Hallo zusammen
Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis. Ich möchte darauf hinweisen, dass das was ich hier versuche zu erläutern eine gewisse Grundkenntnis benötigt.
Allgemeine Problematik:
Der Bumerangeffekt ist ein nicht rechtlich definierter Effekt. Das liegt daran,
dass i.d.R. für eine Forderung ein Bescheid zugestellt wird! (
<<< Wichtig!!!)
Der Beitragsservice hält sich aber nicht an dieses Prinzip. Denn aufgrund der Verweigerung ist die Forderung fortwährend eine neue.
D. h. der BS stellt für
eine * Forderung
zahlreiche weitere Bescheide aus (Festsetzungsbescheide).
*(einen Verwaltungsakt)Wie das Gericht damit umgeht, wird gerade von mir in einer dafür ausgelegten Klage hinterfragt. Das
formelle Recht sieht allerdings vor, dem §69 der VwGO zu folgen.
D. h. für einen Festsetzungsbescheid gilt der §69 der VwGO und wer nun mit einem Widerspruch ¹ antwortet, der eröffnet das Vorverfahren, selbst wenn derjenige vor dem neuen Bescheid, schon in einer Vollstreckung war und mit dem Gerichtsvollzieher zu tun hatte.
I.d.R. gilt dies für alle die sich nicht in einer Klage befinden. ¹ (Eine Widerspruch der noch nicht ausgeräumt wurde, sozusagen jungfräulich ist.) Für Personen die sich in der rechtlichen Auseinandersetzung (Klage) befinden, ist was anderes zu empfehlen. Denn i.d.R. ist das Zustellen von Bescheiden während einer laufenden Klage zu unterlassen. Denn rechtlich betrachtet steht die Forderung ja auf dem Prüfstand.
Warum beachtet der BS dies nicht?
Ganz einfach,,, weil er es anscheinend nicht kann!
Die maschinelle Briefzustellung scheint die Verfahrensvoraussetzungen der einzelnen Verweigerer, bzw. der zum teil auftretenden Kläger, nicht unterscheiden zu können. Dies führt dazu, dass jedem vorsorglich, einfach zahlreiche Bescheide zugestellt werden, unabhängig von der Tatsache ob der oder diejenige in einer Klage ist, oder in einer Vollstreckung.
An m,
die Frage,
ob du im Recht bist, hat
nichts mit dem Bumerangeffekt zu tun!
('Ergo... "Die Frage, ob die ö.r. Forderung berechtigt ist?")Ausgangslage war:
- eine Klage wurde abgeschmettert (Aussage Gericht: alles konform den EU-Gesetzen + die bekannten Textbausteine)
Der Bumerangeffekt geht
formell-rechtlich der Frage nach:
"Wie komme ich zu meinem Recht?" (Der Verfahrensweg)D.h. wer in einer Vollstreckung ist, kann u. U. wieder ins Vorverfahren wechseln (siehe Grafik in Antwort #35). Daraus ergibt sich, die erneute Möglichkeit eine Klage einzuleiten,
oder diesen Effekt zahlreich zu wiederholen. Die Wiederholung ist nur möglich, wenn weiter Festsetzungsbescheide zugestellt werden und
führt darüber hinaus zu einer Verzögerung im Verfahren. Kurzum: L hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Art und Weise wie zugestellt wird, dazu führt, dass das Verfahren allgemein länger und unübersichtlicher wird. Anscheinend werden zahlreiche Bescheide ja willkürlich zugestellt.
Zur Erläuterung:
Der "Bumerangeffekt" orientiert sich am
formellen Recht, was bedeutet das?
Vor allem geht man der Frage nach
"Wie komme ich zu meinem Recht?" > Das
formelle Recht folgt im Gesetzgebungsverfahren einer
Ordnung. Z.B. der VwG
O im
Verwaltungsrecht, oder der ZP
O im Zivilrecht und der StP
O im Strafrecht. Wir befinden uns aufgrund einer
ö.r. Forderung im
Verwaltungsrecht (zuständige Gerichtbarkeit). D.h. die zuständige Ordnung für den Verfahrensweg ist die VwGO.
Das
materielle-Recht geht der Frage nach,
ob jemand im Recht ist? (hat mit dem Bumerangeffekt nichts zu tun.)D.h. für eine ö.r. Forderung, klärt das Gericht z.B. die Frage anhand des VwVfG, oder des VwVG, des jeweiligen Bundeslandes.
Die materiell-rechtliche Frage klärt also,
wer Recht hat oder nicht.
Lev
Man möge mir meine Rechtsschreibung nachsehen (LRS)