten Haushalte weniger Geld für Konsumgüter ausgeben, also mehr Geld zur Verfügung haben. Daß nun auch diejenigen Haushalte mit einer Steuer belastet werden, die eigentlich unterhalb des Existenzminimums leben, wird dabei unterschlagen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 577
Der oben zitierte Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 orientiert sich aber (fälschlich) nicht am RBStV, wenn ...
Zitat
[...] Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  [...]
... hier Haushalt - warum auch immer - mit Wohnung (und InhaberIn) verwechselt wird, worauf user drboe ja bereits a.a.O. mehrfach hingewiesen hat.

(Mir deucht, das mangelnde Präzision bei Begrifflichkeiten zur Stiftung weiterer Verwirrung und Unklarheit beiträgt - ungewollt oder gewollt...)

Bitte hier jedoch nicht weiter vertiefen... ;-)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  unabhängig vom Vorhandensein der TV-  und Rundfunkgeräte  –  also sogar, wenn kein  Gerät vorhanden ist.

Es gilt immer noch, dass Wohnung != Haushalt. Eine Wohnung kann mehrere Haushalte enthalten. Z. B. in einer WG, wenn es einen Untermieter gibt oder die Schwiegermutter in der Wohnung lebt, sich aber selbst versorgt.

Zitat
Wohneinheiten (Wohnungen)
Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohneinheit ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohneinheit leer steht bzw. eine Freizeitwohneinheit ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohneinheit befindet.

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
Quelle: https://www.statistik.sachsen.de/download/010_GB-Wohnen/F_1_Def.pdf

Warum ist das wichtig? Wäre jeder Haushalt zahlungspflichtig, müsste die LRA bzw. der BS wesentlich genauer die Wohnsituation z. B. in WGs beleuchten. Zudem können zu einem Haushalt auch Personen gehören, die dort nicht unbedingt ihren ständigen Wohnsitz haben. Z. B. kann ein Student weiterhin zum Haushalt seiner Eltern gehören, auch wenn er am Studienort eine Wohnung oder ein Zimmer hat. Durch den sogn. Rundfunkbeitrag werden mehrere Haushalte in einer Wohnung zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefasst, was rechtlich komplizierte Bedingungen schafft.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 3.270
Wir geraten gerade etwas off topic mit dem Begiff Haushalt.
Gedanklich sollte man sich aber damit beschäftigen, ob eine Haushaltsgemeinschaft wie auch eine Wohnungsgemeinschaft überhaupt als Gesamtschuldnerschaft zusammengefasst werden kann. Es gilt das Autonomieprinzip in Deutschland. Jeder ist nur für seine einenen Schulden verantwortlich. Möchte ein Landesgesetz irgendeine Gemeinschaft zur Zahlung zusammenfassen, so muss die im Bundesrecht niedergelegt sein als Einschränkung des Grundgesetzes.  Und das ist bei beiden "Berechnungsformeln" nicht geschehen.
Gerne verwechselt man die im SGB vorhandene Haushaltsgemeinschaft mit einer Pflichtveranstaltung. Die ist es aber nicht. Nur wer Geld vom Staat bekommen will, kann sich freiwillig (und schriftlich niedergelegt) vereinen.
Möglichst wieder zurück zum Thema...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 09:50 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.391
Jeder ist nur für seine einenen Schulden verantwortlich.
Ja, "Schulden" setzen aber "Schuld" voraus; im EU-Recht hat es nur die "Steuerschuld" oder die "Schuld" auf Basis der Nichteinhaltung einer selbst eingegangene Verpflichtung.

Anm. Mod seppl: Ich bezog mich nicht auf das Thema Steuer oder nicht, sondern auf die nicht mögliche Einschränkung der Privatautonomie durch Gesamtschuldnerschaft, wie auch immer die Abgabe genannt wird.
Es gibt auch noch die strafrechtliche Schuld. Und dort ist im BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/840.html deutlich eine gesamtschuldnerische Haftung bei gemeinschaftlicher Straftat beschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2018, 17:13 von seppl«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 508
Nun, der
Kleingartenverein Posemuckel
;)
war bekanntlich bereits bei den Verfassungsrichtern vorstellig, wurde aber wegen „formeller Fehler“ nicht angehört:
Zitat
Der VDGN hat sich mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag gewandt. Beide Beschwerden wurden vom Karlsruher Gericht wegen angeblicher formaler Fehler nicht zur Entscheidung angenommen.
Die erste Beschwerde stammte vom 28. Juni 2012 und richtete sich vor allem gegen die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Datenerhebung für den Rundfunkbeitrag.
(Erste Beschwerde > https://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Verfassungsbeschwerde_Text.pdf)
Die zweite Beschwerde reichte der VDGN am 23. November 2012 in Karlsruhe ein. Sie rügte insbesondere die Benachteiligung von Single-Haushalten beim neuen Rundfunkbeitrag.
(Zweite Beschwerde > https://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Zweite_VDGN-Verfassungsbeschwerde_Rundfunkbeitrag.pdf)
Quelle: https://www.vdgn.de/ihr-problem/rundfunkbeitrag/



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