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Autor Thema: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt  (Gelesen 13128 mal)

S
  • Beiträge: 53

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Tagesspiegel, 30.01.2018

Streit um Rundfunkgebühren
RBB-Erpresserin zu 4800 Euro Strafe verurteilt


Von Kerstin Gehrke

Zitat
Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurde heute eine Frau verurteilt, die, aus Frust über die GEZ-Gebühren, versuchte zwei Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates zu erpressen.

Die Frau ohne Radio und Fernsehen fühlt sich ungerecht behandelt. Wieso soll ausgerechnet jemand wie sie Rundfunkbeiträge zahlen? Im Oktober 2016 brachte sie ihren Ärger zum Ausdruck. Im Streit um 507,74 Euro Gebühren erhob sie ihrerseits Forderungen: Anja F. forderte rund acht Millionen US-Dollar von zwei Mitgliedern des RBB-Verwaltungsrates und drohte mit einem Eintrag in ein „weltweites Schuldnerverzeichnis“. Ein Schreiben nach Reichsbürger-Manier. Sie habe mit dieser Szene aber nichts zu tun, sagte die 54-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten.
[…]

Weiterlesen auf:
http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html

Kommentar:
Bei unzulässigen Drohungen zur Unterstreichung unzulässiger Forderungen versteht unsere Justiz eben keinen Spaß... ::)


Hinweis:
Dies ist nun schon mindestens der dritte bekanntgewordene Fall dieser Art - siehe u.a. unter

31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html

Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren) (02.11.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html



Edit "DumbTV":
Verlinkung angepasst.
Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 01:09 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und wie nennt man die Erpressung uns gegenüber mit genau diesen Konsequenzen
(Eintragung, Erzwingungshaft, Parkkralle, Kontopfändung, vielfache Existenzvernichtung....)

Bei "Kleinbeträgen", aber millionenfach, darf sie ungestraft durchgeführt werden?  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 12:45 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

P
  • Beiträge: 4.011
Sehr interessant der Vorgang. Billigen kann ich diesen auf beiden Seiten nicht.


Aber bevor jetzt alle der Frau ohne darüber minimal etwas nachzudenken beispringen und erklären, dass sie absolut im Recht sei, dem sei empfohlen weitere Informationen zum Vorgang zuvor zu prüfen.

---

Wer es nicht kennt, dem seien zudem die verlinkten Seiten zum Lesen empfohlen.

Es wird die Frau wohl im Internet etwas gefunden haben, was umgangssprachlich als "die Malta Masche" bezeichnet wird. Sehr wahrscheinlich könnte Sie dazu eine Vorlage gefunden haben und diese entsprechend auch benutzt haben.

Verständlich ist das insoweit, als dass einige Bürger sich zunächst nicht richtig zu helfen wissen. Sie das Wissen zur Selbsthilfe auch noch nicht erworben haben. Der Rundfunk, welcher es Ihnen beibringen könnte, wenn denn das überhaupt zum Grundversorgungsauftrag gehören würde, nicht genutzt wird vermittelt solches Wissen sehr wahrscheinlich bisher auch nicht, denn er berichtet maximal über das Resultat. Somit verbleibt das Internet und Rechtsanwälte als Quelle und dort im Internet findet sich eine Vielzahl von Angeboten, welche vermeintlich Rettung bedeuten können. Sofern die Quellen aus dem Internet nur gesichtet werden und die Inhalte nicht verifiziert werden hinsichtlich der Entstehung von Problemen bei Anwendung, dann kommt halt so was raus wie hier jetzt, dass
ein Anwalt später, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, erklärt "Der Anwalt wollte Freispruch. Anja F. wisse nicht, wie so ein Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis funktioniere.".

Und da ist es wieder Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Bleibt die Frage der Zulässigkeit einer solchen Strafe. Diese muss jeder für sich selber herausfinden. Es könnte gut sein, dass das vor eine weitere Instanz gebracht offen ist. Im Forum gab es bereits einen Bericht über einen ähnlichen Fall.

Wer mehr über die Malter Masche wissen will, hier gibt es eine Erklärung
https://grundrechtepartei.de/2015/10/amtstraeger-reichsbuerger-und-die-malta-masche-ein-kleiner-vergleich-der-mittel-zum-zweck/

Hinter dem folgenden Link finden sich Informationen für Bürger, welche sich selbst der Reichsbürger Szene zuordnen würden.

https://grundrechtepartei.de/2016/08/offener-brief-an-die-so-genannten-reichsbuerger/



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D
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  • Beiträge: 1.486
Ich zitiere einfach den folgenden Kommentar zum Artikel:

Zitat
Ich habe weder für diese Tat noch für Milieu oder Ausdrucksweise von Reichsbürgern auch nur das geringste Verständnis.

Ich verstehe aber nicht ganz, wie bei dem geschilderten Vorgehen ein Vorwurf der "Erpressung" zustandekommt - es ist an sich noch nicht strafbar, erfundene Forderungen geltend zu machen.

Erpressung bedeutet schon eine sehr massive Drohung mit einem, wenn ich mich richtig erinnere, "empfindlichen Übel" - vielleicht sollte man mal ausführen, worum es sich bei diesem "weltweiten Schuldnerverzeichnis" handeln soll.

Ich erinnere mich an keinen Fall, in dem jemand z.B. wegen des Versuches, eine ungerechtfertigte Forderung unter Androhung eines Mahnbescheides (den man ja unerklärlicherweise ohne jede inhaltliche Prüfung beantragen kann) oder eines Schufa-Eintrags (der schon nicht ganz so willkürlich vorgenommen werden kann) wegen "Erpressung" angeklagt worden wäre.

Ebenfalls verstehe ich nicht ganz, warum eine namentlich bekannte Beschuldigte bei anscheinend recht klar festgestelltem Sachverhalt in Untersuchungshaft genommen wurde - das ist doch eine Keule, zu der normalerweise erst bei erheblicher Flucht- oder Verdunklungsgefahr gegriffen wird und auf die in Berlin auch bei den vielen gewalttätigen Straftätern verzichtet wird.

Gibt es dazu vielleicht noch eine Erklärung?
Quelle: http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 236
das ließt sich alles nach Präzedenzurteil. Oder zur Abschreckung. Dass das dumm war was die Frau da gemacht hat ist wohl allen klar. Habe da bei meinen Internetrecherchen auch solche Dokumente gefunden. Wahrlich wirres Zeug was die da teilweise reinfabulieren. Aber in der tat - es stellt sich auch hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. U-Haft und dieses hohe Strafgeld. Ist schon happig.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Es ging, so wie ich das verstehe, um eine

Geldforderung an den RBB
mit der Drohung einen Eintrag ins weltweite Schuldnerverzeichnis zu veranlassen.

Bei mir war es vor > 2 Jahren so:

Geldforderung an den MDR
mit der Drohung der Nicht-Zusendung von geforderten Unterlagen.

( Quelle: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg102055.html#msg102055 )

( Jetzt überlege ich gerade, ob diese, m. M. nach unzurechnungsfähige Richterin vom Amtsgericht Berlin meinen Fall auch annehmen wollen würde und mir nun vielleicht auch eine Haft und eine vierstellige Geldstrafe droht ? )

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 15:19 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Der Fall erinnert so aus der Ferne etwas an die viktorianische oder alt-englische Justiz, die man noch aus den Englischbüchern der Sexta oder Quinta des Gymnasiums kennt, wenn einer (ein Untertan niedersten Standes) etwa ein Huhn geklaut hatte (wobei das dann ja immerhin noch ein konkretes Delikt war) mit ein paar Jahren Kerker. Oder an die zweifellos ja durchaus brutale Scharia-Rechtsprechung in derartigen Fällen (sofern die tatsächlich so undifferenziert zu Werke gehen sollte, wie es hierzulande immer behauptet wird) - von der sich aber in jedem Fall der Westen der Werte bzw. dessen politische Repräsentanten ja so gerne abgrenzen. Oder braucht man zumindest räumlich doch nicht gar so weit in die Ferne bzw. andere Kulturkreise zu schweifen und stattdessen bzgl. Rechtsprechung nur ein paar (ungefähr 80) Jahre zurückzudenken?

In Bezug auf die Frage, ob da nicht regelrechte Willkür dahintersteckt, wirft das Ganze schon gewisse Fragen auf, jedenfalls, sofern die Berichterstattung vollständig war. Welche konkrete Drohung mit einem empfindlichen Übel (abseits des angeblichen Eintrags in ein - ja überhaupt nicht existentes - "weltweites Schuldnerverzeichnis") wäre der Unglücklichen denn vorzuwerfen, dass von einer Erpressung überhaupt gesprochen werden kann? Oder war das gar nicht nötig - und es ging nur darum, einfach mal ein bisschen obrigkeitsstaatlich auf die K.... zu hauen, damit sich keine renitenten Nachahmer finden? Dann wäre die Frau vielleicht sogar auch verknackt worden, hätte sie der GEZ und ihren Schergen einfach für den Rest ihres Daseins z. B. permanentes Regenwetter gewünscht. Oder einen anderen Fluch ausgesprochen, bzw. gedroht, die Herrschaften im Geiste in eine Flasche zu sperren  - wo dann aber die Frage wäre, welche einschlägige StGB-Vorschrift denn für 4800.- Geldstrafe die Rechtsgrundlage abgäbe? Und das einfache Erheben einer unberechtigten Forderung, seit wann erfüllt denn so etwas einen Straftatbestand, zumal das angebliche Druckmittel a priori als überhaupt nicht existent zu gelten hat? Und wird denn eine GEZ in gleicher Weise bestraft, wenn diese nicht gerechtfertigte Forderungen erhebt?

Ob die Arme sich das gefallen läßt? Oder hat "man" ihr schon Lebenslänglich angedroht, falls sie sich nicht fügen sollte :->? Es scheint immer haarsträubender zu werden.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 16:01 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

N
  • Beiträge: 540
Na ja, das ist schon eine merkwürdige Art seinen Frust Luft zu verschaffen. Erpressung via Androhung eines Schuldnerverzeichnisses, ohne das man das rechtlich irgendwie absichern könnte. Ein "Sonst kack ich Ihnen täglich in den Garten" wäre mehr Erpressung gewesen als das, aber nun ja ... es geht ja wohl ums Grundprinzip.

Wird nicht die erste und nicht die letzte verwirrte Seele im Kampf gegen die Rundfunkgebühr sein. Denn man muss ja bedenken, nicht jeder Mensch ist geistig so gefestigt, mit so einem Stressfaktor halbwegs normal umzugehen. Ich staune immer wieder, dass da noch nicht schlimmeres passiert ist.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na ja, auch wenn das abseitig sein sollte, was diese besagte Frau (oder auch andere) im konkreten Fall da in Szene gesetzt hat oder haben, sollte man das allgemein & im übergeordneten Sinn aber vielleicht nicht alles unter der Rubrik "Verwirrte Seelen" subsumieren.  Der springende Punkt im aktuellen Zusammenhang - wäre der nicht als darin bestehend anzusehen, dass dieses "Schuldnerverzeichnis" gar nicht existiert? Wenn das aber - lachhafterweise wie ein fiktiver Besucher meint, oder haben Staats- / öffentlch Bedienstete im Unterschied zum Untertanen das besondere Recht auf Dummheit - keine Rolle spielen sollte, dann müsste auch eine "Drohung", man werde die betreffenden Herrschaften beim Weihnachtsmann verpetzen, und dann würden die am Nikolaustag ordentlich was auf den Arsch bekommen, gleichfalls als Erpressung bestraft werden.

Denn immerhin waren doch hier im Forum im lt. Jahr auch schon Fälle bekannt geworden, wo Zahlungsverweigerer - aber der geistigen Umnachtung doch völlig unverdächtig - wegen Drohung mit zulässigen rechtlichen Mitteln ggü. "Anstalten" oder dem sogenannten "Beitragsservice" auch schon wegen "Erpressung" oder "Nötigung" von ihrem Rechtsstaat® Strafverfahren angehängt bekommen hatten?

Ein fiktiver Besucher kann sich noch von einem eigenen Rechtshändel vor langer Zeit her an eine Feststellung seines damals bemühten Rechtsanwalts erinnern, das begründete Androhen einer rechtmäßigen rechtlichen Konsequenz jemand anderem ggü. sei niemals Erpressung oder Nötigung, also eine Straftat. Staatlichen oder vom Staat protegierten Akteuren ggü. aber doch? Dann sollte man sich als Untertan wirklich noch mal vergewissern, ob z. B. die Leibeigenschaft in diesem Land wirklich aufgehoben wurde - nicht dass man da, das ohne Beleg glaubend, irgendwann lediglich einem Gerücht aufgesessen zu sein feststellen muss. Zumal man bei aktuell den Rechten von "Anstalten" & GEZ ggü. dem Bürger manchmal durchaus an Feudalrechte denken könnte :->

Und wenn man dann noch - wie heute erst - so etwas lesen muss wie in Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes unter Ziffer 5, nämlich...

"(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
...
5.    der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
...

...dass man vom Staat nicht zu einer Straf- oder bußgeldbewehrten Tat  - für die man ja sonst vom Staat gemäß Offizialermittlungsgrundsatz bestraft werden müßte - gezwungen werden kann, kommt man ja sowieso aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dass so etwas extra als Gesetz festgehalten werden muss einerseits bzw. man erst jetzt begreift, welcher unglaublichen Gnade man doch teilhaftig ist, in diesem Staat leben zu dürfen :->. Unglaublich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 19:48 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
  • Beiträge: 20
  • Status: 3. Klage in Vorbereitung
und damit die Aussage der Frau Staatsanwältin hier auch dokumentiert wird/bleibt:

Zitat
... Die Staatsanwältin sagt, Anja F. habe „versucht, einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen und dadurch dem Vermögen des Genötigten Nachteil zuzufügen.“ Versuchte Erpressung, ihr drohen bis fünf Jahre Haft (§253 StGB).

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/keine-rundfunkgebuehren-gezahlt-und-den-rbb-erpresst-geldstrafe

Moment mal: ist das nicht das gleiche wie...?


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P
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OTF
https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
Zitat
§  253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

<sarkasmus on>
Mit einem besseren Anwalt in die Berufung gehen.

Und wichtig nicht vergessen, die Drohungen sollten zukünftig so geändert werden, dass das Geld natürlich einer Verbrennungsanlage zugeführt wird. -> Eine Bereicherung ist damit sichtbar nicht gegeben.
Zu klären wäre noch in wie weit die Tat tatsächlich Rechtswidrig ist.

Ist die Androhung hier, also die Drohung der Eintragung in ein Schuldenverzeichnis als verwerflich anzusehen? Wer darf das beurteilen?
<sarkasmus off>


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  • Beiträge: 577
Moment mal: ist das nicht das gleiche wie...?
Nicht so ganz. In der von Dir betrachteten "Parallele" dürfte es sich im Tatbestand nach § 253 und dem Absatz (4) des StGB wohl eher um einen "besonders schweren" Fall (mit einem Strafmaß von mindestens einem Jahr) handeln... ;-)


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Nach den Infos aus dem Artikel ist das Urteil ziemlich wackelig.
Aber gehen wir dennoch die relevanten Tatbestandsmerkmale durch:

(A) Tathandlung: Nötigung
Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. -> Ich sehe hier nirgends einen Zwang, denn die Forderung steht in keinem Verhältnis zur Drohung. Die Drohung ist schwach und erfüllt nur ganz knapp überhaupt die Definition.
Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.
(B) Tatmittel: Gewalt ODER Drohung mit einem empfindlichen Übel
Ich sehe hier weder Gewalt noch ein empfindliches Übel. Das Übel existierte doch offensichtlich gar nicht.
(C) Nötigungs- bzw. Taterfolg: Handlung ODER Duldung ODER Unterlassen (Achtung: Beim Genötigten muss eine Zwangswirkung vorliegen) (liegt nicht vor, siehe a)
(D) Taterfolg: Vermögensnachteil
Konnte nicht passieren, da untauglicher Versuch. Aber ja ... 8 Millionen Piepen! Wieso kam die Erpressung nicht sofort in den Nachrichten? Wo blieb das Großaufgebot der Polizei und der öffentliche Fahndungsaufruf?
(E) subjektive Seite: Vorsatz UND Bereicherungsabsicht
Die Frau wusste, nicht, dass es sich um einen untauglichen Erpressungsversuch handeln könnte.
Wer bei der Begehung einer Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand der Strafvorschrift gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Bereicherungsabsicht hatte sie auch nicht. Sie hielt es für Satire.
(F) Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig ist die Tat immer dann, wenn das angewandte Mittel in keinerlei Verhältnis zu dem erstrebten Zweck stand. Der "Zweck" war die Ironie. Na Wahnsinn. Vielleicht ein halbes Tatbestandsmerkmal. Die satirische Drohung war dem Zweck der Ironie nicht ganz angemessen. Wobei man ja bei Humor doch eigentlich etwas Spielraum haben sollte...
(G) Schuld
Fahrlässigkeit
(H) gegebenenfalls Qualifikation des § 255 StGB (Räuberische Erpressung)
Keine

Also ohne Zwangswirkung, ohne Vorsatz mit fragwürdiger Drohung ohne Bereicherungsabsicht kaum rechtswidrig und mit untauglichem Taterfolg zu "Erpressen" geht auch nur in Deutschland.

Mal ehrlich hat die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun? Mal mit der Causa Eumann beschäftigt z.B. oder mit Herrn Wilhelm der sich oder einen Dritten (und das Erste und Zweite noch dazu) bereichern möchte und deshalb Betrug begeht, indem er vortäuscht es gäbe keinen Teuerungsausgleich?

Edit:
In Kürze, ich hab noch was gefunden:
Es gibt keinen fahrlässigen Versuch, da subjektiv ein Tatentschluss vorausgesetzt wird.
Es kann also auch keine untaugliche versuchte Erpressung geben, weil dies automatisch keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige versuchte Erpressung wäre.
Hält die Richterin den Versuch echt für tauglich? In welcher Welt hätte der denn jemals die 8 Millionen Piepen bezahlt?


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

m
  • Beiträge: 20
  • Status: 3. Klage in Vorbereitung
Zitat
In der von Dir betrachteten "Parallele"...

ich sehe das das entscheidende Wort in "einen Menschen rechtswidrig".

Folgere ich richtig in der Annahme, dass die Rundfunkanstalten sich im Falle eines für unsere Interessen positiven Urteils des BVerfG sich dann der Erpressung schuldig gemacht hätten und die Rundfunkanstalten dann zu Tagessätzen oder Gefängnis verurteilt würden?
Reines Gedankenspiel natürlich...


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Folgere ich richtig in der Annahme, dass die Rundfunkanstalten sich im Falle eines für unsere Interessen positiven Urteils des BVerfG sich dann der Erpressung schuldig gemacht hätten und die Rundfunkanstalten dann zu Tagessätzen oder Gefängnis verurteilt würden?
Reines Gedankenspiel natürlich...
Ne, sie "wussten" ja nicht, dass es rechtswidrig war. Siehe:
(E) subjektive Seite: Vorsatz UND Bereicherungsabsicht


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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