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Autor Thema: Verfassungsrechtler Kirchhof: „ÖR sollten auf Werbung verzichten" (Welt+ Abo)  (Gelesen 12074 mal)

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Welt+, 06.02.2018 / Welt Printausgabe, 07.02.2018

Interview mit Paul Kirchhof
„Öffentlich-Rechtliche sollten auf Werbung verzichten“

Von Christian Meier

Zitat
WELT: Herr Kirchhof, Sie haben im Jahr 2010 ein Gutachten veröffentlicht, das eine Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag befürwortete und damit letztlich die Umsetzung im Jahr 2013 mit ermöglicht. Seit alle Haushalte in Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen müssen, ist der Legitimationsdruck, der vor allem auf ARD und ZDF lastet, allerdings enorm gestiegen. Haben Sie damit vor rund sieben Jahren gerechnet? […]

Weiterlesen auf (Welt+ Abo):
https://www.welt.de/kultur/medien/plus173271498/Paul-Kirchhof-Der-oeffentlich-rechtliche-Rundfunk-muss-sich-erneuern.html


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Zitat von: oben verlinktem Artikel
Sie haben im Jahr 2010 ein Gutachten veröffentlicht, das eine Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag befürwortete und damit letztlich die Umsetzung im Jahr 2013 mit ermöglicht. Seit alle Haushalte in Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen müssen, ist der Legitimationsdruck, der vor allem auf ARD und ZDF lastet, allerdings enorm gestiegen. Haben Sie damit vor rund sieben Jahren gerechnet?

Zunächst ist bemerkenswert, dass die Menschen die Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag verstanden haben, weil eine geräteabhängige Gebühr in der modernen digitalen Zeit zu Überbelastungen geführt hätte, der Haushaltsbeitrag aber die monatliche Belastung für die meisten Rundfunknutzer nicht verändert hat. Die Frage nach der Legitimität des öffentlichen Rundfunks und der Qualität des Programms habe ich erwartet. Ich halte es auch für richtig, dass diese Fragen gestellt werden. Allerdings kann man mit Geld gute Qualität des Programms ermöglichen, aber nicht garantieren. Mit viel Geld kann man ein sehr gutes, aber auch ein schlechtes Programm machen.
[…]

An der Notwendigkeit der Umstellung auf einen Haushaltsbeitrag haben Sie indes nie gezweifelt?

Ich sehe die Umstellung auf den Haushaltsbeitrag damals wie heute als einen wesentlichen Fortschritt bei der gerechten Rundfunkfinanzierung. Was mich überrascht hat, ist die Tatsache, dass das Beitragsaufkommen so deutlich gewachsen ist. Der Grund liegt offenbar darin, dass viele Haushalte sich schlichtweg nicht beim damaligen Gebührenservice angemeldet haben, nunmehr aber die Gleichheit vor dem Gesetz eine bessere Chance hat.

Paradoxerweise wird von einer zumindest lautstarken Gegnerschaft des beitragsfinanzierten Rundfunks behauptet, die Erhebung des Beitrags sei ungerecht. Sie haben einmal gesagt: Was nicht als gerecht verstanden wird, kann nicht gerecht sein.

In der Tat ist die Erhebung des Beitrags nur gerecht, wenn die Menschen sie auch als gerecht verstehen können. Dazu gehört, dass in Sozialfällen der Beitrag erlassen wird. Das habe ich in meinem Gutachten vorgeschlagen und das ist – so hoffe ich – auch Praxis. Die Fälle, dass ein Haushalt kein Empfangsgerät besitzt, dürften sehr selten sein. Fast alle Menschen haben einen Radiowecker, ein Smartphone, einen PC, ein Autoradio und viele andere Empfangsgeräte. Die Besonderheit des Beitrags ist es, dass der Schuldner bezahlt, weil die öffentliche Hand ihm eine Leistung anbietet, er also empfangen darf. Unerheblich ist, ob er tatsächlich empfängt. Ich sehe einen großen Vorteil darin, dass nunmehr fast jedermann für das ständige Nutzungsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezahlt, niemand also mehr in die Versuchung ist eine große Errungenschaft der modernen Demokratie, dass jeder Bürger im Staatshaushalt nachlesen kann, wie das Aufkommen aus öffentlichen Abgaben im Einzelnen verwendet wird. Deswegen muss auch die Verwendung von Rundfunkbeiträgen in Transparenz kontrolliert werden. Allerdings fließen die Beiträge nicht in den Staatshaushalt, damit die Rundfunkanstalten in ihrer Medienfreiheit nicht abhängig werden von einer staatlichen Bewilligung. Die Kontrolle ist aber in gesteigerter Form gewährleistet: Die Parlamente bewilligen die Beiträge. Der Finanzbedarf wird von einer unabhängigen Kommission ermittelt. Rundfunkaufsichtsgremien überwachen. Der Rechnungshof kontrolliert.
[…]

Man kann nur noch ungläubig den Kopf schütteln.
Besteht eigentlich ein Arbeitsvertrag zwischen P.K. und einer der PR-Abteilungen des örR?


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Prof. Kirchhof hat sein eigenes Konzept nicht verstanden. Es gibt keine Haushaltsabgabe! Der sogn. Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Steht so im Gesetz. Im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist an keiner Stelle von Haushalt die Rede; es geht darin um Wohnungen und Betriebsstätten.

In einer Wohnung kann es mehrere Haushalte geben. Das ist nicht unüblich z. B. in WGs aber auch dann, wenn z. B. die Eltern (ein Teil davon) mit in der Wohnung leben, sich jedoch überwiegend selbst versorgen, meist allein essen usw.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Da kommt mir der kürzlich auf den Nachdenkseiten erschienene Artikel von der  IALANA-Tagung „Krieg und Frieden in den Medien“ in den Sinn, die Überschrift besagt doch schon alles:

Wie die Public-Relations-Industrie mitregiert. Von Jörg Becker.

....

http://www.nachdenkseiten.de/?p=42234#more-42234


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
So "streng" würde ich mit dem Herrn Kirchhof aber nicht sein, was...

Zitat
Prof. Kirchhof hat sein eigenes Konzept nicht verstanden.
...

...mit der Einschätzung dessen Verständnisses anlangt bzw. wäre das hier angemessene Begriffsverständnis von "verstehen" aufzuschlüsseln. Rein sachlich hast Du natürlich voll & ganz recht - aber das kritisierte "Nichtverstehen" seines eigenen Konzepts als persönlicher Verfehlung wäre insbesondere im Dienst der Sache m. E. doch noch in dem Sinne zu explizieren, dasss es nicht um ein intellektuelles "Nichtbegreifen" im strengen Sinne gehen kann, sondern dass man das auf  sozusagen "ideologischer" Ebene zu interpretieren ansehen müsste. Was das heisst?

Nun, kommt ja durchaus öfter vor, dass vor- oder unbewusst bzw. selbstverständlich benutzen Begriffen und Sichtweisen auf Zusammenhängen nicht zwingend weder inhaltlich noch folgerichtige, sondern wesentlich unbewußte, letztlich ideologische Momente & Interpretationen zugrundeliegen (man muss sich doch dazu bspw. mal nur den hierzulande / im Werte-Westen gültigen Begriff v. "Freiheit" reflektierend vergegenwärtigen). Vllt. ist es auch nicht ganz umsonst so, dass gerade Jura ja gern als "Kopf-Handwerk" apostrophiert wird? (Ist natürlich nicht als Affront gegen Handwerker gemeint...)

Auch dem Herrn Kirchhof mag es auf dem Hintergrund passieren, bestimmte (ja bewusst) von anderen geprägten Begriffshülsen aufzusitzen - wie eben hier der "Haushalts"-"Abgabe". Man sollte ihm das mal als Frage vorlegen, vllt. wird ihm das dann auch bewusst.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Zitat
dass jeder Bürger im Staatshaushalt nachlesen kann, wie das Aufkommen aus öffentlichen Abgaben im Einzelnen verwendet wird

Gerade dies trifft für den Rundfunkbeitrag eben nicht zu! Er wird nicht in den Staatshaushalt einbezogen, sondern als Konsumausgabe gewertet.

Ich bin ganz zufrieden mit Kirchhofs Aussage, dass nur derjenige Beitragsschuldner ist, der auch wirklich Rundfunk empfangen kann. Ein bisschen verquer ist jedoch immer noch, dass Multifunktionsgeräte wie PC und Smartphone als Rundfunkempfangsgeräte abgestempelt werden. Diese sind in unserer Zeit essentiell für viele Menschen und begründen keine Rundfunknutzung.
Eigentlich wäre es korrekt, wenn nur der Empfang der öffentlich Rechtlichen Programme zur Beitragspflicht führen würde.


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Ich bin ganz zufrieden mit Kirchhofs Aussage, dass nur derjenige Beitragsschuldner ist, der auch wirklich Rundfunk empfangen kann. 
Empfangen kann oder wirklich nutzt?
In Anbetracht der Tatsache, dass Kirchhof davon ausgeht, dass die Anknüpfung an internetfähige PCs/Smartphones ("neuartige Rundfunkempfangsgeräte") verfassungsgemäss sei, wäre mit einem "Beitragsschuldner ist der, der auch wirklich Rundfunk empfangen kann" wohl wenig erreicht.
Besser wäre: "zahlungspflichtig ist derjenige, der auch wirklich ör-Rundfunk nutzt" ;)


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Herr Paul Kirchhof in Ehren, aber das intellektuell-obrigkeitsgesteuerte Demokratieverständnis hat mal ausgesorgt. Der Herr kann in schöne und gewählte Worte kleiden was er will. Es handelt sich schlicht und einfach um nackte Macht, die hier ausgeübt wird und ausgeübt werden soll. Medienmacht. Der ganze Rundfunkrummel ist völlig unwichtig, ja in Deutschland eher schädlich für eine Demokratie, da dem Volk diese Staatsform dort zur "Meinungsbildung" nur vorgespielt wird und zur geistigen und körperlichen Trägheit verführt. Herr Kirchof ist einer der Generation, die das nie mehr verstehen werden können, da sie noch mit intellektuellem Abstand zu diesem immer enger werdenden Mediengespinst aufgewachsen sind. Für die heutige Zeit sind seine Ausführungen einfach nur naiv und gefährlich. Ein gefundenes Fressen für die heute nur noch wirtschaftlich planenden Medienkonzerne, die sich an der Staatsmacht stützen.

Ich hatte ihm mal eine speziellere Frage zum Rundfunkbeitrag zukommen lassen,

Offener Brief an Prof. Paul Kirchhof zur Verfassungsmäßigkeit der Gesamtschuld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24932.msg157740.html#msg157740
die nie mit einer adäquaten Antwort beantwortet wurde.

Er schweigt, um Philosoph bleiben zu können...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
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Zitat von: oben verlinktem Artikel
Zunächst ist bemerkenswert, dass die Menschen die Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag verstanden haben

Mit Verlaub, aber ist der Mann etwas Wirr im Kopf?

Etliche Klagen vor den unteren Gerichten, hunderte von anhängigen Verfassungsklagen, tausende von Zwangsvollstreckungen, Proteste bei jeder Gelegenheit, Millionen von Beitragskonten im Mahnstatus.. und der Mann behauptet, die Menschen hätten die Umstellung verstanden?

Man kann einen Haufen Kot auch schmackhaft reden... Wird er dadurch aber auch nicht...

Wer die Reaktionen der Menschen so dermaßen ignoriert, hat es nicht verstanden.
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 12:22 von DumbTV«

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Zitat von: oben verlinktem Artikel
Die Besonderheit des Beitrags ist es, dass der Schuldner bezahlt, weil die öffentliche Hand ihm eine Leistung anbietet, er also empfangen darf. Unerheblich ist, ob er tatsächlich empfängt.
[…]

Wann genau ist eigentlich dazu gekommen?
Die Wohnungsabgabe hat diese Art der Finanzierung zur Praxis gemacht, aber war es schon vorher so, dass man für die Möglichkeit hätte zahlen müssen?

In der Anfangszeit des Rundfunks war ein Empfangsgerät ohne den Rundfunk nutzlos, wie ein Auto ohne Benzin. Dann kamen die Privaten, und heute ist es wirklich glaubwürdig, wenn jemand sagt, er hat Geräte, nutzt aber den ÖR nicht.

Wann genau wurde die "Demokratieabgabe" eingeführt?


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

v
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Man kann einen Haufen Kot auch schmackhaft reden.....Wird er dadurch aber auch nicht....

Aber Millionen von Fliegen können sich doch nicht irren!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Kirchhof im Welt-Artikel:
Zitat
In  der  Tat  sollen  wir  bei  allem  Bemühen  um  Transparenz  im  öffentlichen Leben  nicht  vergessen,  dass  für  den einzelnen  Menschen  der  Zauber  des Lebens im Geheimnis liegt. Der öffentlich-rechtliche  Rundfunk  ist  in  besonderer  Weise  in  seinem  Auftrag,  in  seinen  Sendungen  und  in  seiner  Erreichbarkeit für jedermann transparent.

Diesen Satz wiederholt Herr Kirchhof gerne, weil er sich so schön anhört, bzw. weil Herr Kirchhof gerne seine eigenen philosophisch klingenden Sätze (siehe auch  das "Kurtaxe"-Zitat) liest oder hört. Der "Zauber" liegt allerdings darin, dass wir aus machtpolitischen Gründen nicht wissen sollen, wer unser Leben steuert. Man kann Herrn Kirchhof nur damit entschuldigen, dass er das durch seine abgehobene nachkriegsnaive altersblinde Staatsrechtlerbrille wohl gar nicht sehen kann.

Er behauptet doch glatt, Geheimniskrämerei in öffentlichen Staatsangelegenheiten wäre was Gutes für die Menschen! Und verwechselt in oben zitiertem lebensphilosophischen Erguss irgendwie "Leben" mit "Verwaltung".

Ich soll es also "zauberhaft" finden, die Tagesschau zu gucken, weil ich nicht weiss, wer hinter den Nachrichten die Strippen zieht?

Dann sind wir aber wieder beim Theater gelandet. Dort wird der Zauber eben genau dadurch erzeugt, dass der Zuschauer nur das Ergebnis sieht.


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Zitat
In der Tat ist die Erhebung des Beitrags nur gerecht, wenn die Menschen sie auch als gerecht verstehen können. Dazu gehört, dass in Sozialfällen der Beitrag erlassen wird. Das habe ich in meinem Gutachten vorgeschlagen und das ist – so hoffe ich – auch Praxis. Die Fälle, dass ein Haushalt kein Empfangsgerät besitzt, dürften sehr selten sein. Fast alle Menschen haben einen Radiowecker, ein Smartphone, einen PC, ein Autoradio und viele andere Empfangsgeräte. Die Besonderheit des Beitrags ist es, dass der Schuldner bezahlt, weil die öffentliche Hand ihm eine Leistung anbietet, er also empfangen darf. Unerheblich ist, ob er tatsächlich empfängt.

Er sieht einen Vorteil darin, dass Menschen, die nicht am Öffentlichen Rundfunk teilhaben wollen, dazu genötigt werden sollen, sich daran zu beteiligen, weil sie sich erdreistet haben nicht in Zelten zu leben. Freiheitsentzug ist also ein Vorteil ... soso. Dann ist es sicher auch von Vorteil, dass die einzige Möglichkeit, sich der Finanzierung des ÖR zu entziehen, weil man deren Angebot nicht empfangen will, sich sozial zu ruinieren indem man obdachlos oder arbeitslos wird? Muss man erst mal drauf kommen ...


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Ich mache mir Sorgen. Nein, nicht um Prof. Kirchhof, sondern um mich. Der Mann ist Baujahr 1943, wird diesen Monat 75 Jahre alt. Wer wollte nicht mindestens so alt werden? Und dann liest man das:

Zitat
Was mich überrascht hat, ist die Tatsache, dass das Beitragsaufkommen so deutlich gewachsen ist. Der Grund liegt offenbar darin, dass viele Haushalte sich schlichtweg nicht beim damaligen Gebührenservice angemeldet haben, nunmehr aber die Gleichheit vor dem Gesetz eine bessere Chance hat.

Offenbar ist das Gehirn dieses Professors schon ziemlich am Ende, es rafft die einfachsten Zusammenhänge nicht. Da macht man sich schon Sorgen um die intellektuellen Fähigkeiten ab dem 8ten Lebensjahrzehnt.

Einschub: Ob ein kleines Stoßgebet angemessen ist? So etwa: "Lieber Gott verschone mich vor der Dementia Kirchhof"?

 
Heh Paule: das ist doch gaaaanz einfach! Früher mussten nur die zahlen, die ein Empfangsgerät besaßen. Warum hätten die sich anmelden sollen? Und wer nur ein Radio hatte, der hatte sicher keine Veranlassung mit einem nicht vorhandenen TV-Gerät zu prahlen und das Dreifache zu löhnen. Falls es dem Herrn Professor nicht eingängig ist, aber es gab und gibt keine Pflicht ein Glotzophon zu besitzen oder dem Dudelfunk zu lauschen, der 24 Stunden lang die "Hot 100" abspielt. Wenn 2013 in ca. 4%  Prozent der bundesdeutschen Haushalte kein TV-Gerät steht, dann sind dass ab dann ca. 1,5 Mio zusätzliche "Beitragszahler". Ergibt schon mal ca. 300 Mio höherer Einnahmen pro Jahr.  Wenn  in 1 Mio Wohnungen bis Ende 2013 einzig Radio gehört wurde, so  müssen diese angemeldeten Hörer seit Januar 2013 das Dreifache für die gleiche Leistung bezahlen. Macht noch einmal ca. 140 Mio höhere Einnahmen pro Jahr. Zusammen also ca. 440 Mio pro Jahr; so überschlägig. Und bis Ende 2012 mussten Firmen für die PC nur eine einzige Hörfunkgebühr bezahlen, egal ab sie 3 Mitarbeiter beschäftigten oder 3.000. Seit 2013 aber werden Staffelpreise in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl kassiert. D. h., es fallen monatliche "Beiträge" zwischen 5,83 € und 3.150 € an, wo vorher durchgängig ca. 6 Euronen gezahlt wurden. Und das läppert sich. 

Es kann gar keine Rede davon sein, dass es erstaunlich ist, dass die Einnahmen der ÖR-Anstalten kräftig gewachsen sind. Dies war nämlich das Ziel der Umstellung, nichts anderes!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Danke, Herr Dr. Boe!

Das schlägt genau in meine Kerbe. Er schnallt es im Zitat übrigens auch nicht, dass es sich gar nicht um Haushalte handelt, die zahlen sollen, sondern um Wohnungsinhaberschaften.

Äh, und wann gab es mal einen "Gebührenservice"?  :laugh:

Gleichheit vor dem Gesetz? Einzelpersonen zahlen einzelschuldnerisch, Personen in Wohngemeinschaften gesamtschuldnerisch.
Wenn die Wohnung zahlen könnte, wäre der Gleichheitssatz gültig. Es zahlen aber die Inhaber - und zwar ungleich - differenziert nach Einzel- oder Mehrpersoneninhaberschaften.


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