Hallo zusammen,
es wird ein Feedback des Forums für die folgende fiktive Story benötigt:
Person A wird 2013 in der fiktiven Stadt K beim BS zwangsangemeldet. Person A tätigt keine Zahlungen. Schriften des BS und des WDR ohne Rechtsbelehrung werden ignoriert. Festsetzungsbescheide werden alle fristgerecht mit einem Widerspruch beantwortet. Sonstiger Schriftverkehr findet nicht statt. Einen erneuten Festsetzungsbescheid in 2016 über eine Summe von 6xx,yy samt Säumniszuschlägen und Mahnkosten beantwortet Person A wieder mit einem fristgerechten Widerspruch. Auch hiernach erhält Person A keinen Widerspruchsbescheid. Danach bekommt er bis zum heutigen Tage keine weitere Post vom BS oder dem örR. Er ist, wie es aussieht, eine Karteileiche.
In 2016 zieht Person X in Person A's Wohnung dazu. Person X kommt aus dem Ausland, hat kein eigenes Einkommen und hat ein Studentenvisum. Person A hat sich finanziell für Person X verpflichtet.
Person X wird klarerweise nach einer Anmeldung bei der Stadt K von BS angeschrieben. Nach einiger Zeit wird Person X zwangsangemeldet und bekommt regelmäßig belästigende Post und Rechnungen. Nach einiger zeit trudelt der erste Festsetzungsbescheid ein und wird fristgerecht mit einem Widerspruch beantwortet. Person X bekommt keinen Widerspruchsbescheid. Stattdessen erhält Person X ein Erklärungsschreiben ohne Rechtsbelehrung der wohl bekannten Art. Im Erklärungsschreiben wird Person X aufgefordert
- Entweder den ausstehenden Betrag zu begleichen
- Oder auf den Widerspruchsbescheid zu bestehen
Das Schreiben ignoriert Person X aufgrund fehlender Rechtsbelehrung.
Es folgen 2 weitere Festsetzungsbescheide. Beide werden mit einem Widerspruch beantwortet.
Eine Woche später erhält Person X ein Schreiben mit dem Betreff:
Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung von Geldforderungen., allerdings nicht über den vollständigen Betrag. Dieser ist rechnerisch dem Zeitraum zu zu ordnen, der sich bis zum o.g. Erklärungsschreiben erstreckt. Die Frist für die Vollstreckungsankündigung liegt noch in der Zukunft.
Fragen an das Forum, die eine solche fiktive Situation potentiell aufwerfen könnte:
- Gibt es juristische Nachteile für Person A, wenn Person A für so lange Zeit "vergessen wird"?
- Welche potentiellen Schritte könnten nun Person A und Person X unternehmen?
- Person X greift bei persönlicher Vorstellung in jeglichen Behörden auf Person A's Unterstützung zurück. Wie muss sich Person A potentiell in solchen Fällen vorstellen?
Brainstorming-Möglichkeit 1: Person A meldet sich beim BS und legt die Haushalte zusammen. Vorteil: Person X wird in Ruhe gelassen. Nachteil: Person A's Akte wird entstaubt. Der zu zahlende Betrag von Person A ist deutlich höher.
Brainstorming-Möglichkeit 2: Person X meldet sich bei der Vollstreckungskammer und bezahlt (in Bar und unter Vorbehalt) den geforderten (noch recht niedrigen) Betrag. Weitere Zahlungen nach Feststellungsbescheiden werden nicht getätigt, Feststellungsbescheide werden weiterhin mit Widersprüchen beantwortet. Vorteil: Zeit schinden. Nachteil: Es wird was bezahlt.
Vielen Dank!