Nach einem Niederlagenurteil (Klage Rundfunkbeiträge) wird Person A ab September 2017 wieder mit Zahlungsaufforderungen belästigt und hat nun die
Ankündigung der Zwangsvollstreckung (Mahnbetrag 25 Euro) vor sich zu liegen, in welcher gedroht wird, den Mahnbetrag einschl. der "
festgesetzten Beträge" bis zum 01.02.2018 zu entrichten.
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kommt - dem Briefumschlag nach zu entnehmen- aus Köln, der Briefkopf weist den RBB bzw. den AZD Beitragsservice aus.
Person A fordert seit dem August 2017 und in zahlreichen sowie auch nachfolgenden Einschreiben bis einschl. Januar 2018 an den RBB und vom RBB via Frist diverse Rechtssicherheiten und/oder verweist auf den Berliner Verwaltungsaufbau, VvB), hat seitdem Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (Vorlageverfahren EuGH und Entscheidung BVerfG) beantragt und Nachweise (z.B. Veranlagungs- und Leistungsbescheide) eingefordert.
Der RBB beantwortet (auch fristgemäß nicht) keinerlei Fragen, geht auf keine dieser ein, erteilt keine Rechtsicherheit und/ abgeforderte Nachweise, bezieht sich nicht auf den Berliner Verwaltungsaufbau sowie bearbeitet die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nicht.
Beim Verfassungsgerichtshof Berlin liegt seit Oktober 2017 Beschwerde vor.
Person A liegen vom RBB lediglich seit Oktober 2017 2 Festsetzungsbescheide (zur "umgehenden" Begleichung ) mit insges. 16 Euro "Säumniszuschlägen" und derer Widerspruchsbescheid mit modifizierten Textbauseinen vor, welches sich nicht annähernd mit den Einschreiben von Person A befasst. Dies wurde dem RBB auch ausführlichst mitgeteilt und auf die seit August u.a. beantragten Rechtssicherheiten, Antragsbearbeitungen und Nachweise mit erneuter Frist bestanden.
Der RBB reagiert auch hier NICHT (inzwischen 5 Monate Ignoranz und Untätigkeit)
, stattdessen nun die Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit Mahnbetrag von 25 Euro und Zahlungsaufforderung bis 01.02.2018.
Anstatt auf die Einschreiben von Person A einzugehen, generiert der RBB immer neue und zusätzliche Kosten, ohne sich mit den Einschreiben von Person A zu befassen.
Was kann Person A noch tun, um diese willkürliche und mit neuen Kosten einhergehnde Zwangsvollstreckung abzuwenden? Eine erneute Klage vor dem VG kommt aufgrund nicht vorhandener Erfolgsaussichten nicht in Betracht.
Stellen die Festsetzungsbescheide neuerdings Leistungsbescheide dar? Person A liegt ein Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg vor, in welchem geurteilt wurde, dass die "
Festsetzungsbescheide auch Leistungsgebote " enthalten
Und erwächst aus der Mahnung eine Rechtskraft?