@alle
Person A ist der Meinung, daß wir uns nicht von den vielen Bezeichnungen, wie z.B. Zustimmung, Gesetz, Wirkung wie eine Gesetz, im Rang eines Gesetzes, Ratifikationsurkunde usw. verwirren lassen sollten. Dies scheint von den Urhebern des RBStV so gewollt zu sein!!!
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Person A hat es bisher für Nordrhein-Westfalen nicht gefunden, weil es nicht existiert.
Das ist nach Ansicht von Person A der Schlüssel zum Erfolg.
Zum gesamten posting meine Zustimmung. Das entspricht genau meiner Meinung.
Es wird ganz bewusst immer wieder der RBStV als angebliche gesetzliche Grundlage genannt. Entscheidend ist aber ein Gesetz des Landes NRW, in welchem konkret die Verhältnisse in Sachen Rundfunk auf das NRW bezogen direkt vom Parlament des NRW debattiert und verabschiedet werden.
Eine bloße Zustimmung zu einer Verwaltungsvereinbarung der 16 Länder kann ich zumindest nicht als offizielles Gesetz deuten, so leid es mir tut.
Daher ist in diesem Fall eine Transformation notwendig, damit die rechtlichen Verhältnisse in Form eines für NRW anwendbaren Gesetzes
eindeutig niedergeschrieben sind.
Der Bürger des Landes NRW hat ein Recht auf einen Gesetzestext, bei dem sein Name genannt wird, da er
unmittelbar, also
direkt betroffen ist.
Der RBStV ist allgemeines Blabla. Im RBStV ist nichts von NRW zu finden.
Was ist in diesem sog. RBStV schon eindeutig? So gut wie nichts.
Diesen RBStV betrachte ich als ein willkürlich zusammengestückeltes Instrumentarium des leichteren Abzockens wegen.
Eine angebliche Verwaltungsvereinfachung, die es nicht ist, auf Teufel komm raus, ohne Rücksicht auf Verluste.
Solange es die Belange des einzelnen Bürgers in NRW nicht berührt, mag ja eine Zustimmung ausreichend sein? Es geht hier nicht allein um die vertragsschließenden Parteien, sondern man dringt in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers ein.
Lieschen Müller muss angeben, mit wem sie zusammenwohnt.
Ich frage mich besorgt, was geht es den BS an, wer mit wem zusammenwohnt?
Dieser RBStV ist ganz bewusst nicht in Landesrecht transformiert worden, da der RBStV derart viele rechtliche Ungereimtheiten aufweist, die als Gesetz nicht durchgehen würden. Das Parlament trägt die Verantwortung für ein entsprechendes Gesetz.
Daher belässt man es lieber beim sog. RBStV.
Man beruft sich auf den RBStV, der ja kein Gesetz ist, sondern lediglich ein Vertrag, wie der Name sagt, womit man scheinbar auf der sicheren Seite ist?