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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2018 => Thema gestartet von: Sindri am 31. Januar 2018, 08:03

Titel: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Sindri am 31. Januar 2018, 08:03
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Tagesspiegel, 30.01.2018

Streit um Rundfunkgebühren
RBB-Erpresserin zu 4800 Euro Strafe verurteilt


Von Kerstin Gehrke

Zitat
Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurde heute eine Frau verurteilt, die, aus Frust über die GEZ-Gebühren, versuchte zwei Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates zu erpressen.

Die Frau ohne Radio und Fernsehen fühlt sich ungerecht behandelt. Wieso soll ausgerechnet jemand wie sie Rundfunkbeiträge zahlen? Im Oktober 2016 brachte sie ihren Ärger zum Ausdruck. Im Streit um 507,74 Euro Gebühren erhob sie ihrerseits Forderungen: Anja F. forderte rund acht Millionen US-Dollar von zwei Mitgliedern des RBB-Verwaltungsrates und drohte mit einem Eintrag in ein „weltweites Schuldnerverzeichnis“. Ein Schreiben nach Reichsbürger-Manier. Sie habe mit dieser Szene aber nichts zu tun, sagte die 54-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten.
[…]

Weiterlesen auf:
http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html

Kommentar:
Bei unzulässigen Drohungen zur Unterstreichung unzulässiger Forderungen versteht unsere Justiz eben keinen Spaß... ::)


Hinweis:
Dies ist nun schon mindestens der dritte bekanntgewordene Fall dieser Art - siehe u.a. unter

31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html

Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren) (02.11.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html



Edit "DumbTV":
Verlinkung angepasst.
Bitte immer die Forum-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: karlsruhe am 31. Januar 2018, 08:28
Und wie nennt man die Erpressung uns gegenüber mit genau diesen Konsequenzen
(Eintragung, Erzwingungshaft, Parkkralle, Kontopfändung, vielfache Existenzvernichtung....)

Bei "Kleinbeträgen", aber millionenfach, darf sie ungestraft durchgeführt werden?  >:(
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2018, 10:47
Sehr interessant der Vorgang. Billigen kann ich diesen auf beiden Seiten nicht.


Aber bevor jetzt alle der Frau ohne darüber minimal etwas nachzudenken beispringen und erklären, dass sie absolut im Recht sei, dem sei empfohlen weitere Informationen zum Vorgang zuvor zu prüfen.

---

Wer es nicht kennt, dem seien zudem die verlinkten Seiten zum Lesen empfohlen.

Es wird die Frau wohl im Internet etwas gefunden haben, was umgangssprachlich als "die Malta Masche" bezeichnet wird. Sehr wahrscheinlich könnte Sie dazu eine Vorlage gefunden haben und diese entsprechend auch benutzt haben.

Verständlich ist das insoweit, als dass einige Bürger sich zunächst nicht richtig zu helfen wissen. Sie das Wissen zur Selbsthilfe auch noch nicht erworben haben. Der Rundfunk, welcher es Ihnen beibringen könnte, wenn denn das überhaupt zum Grundversorgungsauftrag gehören würde, nicht genutzt wird vermittelt solches Wissen sehr wahrscheinlich bisher auch nicht, denn er berichtet maximal über das Resultat. Somit verbleibt das Internet und Rechtsanwälte als Quelle und dort im Internet findet sich eine Vielzahl von Angeboten, welche vermeintlich Rettung bedeuten können. Sofern die Quellen aus dem Internet nur gesichtet werden und die Inhalte nicht verifiziert werden hinsichtlich der Entstehung von Problemen bei Anwendung, dann kommt halt so was raus wie hier jetzt, dass
ein Anwalt später, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, erklärt "Der Anwalt wollte Freispruch. Anja F. wisse nicht, wie so ein Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis funktioniere.".

Und da ist es wieder Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Bleibt die Frage der Zulässigkeit einer solchen Strafe. Diese muss jeder für sich selber herausfinden. Es könnte gut sein, dass das vor eine weitere Instanz gebracht offen ist. Im Forum gab es bereits einen Bericht über einen ähnlichen Fall.

Wer mehr über die Malter Masche wissen will, hier gibt es eine Erklärung
https://grundrechtepartei.de/2015/10/amtstraeger-reichsbuerger-und-die-malta-masche-ein-kleiner-vergleich-der-mittel-zum-zweck/

Hinter dem folgenden Link finden sich Informationen für Bürger, welche sich selbst der Reichsbürger Szene zuordnen würden.

https://grundrechtepartei.de/2016/08/offener-brief-an-die-so-genannten-reichsbuerger/

Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: DumbTV am 31. Januar 2018, 12:44
Ich zitiere einfach den folgenden Kommentar zum Artikel:

Zitat
Ich habe weder für diese Tat noch für Milieu oder Ausdrucksweise von Reichsbürgern auch nur das geringste Verständnis.

Ich verstehe aber nicht ganz, wie bei dem geschilderten Vorgehen ein Vorwurf der "Erpressung" zustandekommt - es ist an sich noch nicht strafbar, erfundene Forderungen geltend zu machen.

Erpressung bedeutet schon eine sehr massive Drohung mit einem, wenn ich mich richtig erinnere, "empfindlichen Übel" - vielleicht sollte man mal ausführen, worum es sich bei diesem "weltweiten Schuldnerverzeichnis" handeln soll.

Ich erinnere mich an keinen Fall, in dem jemand z.B. wegen des Versuches, eine ungerechtfertigte Forderung unter Androhung eines Mahnbescheides (den man ja unerklärlicherweise ohne jede inhaltliche Prüfung beantragen kann) oder eines Schufa-Eintrags (der schon nicht ganz so willkürlich vorgenommen werden kann) wegen "Erpressung" angeklagt worden wäre.

Ebenfalls verstehe ich nicht ganz, warum eine namentlich bekannte Beschuldigte bei anscheinend recht klar festgestelltem Sachverhalt in Untersuchungshaft genommen wurde - das ist doch eine Keule, zu der normalerweise erst bei erheblicher Flucht- oder Verdunklungsgefahr gegriffen wird und auf die in Berlin auch bei den vielen gewalttätigen Straftätern verzichtet wird.

Gibt es dazu vielleicht noch eine Erklärung?
Quelle: http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: samson_braun am 31. Januar 2018, 14:21
das ließt sich alles nach Präzedenzurteil. Oder zur Abschreckung. Dass das dumm war was die Frau da gemacht hat ist wohl allen klar. Habe da bei meinen Internetrecherchen auch solche Dokumente gefunden. Wahrlich wirres Zeug was die da teilweise reinfabulieren. Aber in der tat - es stellt sich auch hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. U-Haft und dieses hohe Strafgeld. Ist schon happig.
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: unGEZahlt am 31. Januar 2018, 14:54
Es ging, so wie ich das verstehe, um eine

Geldforderung an den RBB
mit der Drohung einen Eintrag ins weltweite Schuldnerverzeichnis zu veranlassen.

Bei mir war es vor > 2 Jahren so:

Geldforderung an den MDR
mit der Drohung der Nicht-Zusendung von geforderten Unterlagen.

( Quelle: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg102055.html#msg102055 )

( Jetzt überlege ich gerade, ob diese, m. M. nach unzurechnungsfähige Richterin vom Amtsgericht Berlin meinen Fall auch annehmen wollen würde und mir nun vielleicht auch eine Haft und eine vierstellige Geldstrafe droht ? )

Markus
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Besucher am 31. Januar 2018, 15:36
Der Fall erinnert so aus der Ferne etwas an die viktorianische oder alt-englische Justiz, die man noch aus den Englischbüchern der Sexta oder Quinta des Gymnasiums kennt, wenn einer (ein Untertan niedersten Standes) etwa ein Huhn geklaut hatte (wobei das dann ja immerhin noch ein konkretes Delikt war) mit ein paar Jahren Kerker. Oder an die zweifellos ja durchaus brutale Scharia-Rechtsprechung in derartigen Fällen (sofern die tatsächlich so undifferenziert zu Werke gehen sollte, wie es hierzulande immer behauptet wird) - von der sich aber in jedem Fall der Westen der Werte bzw. dessen politische Repräsentanten ja so gerne abgrenzen. Oder braucht man zumindest räumlich doch nicht gar so weit in die Ferne bzw. andere Kulturkreise zu schweifen und stattdessen bzgl. Rechtsprechung nur ein paar (ungefähr 80) Jahre zurückzudenken?

In Bezug auf die Frage, ob da nicht regelrechte Willkür dahintersteckt, wirft das Ganze schon gewisse Fragen auf, jedenfalls, sofern die Berichterstattung vollständig war. Welche konkrete Drohung mit einem empfindlichen Übel (abseits des angeblichen Eintrags in ein - ja überhaupt nicht existentes - "weltweites Schuldnerverzeichnis") wäre der Unglücklichen denn vorzuwerfen, dass von einer Erpressung überhaupt gesprochen werden kann? Oder war das gar nicht nötig - und es ging nur darum, einfach mal ein bisschen obrigkeitsstaatlich auf die K.... zu hauen, damit sich keine renitenten Nachahmer finden? Dann wäre die Frau vielleicht sogar auch verknackt worden, hätte sie der GEZ und ihren Schergen einfach für den Rest ihres Daseins z. B. permanentes Regenwetter gewünscht. Oder einen anderen Fluch ausgesprochen, bzw. gedroht, die Herrschaften im Geiste in eine Flasche zu sperren  - wo dann aber die Frage wäre, welche einschlägige StGB-Vorschrift denn für 4800.- Geldstrafe die Rechtsgrundlage abgäbe? Und das einfache Erheben einer unberechtigten Forderung, seit wann erfüllt denn so etwas einen Straftatbestand, zumal das angebliche Druckmittel a priori als überhaupt nicht existent zu gelten hat? Und wird denn eine GEZ in gleicher Weise bestraft, wenn diese nicht gerechtfertigte Forderungen erhebt?

Ob die Arme sich das gefallen läßt? Oder hat "man" ihr schon Lebenslänglich angedroht, falls sie sich nicht fügen sollte :->? Es scheint immer haarsträubender zu werden.



Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Nevrion am 31. Januar 2018, 16:10
Na ja, das ist schon eine merkwürdige Art seinen Frust Luft zu verschaffen. Erpressung via Androhung eines Schuldnerverzeichnisses, ohne das man das rechtlich irgendwie absichern könnte. Ein "Sonst kack ich Ihnen täglich in den Garten" wäre mehr Erpressung gewesen als das, aber nun ja ... es geht ja wohl ums Grundprinzip.

Wird nicht die erste und nicht die letzte verwirrte Seele im Kampf gegen die Rundfunkgebühr sein. Denn man muss ja bedenken, nicht jeder Mensch ist geistig so gefestigt, mit so einem Stressfaktor halbwegs normal umzugehen. Ich staune immer wieder, dass da noch nicht schlimmeres passiert ist.
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Besucher am 31. Januar 2018, 19:04
Na ja, auch wenn das abseitig sein sollte, was diese besagte Frau (oder auch andere) im konkreten Fall da in Szene gesetzt hat oder haben, sollte man das allgemein & im übergeordneten Sinn aber vielleicht nicht alles unter der Rubrik "Verwirrte Seelen" subsumieren.  Der springende Punkt im aktuellen Zusammenhang - wäre der nicht als darin bestehend anzusehen, dass dieses "Schuldnerverzeichnis" gar nicht existiert? Wenn das aber - lachhafterweise wie ein fiktiver Besucher meint, oder haben Staats- / öffentlch Bedienstete im Unterschied zum Untertanen das besondere Recht auf Dummheit - keine Rolle spielen sollte, dann müsste auch eine "Drohung", man werde die betreffenden Herrschaften beim Weihnachtsmann verpetzen, und dann würden die am Nikolaustag ordentlich was auf den Arsch bekommen, gleichfalls als Erpressung bestraft werden.

Denn immerhin waren doch hier im Forum im lt. Jahr auch schon Fälle bekannt geworden, wo Zahlungsverweigerer - aber der geistigen Umnachtung doch völlig unverdächtig - wegen Drohung mit zulässigen rechtlichen Mitteln ggü. "Anstalten" oder dem sogenannten "Beitragsservice" auch schon wegen "Erpressung" oder "Nötigung" von ihrem Rechtsstaat® Strafverfahren angehängt bekommen hatten?

Ein fiktiver Besucher kann sich noch von einem eigenen Rechtshändel vor langer Zeit her an eine Feststellung seines damals bemühten Rechtsanwalts erinnern, das begründete Androhen einer rechtmäßigen rechtlichen Konsequenz jemand anderem ggü. sei niemals Erpressung oder Nötigung, also eine Straftat. Staatlichen oder vom Staat protegierten Akteuren ggü. aber doch? Dann sollte man sich als Untertan wirklich noch mal vergewissern, ob z. B. die Leibeigenschaft in diesem Land wirklich aufgehoben wurde - nicht dass man da, das ohne Beleg glaubend, irgendwann lediglich einem Gerücht aufgesessen zu sein feststellen muss. Zumal man bei aktuell den Rechten von "Anstalten" & GEZ ggü. dem Bürger manchmal durchaus an Feudalrechte denken könnte :->

Und wenn man dann noch - wie heute erst - so etwas lesen muss wie in Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes unter Ziffer 5, nämlich...

"(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
...
5.    der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
...

...dass man vom Staat nicht zu einer Straf- oder bußgeldbewehrten Tat  - für die man ja sonst vom Staat gemäß Offizialermittlungsgrundsatz bestraft werden müßte - gezwungen werden kann, kommt man ja sowieso aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dass so etwas extra als Gesetz festgehalten werden muss einerseits bzw. man erst jetzt begreift, welcher unglaublichen Gnade man doch teilhaftig ist, in diesem Staat leben zu dürfen :->. Unglaublich.
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: merco am 31. Januar 2018, 19:57
und damit die Aussage der Frau Staatsanwältin hier auch dokumentiert wird/bleibt:

Zitat
... Die Staatsanwältin sagt, Anja F. habe „versucht, einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen und dadurch dem Vermögen des Genötigten Nachteil zuzufügen.“ Versuchte Erpressung, ihr drohen bis fünf Jahre Haft (§253 StGB).

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/keine-rundfunkgebuehren-gezahlt-und-den-rbb-erpresst-geldstrafe (https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/keine-rundfunkgebuehren-gezahlt-und-den-rbb-erpresst-geldstrafe)

Moment mal: ist das nicht das gleiche wie...?
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2018, 20:17
OTF
https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html (https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html)
Zitat
§  253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

<sarkasmus on>
Mit einem besseren Anwalt in die Berufung gehen.

Und wichtig nicht vergessen, die Drohungen sollten zukünftig so geändert werden, dass das Geld natürlich einer Verbrennungsanlage zugeführt wird. -> Eine Bereicherung ist damit sichtbar nicht gegeben.
Zu klären wäre noch in wie weit die Tat tatsächlich Rechtswidrig ist.

Ist die Androhung hier, also die Drohung der Eintragung in ein Schuldenverzeichnis als verwerflich anzusehen? Wer darf das beurteilen?
<sarkasmus off>
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: drone am 31. Januar 2018, 20:56
Moment mal: ist das nicht das gleiche wie...?
Nicht so ganz. In der von Dir betrachteten "Parallele" dürfte es sich im Tatbestand nach § 253 und dem Absatz (4) des StGB wohl eher um einen "besonders schweren" Fall (mit einem Strafmaß von mindestens einem Jahr) handeln... ;-)
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: NichtzahlerKa am 31. Januar 2018, 21:36
Nach den Infos aus dem Artikel ist das Urteil ziemlich wackelig.
Aber gehen wir dennoch die relevanten Tatbestandsmerkmale durch:

(A) Tathandlung: Nötigung
Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. -> Ich sehe hier nirgends einen Zwang, denn die Forderung steht in keinem Verhältnis zur Drohung. Die Drohung ist schwach und erfüllt nur ganz knapp überhaupt die Definition.
Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.
(B) Tatmittel: Gewalt ODER Drohung mit einem empfindlichen Übel
Ich sehe hier weder Gewalt noch ein empfindliches Übel. Das Übel existierte doch offensichtlich gar nicht.
(C) Nötigungs- bzw. Taterfolg: Handlung ODER Duldung ODER Unterlassen (Achtung: Beim Genötigten muss eine Zwangswirkung vorliegen) (liegt nicht vor, siehe a)
(D) Taterfolg: Vermögensnachteil
Konnte nicht passieren, da untauglicher Versuch. Aber ja ... 8 Millionen Piepen! Wieso kam die Erpressung nicht sofort in den Nachrichten? Wo blieb das Großaufgebot der Polizei und der öffentliche Fahndungsaufruf?
(E) subjektive Seite: Vorsatz UND Bereicherungsabsicht
Die Frau wusste, nicht, dass es sich um einen untauglichen Erpressungsversuch handeln könnte.
Wer bei der Begehung einer Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand der Strafvorschrift gehört, handelt nicht vorsätzlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Bereicherungsabsicht hatte sie auch nicht. Sie hielt es für Satire.
(F) Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig ist die Tat immer dann, wenn das angewandte Mittel in keinerlei Verhältnis zu dem erstrebten Zweck stand. Der "Zweck" war die Ironie. Na Wahnsinn. Vielleicht ein halbes Tatbestandsmerkmal. Die satirische Drohung war dem Zweck der Ironie nicht ganz angemessen. Wobei man ja bei Humor doch eigentlich etwas Spielraum haben sollte...
(G) Schuld
Fahrlässigkeit
(H) gegebenenfalls Qualifikation des § 255 StGB (Räuberische Erpressung)
Keine

Also ohne Zwangswirkung, ohne Vorsatz mit fragwürdiger Drohung ohne Bereicherungsabsicht kaum rechtswidrig und mit untauglichem Taterfolg zu "Erpressen" geht auch nur in Deutschland.

Mal ehrlich hat die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun? Mal mit der Causa Eumann beschäftigt z.B. oder mit Herrn Wilhelm der sich oder einen Dritten (und das Erste und Zweite noch dazu) bereichern möchte und deshalb Betrug begeht, indem er vortäuscht es gäbe keinen Teuerungsausgleich?

Edit:
In Kürze, ich hab noch was gefunden:
Es gibt keinen fahrlässigen Versuch, da subjektiv ein Tatentschluss vorausgesetzt wird.
Es kann also auch keine untaugliche versuchte Erpressung geben, weil dies automatisch keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige versuchte Erpressung wäre.
Hält die Richterin den Versuch echt für tauglich? In welcher Welt hätte der denn jemals die 8 Millionen Piepen bezahlt?
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: merco am 31. Januar 2018, 21:37
Zitat
In der von Dir betrachteten "Parallele"...

ich sehe das das entscheidende Wort in "einen Menschen rechtswidrig".

Folgere ich richtig in der Annahme, dass die Rundfunkanstalten sich im Falle eines für unsere Interessen positiven Urteils des BVerfG sich dann der Erpressung schuldig gemacht hätten und die Rundfunkanstalten dann zu Tagessätzen oder Gefängnis verurteilt würden?
Reines Gedankenspiel natürlich...
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: NichtzahlerKa am 31. Januar 2018, 21:42
Folgere ich richtig in der Annahme, dass die Rundfunkanstalten sich im Falle eines für unsere Interessen positiven Urteils des BVerfG sich dann der Erpressung schuldig gemacht hätten und die Rundfunkanstalten dann zu Tagessätzen oder Gefängnis verurteilt würden?
Reines Gedankenspiel natürlich...
Ne, sie "wussten" ja nicht, dass es rechtswidrig war. Siehe:
(E) subjektive Seite: Vorsatz UND Bereicherungsabsicht
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: lex am 31. Januar 2018, 22:05
Der Fall ist insofern interessant, als dass das FA Berlin genau nach dem gleichen Motto, wie das der Frau agiert und eben NICHT verurteilt wird.
Vielleicht sollte ich meine Anzeige noch einmal rauskramen
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Besucher am 31. Januar 2018, 22:12
Wenn unser "Rechtsstaat" (bzw. dessen Repräsentanten [und -Onkel]) sich u. a. zu solchen "Mitteln" zu greifen genötigt sieht, um renitente Untertanen (aktuell i. S. "Rundfunkbeitrag") zu "disziplinieren", dann kann er doch seine Armseligkeit kaum schöner unter Beweis stellen als so wie geschehen. Und auch, dass die "Rundfunkbeitrags"-Gegner wohl auf dem richtigen Weg sind, dürfte sich daran zeigen. Wenn der Staat (bzw. irgendwelche Anhängsel, wie aktuell sein öffentlich-rechtlicher Propagandaapparat) offenbar derart um sich zu schlagen nötig hat, ist er absolut in der Defensive. Dann muss ja "Holland gewaltig in Not sein".

Und btw @NichtzahlerKA: Ist denn bekannt, ob diese ganze Posse dann (möglicherweise nicht gutgläubig) von der zuständigen "Anstalt " bzw. deren Etablissement losgetreten bzw. in Szene gesetzt worden ist (mit dem entsprechenden Amtsgericht & dessen Bediensteten als Hilfsdarstellern), oder hatte das Gericht bzw. die Tante Staatsanwältin - wo immer deren Kenntnis sonst hätte herrühren können - unmittelbar verantwortlich gezeichnet für diese Inszenierung von Rechtsstaatlichkeit (also ggf. Schauprozeß)? Und war besagte Frau Staatsanwältin denn ihrer eindeutigen Dienstpflicht nachgekommen, auch Entlastungsmomente zu suchen? Oder hatte sie das getan, und deshalb dann nicht zwecks vollständiger Existenzvernichtung der Beklagten gleich auf 15000.- Euro Geldstrafe plädiert :->?
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: drone am 31. Januar 2018, 23:01
Ne, sie "wussten" ja nicht, dass es rechtswidrig war. [...]

Das - wenn ich's jetzt 'mal ganz arg gut meine - vielleicht nicht. Aber mit der weiter oben sarkastisch(sic) formulierten Frage
Zitat
Ist die Androhung hier, also die Drohung der Eintragung in ein Schuldenverzeichnis als verwerflich anzusehen?

und/oder gar einer "Haftaussicht" (in Verbindung mit einer drohenden Existenzvernichtung), wäre dann eine Rechtswidrigkeit nach Absatz (2) des § 253, bei der nicht der "Täter" über eine "Verwerflichkeit" seiner Tat entscheidet (dies tun dann andere - nur wer, wie ebenfalls schon weiter oben gefragt?), ja durchaus im Bereich des Möglichen...

(Meinerseits jetzt genug philosophiert... Spannend daran fand ich, dass bei nur "leicht" veränderten "Voraussetzungen/Bedingungen" diverse Rechtssätze dennoch eine "passende" Anwendung in ganz anderen "Fällen" finden könnten... )
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2018, 23:23
Schauprozeß, also in Szenekreisen wird so eine Art Verfahren vielleicht als Generierung von Geld bezeichnet, es wird aus der Luft gegriffen. Wenn Geld zudem ein Maß für Arbeit ist wird hier vielleicht Arbeit erschafft. Der Faktor ist die Zeit. Kommt weniger als der Mindestlohns raus, dann wird gegen andere Gesetze verstoßen. 4800,- oder 120 Tage Arbeit, 120x 8h = 980h -> 4800,-€/980h= 4,90 €/h also entweder müsste der Betrag größer sein oder die Stundenzahl geringer, so stimmt die Relation jedenfalls nicht. Vorschläge?
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Bürger am 01. Februar 2018, 01:10
Erinnerung, da es mglw. bislang unterging - siehe Ergänzung im Einstiegsbeitrag dieses Threads unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26152.0.html

[...]
Hinweis:
Dies ist nun schon mindestens der dritte bekanntgewordene Fall dieser Art - siehe u.a. unter

31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html

Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren) (02.11.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html

[...]


Bezeichnend am jetzigen Fall allerdings, dass hier zwei Mitglieder des Verwaltungsrates(!) sich "erpresst" fühlten - was auch immer das heißen mag.
Dass diese "Erpressung" eine Luftnummer ist, hätte doch qualifizierten(!) Verwaltungsrats-Mitgliedern - noch dazu mit entsprechend qualifiziertem juristischen Rückhalt - offensichtlich sein müssen.

Die betroffenen Verwaltungsrats-Mitglieder sind entweder nicht qualifiziert - oder übergeschnappt... ::)
Ich weiß nicht, was von beiden schlimmer ist.
Vielleicht sind sie auch beides zusammen.

Der Grundsatz der Waffengleichheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit
welcher - kurz gefasst - dazu da ist, ein "Wissensgefälle" zwischen "Laien" und "Profis" anzuerkennen und zu berücksichtigen, scheint hier jedenfalls unter den Tisch zu fallen.

2 "professionelle" Verwaltungsratsmitglieder lassen sich von 1 "Lai-in" mit einer Luftnummer "erpressen"...

...demnächst fühlen sich dann wohl auch die hier entscheidungsverantwortlichen Richter "erpresst", wenn man einen gespitzten Bleistift zückt, oder was?!?

Da ist er wieder, der *kopfpatsch*-Moment.

Im weiteren siehe bitte auch meine bescheidene Sichtweise/ Anmerkungen unter
31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.msg122845.html#msg122845
welche im wesentlichen wohl auch auf diesen aktuellen Fall übertragbar wären.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Besucher am 01. Februar 2018, 09:20
Danke @Bürger für die zusätzlichen Informationen auch diesen Fall von möglicherweise reiner Schikanejustiz betreffend. Allein schon zu lesen, dass das Ganze von Rundfunkratsmitgliedern - also der internen Struktur einer Anstalt - ausgegangen war, läßt weitere Fragen aufkommen.

Einen fiktiven Besucher würde insbesondere der folgende Punkt interessieren, & zwar dieser, folgende kleine Erklärung vorausgeschickt:

Seit 30 Jahren bereits verlangt der Europarat bislang ohne Erfolg von diesem Land (vgl. auch www.Gewaltenteilung.de), es habe endlich eine unabhängige Justiz einzuführen, insbesondere bezogen darauf, dass die Strafverfolgung gefälligst nicht staatlicher / ministerieller Weisungsbefugnis zu unterliegen habe. Während es in der einen denkbaren Richtung um vom Rechtsstaatsgedanken her rechtswidrige, politisch motivierte Unterlassungsverfügungen geht (vgl. dazu etwa die völkerrechtswidrige / strafbare deutsche Beteiligung am Angriffskrieg gegen das ehemalige Jugoslawien 1999 und die abgebügelte Strafverfolgung), mag im anderen Fall doch durchaus auch die staatliche Verfügung ergangen sein, dass einzig aus politischen Gründen und zur Abschreckung eine Staatsanwaltschaft zum Tätigwerden gezwungen wird (vgl. etwa zwei Jahre Knast o. B. wegen "Beschmutzens von Polizeiuniformen" (sic!) vor ~20 Jahren in Wackersdorf), diese also u. U. auch aktuell gar nicht aus eigenem Entschluss tätig geworden ist (und auch nicht geworden wäre, weil sie vllt. längst nicht so dumm ist, wie sie einem vorkommen kann). Insofern könnte die an anderer Stelle auf den obigen Fall der "Erpresserin" hin bereits aufgeworfene Frage, ob denn die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun habe, eine völlig unerwartete Antwort - nämlich ein knappes "Ja" - zum Ergebnis haben.

Wenn - wie in diesem Land - der Staat (Landesjustizminister oder Justizsenator), also Akteure der Exekutive, die Justiz am Gängelband haben & politisch motiviert darüber bestimmen können, wer wofür wie verknackt wird oder auch nicht, dann wäre dem doch wohl lange genug so einfach zugesehen worden, und das Skandalon "Rundfunkbeitrag" bietet den besten Anlass, auch da aufzuräumen, wenn der Staat jetzt auch noch hier gegenüber missliebigem Bürgerverhalten die Strafprozesskeule auspacken bzw. mit Schikaneprozessen und entsprechenden Urteilen anfangen bzw. so etwas initiieren sollte.

Insofern wäre es doch überaus interessant zu erfahren, ob nicht auch hier der Staat / die entsprechende Stelle in Staats- / Senatskanzlei o. ä. ihre Futtfinger im Spiel und vllt. etwas "nachgeholfen" hatte / hat, bzw. wie u. U. die Kette der Abläufe von Anstalt zu ihren buddies in Staats- / Senatskanzlei bzw. dem entspr. Gericht / Staatsanwaltschaft  gestaltet war, oder ob das alles tatsächlich auf dem Mist dieser Rundfunkrats-Herrschaften gewachsen war (dann aber können das nicht die Schlauesten sein).

Wäre es nicht für die engagierten Kollegen vor Ort (die ja u. U. Verbindungen ins Landesparlament - Abgeordnetenhaus oder Landtag - haben, je nachdem, ob das in Berlin oder drumherum war, und die auch die Strukturen kennen) einfacher als für Aussenstehende möglich zu schauen, ob nicht mal da diesbezüglich eine Anfrage zu starten wäre oder aber eine solche an die Senats- oder Staatskanzlei gerichtet werden könnte? Die Herrschaften sollten doch nämlich wissen, dass sie beobachtet und nicht einfach ölen gelassen werden, und dass solches Treiben auf Dauer auch ein Nachspiel haben könnte?
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: ohmanoman am 01. Februar 2018, 10:40
Edit:
In Kürze, ich hab noch was gefunden:
Es gibt keinen fahrlässigen Versuch, da subjektiv ein Tatentschluss vorausgesetzt wird.
Es kann also auch keine untaugliche versuchte Erpressung geben, weil dies automatisch keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige versuchte Erpressung wäre.
Hält die Richterin den Versuch echt für tauglich? In welcher Welt hätte der denn jemals die 8 Millionen Piepen bezahlt?

Aus den Kreis der Nutznießer des örR, müsste so einige auf ihren Geisteszustandes hin
ärztlich untersucht werden!

Was soll der Bürger von Leuten halten, die ihm erzählen, dass eine Wohnung Rundfunksignale empfangen kann und dafür halt zahlen muss.

Was sich der Bürger an Argumente anhören muss, das für das reine wohnen ein Rundfunkbeitrag fällig wird und das per Gesetz!

Was noch an Gesetzen kommt, bin ich gespannt.

Mich wundert nichts mehr!
Ohmanoman
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: Bürger am 01. Februar 2018, 13:39
@Besucher - nur der Korrektheit halber...
[...]
Allein schon zu lesen, dass das Ganze von Rundfunkratsmitgliedern - also der internen Struktur einer Anstalt - ausgegangen war, läßt weitere Fragen aufkommen.
[...] auf dem Mist dieser Rundfunkrats-Herrschaften gewachsen war (dann aber können das nicht die Schlauesten sein).
[...]
...es handelt sich ausweislich des Artikels im Einstiegsbeitrag nicht um aus "gesellschaftlichen Gruppen entsandte" Rundfunkrats- sondern um ernannte Verwaltungsrats-Mitglieder:
Zitat
[...] versuchte zwei Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates zu erpressen.[/b]
[...] Anja F. forderte rund acht Millionen US-Dollar von zwei Mitgliedern des RBB-Verwaltungsrates und drohte mit einem Eintrag in ein „weltweites Schuldnerverzeichnis“. […]
Weiterlesen auf:
http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html
[...]

Die aktuellen Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates sind zu finden unter
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/gremien/verwaltungsrat/verwaltungsrat.html
Zitat
MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
Stand vom 15.06.2016 | 10:19 Uhr

Wolf-Dieter Wolf (Vorsitzender)
Geschäftsführender Gesellschafter: Grundkonzept Financial Services GmbH, Berlin.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 20.01.2003

Jutta Quoos (stellv. Vorsitzende)
Geschäftsführerin: Fließgrund Agrarproduktion GmbH Schönewalde.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 20.01.2003

Bertram Althausen
Kreispfarrer des Ev.-lutherischen Kirchenkreises Delmenhorst / Oldenburg-Land
Mitglied des Verwaltungsrates seit 15.03.2007

Suat Bakir
Geschäftsführer der Türkisch-Deutschen IHK
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dr. Bärbel Grygier
Psychotherapeutin/ehem. Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dorette König
Geschäftsführerin des ADAC Berlin-Brandenburg e. V.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dr. Heidrun Schnell
Leiterin der Finanzabteilung im EKD-Kirchenamt
Mitglied des Verwaltungsrates seit 16.04.2015

Lilly Eikermann / Personalrat
Systemingenieurin: Rundfunk Berlin Brandenburg
Mitglied des Verwaltungsrates seit 25.05.2016

Die Aufgaben des Verwaltungsrates dürfen eine gewisse intellektuelle Qualifikation erwarten/ voraussetzen lassen...
...bei einzelnen vielleicht auch eine mehr oder weniger psychopathische Veranlagung?

Nicht erwarten/ voraussetzen darf man, dass sich Mitglieder eines solchen Verwaltungsrates von so einem vollkommen bedeutungslosen "Klingelstreich" auch nur ansatzweise aus der Ruhe bringen lassen.

Menschenskinder! Teilweise seit 15 Jahren "im Amt" und dann so ein Kindergarten!

Je öfter und je länger man sich mit Fällen wie diesen beschäftigt, desto offensichtlicher wird die Absurdität und Überzogenheit...
...nicht der Forderungen der "Erpresser"/ "Klingelrutscher", sondern des gerichtlichen Verfahrens.

Vielleicht sollten sich die betroffenen Verwaltungsrats-Mitglieder vertrauensvoll an ihr Mitglied Dr. Bärbel Grygier qua ihrer Profession als "Psychotherapeutin" wenden...?
Sofern sie selbst "betroffen" ist, würde dies andere/ weitere Fragen aufwerfen.

Ein Possenspiel...
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: drboe am 01. Februar 2018, 19:30
Folgendes Gedankenspiel: der BS spielt sich als Behörde auf und setzt den Gerichtsvollzieher in Marsch. Der will/soll bei jemanden vollstrecken, für dessen Wohnung bereits ein Dritter bezahlt. Die Forderung ist also wirklich unberechtigt und wird über ein aufgeblasenes Nichts, den BS, beigetrieben. Der Betroffene wehrt sich gegen den rechtswidrigen Zugriff auf seinen Besitz damit, dass er den GV auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns hinweist und ihm persönliche Konsequenzen durch eine Strafanzeige androht. Ggf. noch garniert damit, den Fall öffentlich zu machen. Bedroht derjenige den GV und wird womögkich zum Erpresser hochgejazzt, während der Staat, bzw. dessen Vertreter, wenn er mit empfindlichen Übeln droht, unbehelligt bleibt?

M. Boettcher
Titel: Re: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Februar 2018, 18:34
(http://up.picr.de/28879016nc.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/28879016nc.png

Merkur, 06.02.2018

"GEZ"-Verweigerin erpresst rbb - dieses harte Urteil erwartet sie

Dieser Schuss ging nach hinten los: Anstatt Rundfunkgebühren zu zahlen, versuchte sich eine Frau als Erpresserin des Rundfunk Berlin-Brandenburg. Mit fatalen Folgen.

Von Jasmin Pospiech

Zitat
Es ging anfangs nur um 507,74 Euro – doch letztlich wurde daraus ein perfider Krimi, den kein Drehbuchautor besser hätte schreiben können. Genau jene Summe sollte Anja F. an Rundfunkgebühren nämlich entrichten – doch sie verweigerte die Zahlung. Auch nach wiederholter Aufforderung durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg reagierte die Steglitzerin nicht.
[…]

Lesen Sie auch: Dieser "GEZ"-Verweigerer klagt dagegen gegen den SWR - mit harten Bandagen.

Doch der Schuss ging nach hinten los: Anstatt das Geld zu erhalten, wurde Anja F. nun angeklagt. Doch sie verneint jegliche Beziehung zur rechtsextremen Szene und verteidigt sich mit den Worten, dass die Rundfunkgebühr für die gelernte Bürokauffrau "eine absolut ungerechtfertigte Zwangsabgabe" sei. Schließlich besäße sie weder Fernseher noch Radio.

Auch diese Seniorin nutzt das Öffentlich-Rechtliche Programm nicht - und weigert sich zu zahlen. Am Ende wurde ihre Rente gepfändet.

Weiterlesen auf:
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html (https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html)


Artikel ebenfalls erschienen bei
HNA
https://www.hna.de/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html

Rotenburger Rundschau
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html
[…]