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Autor Thema: «No Billag»: Abschied von den Zwangsgebühren  (Gelesen 1699 mal)

Uwe

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«No Billag»: Abschied von den Zwangsgebühren
Autor: 01. Februar 2018, 20:40

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«No Billag»: Abschied von den Zwangsgebühren

Neue Zürcher Zeitung, 01.02.2018

Zitat
Zwangsfinanzierte und mit dem Staat verbandelte Medien sind heute ein Anachronismus. Ein Ende der Finanzierung des elektronischen Medienkonsums durch Zwangsgebühren ist allein schon aus technologischen Gründen absehbar.» [..]

Weiterlesen auf:
https://www.nzz.ch/meinung/no-billag-nef-ld.1348898


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  • Beiträge: 890
Sehr lesenswerter Artikel.

Zitat
Können sich denn gewählte Parlaments- und Regierungsmitglieder wirklich nur über zwangsfinanzierte Kanäle öffentlich Gehör verschaffen?

Dazu braucht es in Deutschland allerdings auch noch die Landesrundfunk-Erziehungsanstalt. Wie lange noch  ::)


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Eigenständige und unabhängige Menschen bezahlen alles, was sie konsumieren, am liebsten selbst. Das wäre auch für die Finanzierung des Radio- und Fernsehkonsums die freiheitlichste Lösung: Die Kunden bezahlen aufgrund ihrer Präferenzen und ihres Konsums, und die Kosten sowie das unternehmerische Risiko werden durch private, staatsunabhängige Medienunternehmen getragen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Dazu braucht es Medienunternehmer mit unterschiedlichem Profil, die mit qualifizierten und ideologisch unbefangenen Medienschaffenden kooperieren.
Dies ist in einer Demokratie das einzig gangbare (sprich: verfassungsgemäße) Prinzip der Rundfunkfinanzierung!
Der Staat hat sich nicht die eigenen Speichellecker vom unwilligen (bzw. unmündig gehaltenen) Volk zwangsfinanzieren zu lassen.
Schluss endlich mit dem Märchen vom unabhängigen ör-Rundfunk, der ja ach so notwendig für eine gesunde Demokratie ist (das sieht man auch daran, wie man in den LRA auf Programmbeschwerden reagiert*)!

* Artikel aus Rubikon:
"Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation" (31.01.2018)
https://www.rubikon.news/artikel/offentlich-rechtliche-massenmanipulation
Im Forum u.a. unter
Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation / Was nützen Programmbeschwerden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26156.0.html
Zitat
Wenn die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft dieses ökonomische Plebiszit nicht überleben sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, braucht es in einer Demokratie eine Möglichkeit, die politisch notwendige Behördeninformation zu garantieren.
Das ist genau das, was ich unter "Grundversorgung" verstehe: Dass nachvollziehbar darüber informiert wird, ob und welche Gesetze geändert/abgeschafft/neu erfunden wurden und derzeit vom EuGH überprüft werden, während sie gleichzeitig schon angewendet werden. Dass man tatsächlich über potentielle Wetterkatastrophen informiert wird (hier hat der örR nachweislich immer wieder versagt), dass auch Life-Schaltungen in den Bundestag und die Landtage gebracht werden, so dass man sieht, wie viele Politiker wieder einmal nicht anwesend sind, etc.


Ich möchte noch auf den Kommentar
"Die Schweiz braucht keine Staatsmedien" (15.12.2017)
https://www.nzz.ch/meinung/die-schweiz-braucht-keine-staatsmedien-ld.1339261
im Forum u.a. unter
Die Schweiz braucht keine Staatsmedien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25672.0.html
verweisen: 
Zitat
Gäbe es die SRG nicht längstens, käme heute niemand auf die Idee, sie zu erfinden. ...

Die Behauptung, nur ein öffentlichrechtlicher Sender könne die sozialen Schichten, Regionen und Sprachen verbinden, ist so vermessen wie totalitär. ...

Politisches Wissen ist in der Demokratie essenziell. Dazu gehört, daß der Einzelne darüber entscheiden kann, wo er sich informiert und wie viel er dafür berappen will. Es braucht keinen Staatsfunk, um in jedem Haushalt die «richtige» Nachrichtenquelle sicherzustellen. Schließlich legt die Regierung auch nicht das «richtige» Abstimmungsergebnis fest. Warum man den Bürgern die Kompetenz an der Urne, nicht aber bei der Wahl der Medien zutraut, bleibt das Geheimnis der SRG-Lobby....
Immerhin findet man sich hier in guter Gesellschaft. Das Problem des Staatsfunks ist kein rein Deutschland betreffendes, sondern eine europaweite Seuche. Sie kann nur mit echter Demokratie bekämpft werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2018, 21:25 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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