Person P hat überraschend vom Gerichtsvollzieher G Post bekommen, dass P in Kürze eine Vermögensauskunft geben soll.
Zu den Hintergründen:
P hat "Bescheide" zurückgewiesen/widersprochen
P hat gegen den negativen "Widerspruchsbescheid" erfolglos geklagt, die Berufung wurde abgewiesen
Verfassungsbeschwerde ist anhängig.
Der Beitragsservice hat in Verkleidung einer LRA letztes Jahr eine Zwangsvollstreckung eingeleitet und P zur Vermögensauskunft geladen. P hat den Termin wahrgenommen und G hat sich mit LRA auf ruhendstellung geeinigt. bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden wurde.
Parallel hat P erfolglose Erinnerung und sofortige Beschwerde eingelegt (die Möglichkeit der Rüge kannte P nicht)
Nun hat P bis vor kurzem, pünktlich zur Gerichtsdeadline für die 2. Klage erneut von G Post bekommen, er solle zur Vermögensauskunft erscheinen.
P hat von G ein Schreiben vom Beitragsservice bekommen, dass er die Arbeit fortsetzen soll, das Einwendungen vom Verwaltungsgericht, OVG sowie Erinnerung und sofortige Beschwerde rfolglos blieben. Die anhängige Verfassungsbeschwerde wurde natürlich nicht erwähnt.
Ermöglicht die erneute Ladung von P zu G eine erneute Erinnerung mit neuen Argumenten?
P wird dies morgen in Angriff nehmen (zu verlieren ist ja nix)
Gibt es alternative Vorschläge und weitere Ideen?