Sind Rundfunkänderungsstaatsverträge - unterzeichnet von einer nicht existenten Malu Dreyer - überhaupt gültig?Ihren offiziellen Namen Marie-Luise Dreyer sage man im Landtag nur alle fünf Jahre, frotzelte Kurt Beck liebevoll bei ihrer abermaligen Ernennung zur Ministerin im April 2011.
In der SPD und ganz Rheinland-Pfalz ist die 51 Jahre alte Politikerin nur als Malu Dreyer bekannt.
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/malu-dreyer-kandidatin-der-herzen-11907452.htmlMarie-Luise Dreyer
Die Thronfolgerin
[..]
Quelle:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Thronfolgerin-id23538726.htmlDie unterzeichnende Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wird in Ihrem
Personalausweis als
Marie-Luise Dreyer geführt. Den Spitz-/Kosenamen "Malu" gab sie sich selbst.
Quelle:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-89234382.htmlDas heißt, die Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz trägt offiziell den Namen Marie-Luise Dreyer.
Die eingedruckte Unterschrift in den Rundfunkänderungsstaatsverträgen lautet jedoch auf "Malu Dreyer"(handschriftlich unterzeichnete Ausführungen sind im Netz nicht auffindbar?)
15. NovelleMit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen: Ab 2013 – mit Inkrafttreten des Staatsvertrags – ersetzt der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr. Zentraler Bestandteil ist der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der den Systemwechsel regelt und an Stelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrags tritt. Der neue Rundfunkbeitrag knüpft an die Wohnung bzw. die Betriebsstätte an, unabhängig davon, welche und wie viele Empfangsgeräte genutzt werden, und bleibt über das Jahr 2013 hinaus stabil.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Staatsvertrag im Dezember 2010 unterzeichnet, die Ratifizierung durch die 16 Länderparlamente war im Dezember 2011 abgeschlossen, so dass der Staatsvertrag wie vorgesehen zum 1.1.2013 in Kraft treten konnte.
Ministerpräsident des Bundeslandes Rheinland-Pfalz damals: Kurt Beck
Unterschrift eingedruckt: Kurt Beckhttps://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdfUnterschrift nicht eingedruckt; nur handschriftlich; nicht entzifferbar:http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf16. NovelleKernpunkte der 16. Staatsvertragsnovelle sind die im März 2014 beschlossene Senkung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 17,50 Euro ab April 2015 und die Neuregelung des ARD-Finanzaugleichs zugunsten von Radio Bremen und SR durch die Anhebung des Finanzausgleichsmasse von 1 % auf 1,6 % zum 1.1.2017 (beides im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt).
Die Novelle wurde im Juli 2014 von den Ministerpräsidenten unterezeichnet und bis zum 31.3.2015 von allen 16 Landtagen ratifiziert. Der Staatsvertrag trat planmäßig zum 1.4.2015 in Kraft.
Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Marie-Luise Dreyer
Unterschrift eingedruckt: Malu Dreyer; handschriftliche Fassung im Netz nicht auffindbarhttps://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_05_2015-Anlage.pdfhttps://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15288-16-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag#a217. NovelleDie 17. Staatsvertragsänderung setzt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, das in seinem Urteil vom 25.3.2014 (sog. ZDF-Urteil) u.a. mehr Staatsferne in Gremien des ZDF wie auch der übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangt hatte, und regelt die künftige Zusammensetzung der Aufsichtsgremien.
Der Staatsvertrag wurde am 18.6.2015 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und trat am 1.1.2016 in Kraft.
Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Marie-Luise Dreyer
Unterschrift eingedruckt: Malu Dreyer; handschriftliche Fassung im Netz nicht auffindbarhttps://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/150618_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf18. NovelleDer 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde zwischen dem 9. und 28.9. von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Die Änderungen des betreffen den Rundfunkstaatsvertrag: Hier erfolgt eine Klarstellung, dass Werbung Teil des Programms ist. Kernpunkt ist ferner ein grundsätzliches Verbot regionaler Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen (öffentlich-rechtlich und privat) mit der Option einer Öffnungsklausel durch den jeweiligen Landesgesetzgeber.
Der Staatsvertrag trat am 1.1.2016 in Kraft.
Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Marie-Luise Dreyer
Unterschrift eingedruckt: Malu Dreyer; handschriftliche Fassung im Netz nicht auffindbarhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2016/2016_01/GVBL-2016-01%20S%202%2017-8224.pdf19. NovelleKernpunkte im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am 3.12.2015 unterzeichnet haben, sind die Beauftragung eines online-basierten Jugendangebots von ARD und ZDF, neue Regelungen zum Jugendmedienschutz sowie Nachbesserungen beim Rundfunkbeitragssystem.
Mit der Novelle werden ARD und ZDF ermächtigt, ihr geplantes Jugendangebot für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen umzusetzten und auch auf Online-Drittplattformen zu verbreiten.
Darüber hinaus werden neue Transparenzvorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeführt.
Nach Ratifizierung durch die Landesparlamente treten Artikel 1, 2, 3 und 5 des Änderungsstaatsvertrags zum 1.10.2016 in Kraft. Die Neuregelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Artikel 4) werden zum 1.1.2017 rechtswirksam.
Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Marie-Luise Dreyer
Unterschrift eingedruckt: Malu Dreyer; handschriftliche Fassung im Netz nicht auffindbarhttps://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf20. NovelleKernpunkt des »Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge«, den die Ministerpräsidenten der Länder zwischen dem 8. und 16.12.2016 unterzeichnet haben, ist die Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages auf Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 25.3.2014 zur Staatsferne der Aufsichtsgremien. Die Neufassung des Deutschlandradio-Staatsvertrags beinhaltet die Vergrößerung des Hörfunkrats von 40 auf 45 Mitglieder, von denen ein Drittel staatlich sein darf. Im Staatsvertrag festgehalten ist auch die Umbenennung von Deutschlandradio Kultur in Deutschlandfunk Kultur und von DRadio Wissen in Deutschlandfunk Nova.
Weiterhin beeinhaltet die 20. Novelle die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages hinsichtlich der Verteilung des Rundfunkbeitrags zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der Grundlage des 20. KEF-Berichts.
Der Staatsvertrag tritt – bis auf Artikel 3 (Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) – am 1.9.2017 in Kraft. Der neu gefasste Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist bereits ab 1.1.2017 gültig.
Ministerpräsidentin des Bundeslandes Rheinland-Pfalz: Marie-Luise Dreyer
Unterschrift eingedruckt: Malu Dreyer; handschriftliche Fassung im Netz nicht auffindbarhttps://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf
a) Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt. Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar.
Quelle: BGH Az: IV ZR 122/05 Urteil vom 15.11.2006
[..] für eine Unterschrift ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug zu verlangen, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert.
Quelle: OLG Frankfurt/Main AZ: 11 W 44/92 Beschluss vom 05.03.1993
Wie seht ihr dies?
Gruß
Kurt
Quellen 15. bis 20. Novelle: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Rundfunkstaatsvertrag/538802/index.html
Sicherungen:
https://web.archive.org/save/http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/malu-dreyer-kandidatin-der-herzen-11907452.html
https://web.archive.org/save/http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Thronfolgerin-id23538726.html
https://web.archive.org/web/20180127135558/http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Rundfunkstaatsvertrag/538802/index.html
15. https://web.archive.org/web/20180127142038/https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf
15. https://web.archive.org/web/20180127134531/http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf
16. https://web.archive.org/web/20180127134458/https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_05_2015-Anlage.pdf
16. https://web.archive.org/web/20180127134342/https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15288-16-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag
17. https://web.archive.org/web/20180127134300/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/StM/150618_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf
18. https://web.archive.org/web/20180127134649/https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2016/2016_01/GVBL-2016-01%20S%202%2017-8224.pdf
19. https://web.archive.org/web/20180127135150/https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf
20. https://web.archive.org/web/20180127135336/https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."