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Autor Thema: Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?  (Gelesen 65353 mal)

C
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Die Liste aus Antwort #42 wurde mit den noch ausstehenden Dokumenten für FN28 und FN36 erweitert und ist nun komplett.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg166065.html#msg166065

http://testplatz.bplaced.net/drspriessler/FN28_Hinweise_zu_FN28.pdf
http://testplatz.bplaced.net/drspriessler/FN36_Media_Activity_Guide_2016.pdf

Erneut herzlichen Dank an user "lieven" und "Volkuhl" für die tolle Zusammenstellung.


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L
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Hier der Eintrag im Bibliothekskatalog für den Aufsatz von

Matthias Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht? : Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem, in: Multimedia und Recht, Band 21, Jahrgang 2018, Heft 2, Seite 72-77

http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1014425522

Achtung: Nicht alle Bibliotheken haben auch die neue(sten) Ausgabe(n)

Beispiel Mannheim: [...]
Beim Aufsatz werden dann nur noch die Bibliotheken angezeigt, die das entsprechende Heft (Jahrgang 2018) der Zeitschrift im Bestand haben.

P.S. Die Mannheimer müssen dann gegebenfalls die Straßenbahn nach Heidelberg nehmen, um in der dortigen Universitätsbibliothek das Heft durchzulesen   ;)


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D
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  • 1 BvR 2099/17
Zu diesem Teil des Artikels von Herrn Sprißler,
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72), Abschnitt IV
[...]Die Aussage, der Beitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb er keinen Bescheid brauche, verkennt, dass sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben, dem Sender ein auszuübendes Auswahlermessen bei mehreren Schuldnern zugebilligt wird und generell auf Gesetzen beruhende Abgaben dennoch eines Bescheids bedürfen (z.B. KfzStG, Erschließungsbeitrag)
kann ich noch aus einem Kommentar zum Grundgesetz, Artikel 20, folgendes beisteuern:
Zitat von: Hömig/Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage 2016: Artikel 20 Abs. 3, Rn. 12
Realakte der Verwaltung, die Grundrechte beeinträchtigen [...], unterliegen besonderen Bestimmtheitsanforderungen. Bestimmt muss auch die Ermächtigung der Exekutive zum Erlass von Verwaltungsakten sein (BVerfGE 56, 12; st. Rspr). Für Verwaltungsakte selbst gilt das Gleiche (BVerwG, DVBl 1996, 1062); sie könnenerst dann gegenüber dem Bürger Rechtswirkungen entfalten …, wenn sie ihm persönlich oder in ordnungsgemäßer Form öffentl. bekannt gemacht worden sind“ (BVerfGE 84, 159).

In Verbindung mit der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, z.B. ersichtlich in folgendem Beschluss, ergibt sich eigentlich für jeden Betroffenen das Recht auf das persönliche Einzelfall-Urteil, unabhängig von der Rechtsbeugung des BGH oder des BVerwG.
Zitat von: 1 BvR 1667/15, Rn. 12
Es gehört zu den anerkannten Aufgaben der Rechtsprechung, im Rahmen der Gesetze von ihr als rechtsgrundsätzlich aufgestellte Rechtssätze zu überprüfen und sie, wenn erforderlich, weiter zu entwickeln. Im Einzelfall kann dies auch dazu führen, dass ein früher als richtig angesehenes Normverständnis aufgegeben und abweichend entschieden wird. Der Umstand, dass ein im Wege richterlicher Rechtsfindung gewonnener Rechtssatz über einen langen Zeitraum Beachtung fand, mag in die Entscheidung einfließen, ob es gerechtfertigt ist, einen abweichenden Rechtssatz aufzustellen; er verleiht indes dem bisherigen Rechtssatz keine höhere Wertigkeit oder gar eine verfassungsrechtlich erhebliche Bestandsgarantie. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen Rechtsprechungsänderungen zu messen sind, unterscheiden sich, abgesehen von dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nicht von denjenigen, die gegenüber dem erstmaligen Aufstellen eines Rechtssatzes durch ein Gericht angezeigt sind (vgl. BVerfGE 122, 248 <267>). Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung.
http://www.bverfg.de/e/rk20151105_1bvr166715.html
Kurz gesagt ist sogar das BVerfG selbst nicht an seine eigene Rechtsprechung gebunden (es gibt m.E. auch ein Urteil, welches das explizit sagt).

Wem kein Verwaltungsakt zugestellt wurde, der kann sich damit schon formell gegen die Vollstreckung wehren (Zitat 1 und 2) und mit Verwendung von Zitat 3 auf sein Einzelfallurteil pochen, damit er nicht mit dem Schwachsinn vom BGH abgebügelt wird. Ob das alles irgend etwas nützt, ist natürlich fraglich. "Meine" Behördenmitarbeiter (aus Kandel, übrigens) haben mich dafür jedenfalls herzlichst verspottet und verachtet.


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

g
  • Beiträge: 860
Wem kein Verwaltungsakt zugestellt wurde, der kann sich damit schon formell gegen die Vollstreckung wehren (Zitat 1 und 2)

und mit Verwendung von Zitat 3 auf sein Einzelfallurteil pochen,
damit er nicht mit dem Schwachsinn vom BGH abgebügelt wird.

Ob das alles irgend etwas nützt, ist natürlich fraglich.

"Meine" Behördenmitarbeiter (aus Kandel, übrigens) haben mich dafür jedenfalls herzlichst verspottet und verachtet.
In Natura haben sich bereits sehr Viele versucht zu wehren. Alles wurde abgebügelt mit den fadenscheinigsten Ausreden. Weiterreichende Beschwerden führten nicht zum Erfolg.

Da steckt System dahinter, Weisungen von OBEN.

Bislang hat es nichts genutzt, obwohl das von dir Gesagte so zu sein hat und auch so sein sollte.
Aber eben nur sollte.
Die Gesetze gelten nur für die Unterdrückten. Für die Unterdrücker gelten die Gesetze hierbei derzeit noch nicht, da sie selbst den ganzen Schwachsinn verbrockt haben. Wer, bitteschön, richtet sich selbst?
Ja, : fraglich. Die Rechtsbeugung in Sachen Staatsfunk kennt eben keine Grenzen.


Edit "Bürger @alle:
Bitte nicht in allgemeine Erörterungen/ Unmutsbekundungen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichten Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
und den besagten Artikel und dessen Argumentationen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2018, 20:43 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zwischen-/ Nebeninfo aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Hier im Thread bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
und den besagten Artikel und dessen Argumentationen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2018, 08:47 von DumbTV«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da steckt System dahinter, Weisungen von OBEN.

Ich schätze es ist komplizierter. Abweichler, Querdenker etc. werden selten eingestellt und kommen ebenso selten nach oben. Mag von dieser "Regel" in Unternehmen noch abgewichen werden, so ist der Konformitätsdruck in der Juristerei ungleich höher. Weit auseinander klaffende Interpretationen der Gesetze und der Rechtsanwendung in Behörden und bei Gerichten hätten ein reines Willkürsystem zur Folge, weit jenseits dessen, was man bei der Rechtsprechung zum Rundfunk erlebt. Hier kommt hinzu, dass ein Prozessbeteiligter in den Prozessen über recht großen Einfluß verfügt, verglichen mit dem Bürger und auch den Richtern über sehr viel Macht verfügt. Auch ein Richter will Karriere oder, so er entsprechende Ziele nicht oder nicht mehr verfolgt, in leidlicher Ruhe seinen Job machen. Abweichung von der "herrschenden Meinung"? Lieber nicht! Daher legt man sich nicht mit den ÖR-Sendern an. Wer möchte schon gern in den Hauptnachrichten als "Totengräber" des ÖR-Rundfunks, der Pressefreiheit und Tausender Arbeitsplätze gebrandmarkt werden? Der "Held des GEZ-Forums" Dr. Sprießler hat ja schon den Zorn des SWR und von 'Der JUSTIZAR" auf sich gezogen. Was wird wohl los sein, wenn der EuGH die Fragen aus Tübingen in dem Sinne beantwortet, wie sie der vermuteten Motivation diese zu stellen entsprechen? Die Sender werden toben, Intendanten und Politiker Schaum vor den Mäulern haben und sofortige Gegenmaßnahmen gefordert und angekündigt.

Nein, es braucht keine Weisung von oben. Das System selbst sorgt dafür, dass alternative Vorstellungen kaum eine Chance haben. Sie werden unterdrückt, verlacht, versauern in Gremien. So gut wie niemand traut sich aus der sicheren Deckung des intellektuellen Einheitsbreis.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
  • Beiträge: 1.548
Was wird wohl los sein, wenn der EuGH die Fragen aus Tübingen in dem Sinne beantwortet, wie sie der vermuteten Motivation diese zu stellen entsprechen? Die Sender werden toben, Intendanten und Politiker Schaum vor den Mäulern haben und sofortige Gegenmaßnahmen gefordert und angekündigt.

Wenn Tübingen vom EuGH bestätigt wird, wird DER JUSTITIAR plötzlich wie ein Fähnchen im Wind behaupten, er habe schon immer die rechtswidrige Rundfunkabgabe abgelehnt und den schwarzen Peter an die Politik als Urheber des Problems weitergeben.
Dr Sprißler bekommt das Bundesverdienstkreuz und wird an ein Bundesgericht berufen oder an den EuGH abgeschoben.
Der Staatsfunk wird durch Steuern finanziert werden, sonst ändert sich nichts.


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p

px3

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Der Staatsfunk wird durch Steuern finanziert werden, sonst ändert sich nichts.

Das sehe ich komplett anders, aber lassen wir uns erst mal vom EuGH überraschen.


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@ px3: wenn ich nicht Recht hätte, wäre ich auch froh.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum keinen Chat, denn das kann das Forum nicht leisten, und bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
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F
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Kurzer Hinweis für Studenten etc.:

Wenn ihr den Link zum Artikel von Herrn Sprißler über euer Uninetz öffnet, wird er sofort kostenfrei angezeigt, ohne sich registrieren oder ein Abo abschließen zu müssen. :)


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