Na ja, auch wenn das abseitig sein sollte, was diese besagte Frau (oder auch andere) im konkreten Fall da in Szene gesetzt hat oder haben, sollte man das allgemein & im übergeordneten Sinn aber vielleicht nicht alles unter der Rubrik "Verwirrte Seelen" subsumieren. Der springende Punkt im aktuellen Zusammenhang - wäre der nicht als darin bestehend anzusehen, dass dieses "Schuldnerverzeichnis" gar nicht existiert? Wenn das aber - lachhafterweise wie ein fiktiver Besucher meint, oder haben Staats- / öffentlch Bedienstete im Unterschied zum Untertanen das besondere Recht auf Dummheit - keine Rolle spielen sollte, dann müsste auch eine "Drohung", man werde die betreffenden Herrschaften beim Weihnachtsmann verpetzen, und dann würden die am Nikolaustag ordentlich was auf den Arsch bekommen, gleichfalls als Erpressung bestraft werden.
Denn immerhin waren doch hier im Forum im lt. Jahr auch schon Fälle bekannt geworden, wo Zahlungsverweigerer - aber der geistigen Umnachtung doch völlig unverdächtig - wegen Drohung mit zulässigen rechtlichen Mitteln ggü. "Anstalten" oder dem sogenannten "Beitragsservice" auch schon wegen "Erpressung" oder "Nötigung" von ihrem Rechtsstaat® Strafverfahren angehängt bekommen hatten?
Ein fiktiver Besucher kann sich noch von einem eigenen Rechtshändel vor langer Zeit her an eine Feststellung seines damals bemühten Rechtsanwalts erinnern, das begründete Androhen einer rechtmäßigen rechtlichen Konsequenz jemand anderem ggü. sei niemals Erpressung oder Nötigung, also eine Straftat. Staatlichen oder vom Staat protegierten Akteuren ggü. aber doch? Dann sollte man sich als Untertan wirklich noch mal vergewissern, ob z. B. die Leibeigenschaft in diesem Land wirklich aufgehoben wurde - nicht dass man da, das ohne Beleg glaubend, irgendwann lediglich einem Gerücht aufgesessen zu sein feststellen muss. Zumal man bei aktuell den Rechten von "Anstalten" & GEZ ggü. dem Bürger manchmal durchaus an Feudalrechte denken könnte :->
Und wenn man dann noch - wie heute erst - so etwas lesen muss wie in Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes unter Ziffer 5, nämlich...
"(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
...
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
...
...dass man vom Staat nicht zu einer Straf- oder bußgeldbewehrten Tat - für die man ja sonst vom Staat gemäß Offizialermittlungsgrundsatz bestraft werden müßte - gezwungen werden kann, kommt man ja sowieso aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dass so etwas extra als Gesetz festgehalten werden muss einerseits bzw. man erst jetzt begreift, welcher unglaublichen Gnade man doch teilhaftig ist, in diesem Staat leben zu dürfen :->. Unglaublich.