Es war mal eine Verhandlung der etwas anderen Art.
Das Gericht (die gesamte Kammer) hat sich, wie gewohnt vorgestellt und das ganze mit dem Hinweis versehen, man kennt sich ja schon.
Die Beteiligten verzichteten auf den Vortrag der Berichterstatterin über den Sachverhalt und das Gericht ging relativ schnell in medias res und übergab dem Kläger das Wort.
Der Kläger verwies auf die, wohl nicht grundlos, aktuell ruhenden Verfahren beim NDR bzw. VG Hannover.
Ebenso wies der Kläger auf die bereits ausgesetzten Verfahren hin, Hamburg, Frankfurt, Darmstadt etc. auch auf die Vorlage am EuGH und die 160 Verfassungsbeschwerden.
Der Kläger beantragte das Ruhen des Verfahrens, den das Gericht an den Beklagten weitergegeben hat.
Der Beklagte lehnte den Antrag ab.
Der Kläger beantragte aus den genannten Gründen die Aussetzung des Verfahrens. Das Gericht betonte wie immer, es hätte gerne, dass das BVerfG bald zu einer Entscheidung kommen sollte, es ist aber der Auffassung, dass Gründe für eine Aussetzung nicht vorliegen.
Der Kläger lehnt das gesamte Gericht aus Gründen der Parteilichkeit ab und stellt den Befangenheitsantrag.
Das Gericht zog sich 10 Minuten zur Beratung zurück.
Das Gericht tritt nach 10 Minuten wieder zusammen und lehnte den Befangenheitsantrag aus inhaltlichen und formalen Fehlern ab. Das Gericht wies unter anderem darauf hin, dass es notwendig gewesen wäre jeden der anwesenden Richter mit einem Grund zu belasten, schon daran fehlt es in der Zulässigkeit des Befangenheitsantrages. Trotzdem sah das Gericht auch in den weiteren Gründen keine Belastungen zum Thema Parteilichkeit.
Der Kläger nahm am Ende seine Klage zurück, weil er der Meinung ist, dass das Gericht die offensichtlichen Gründe, die eindeutig für eine Aussetzung des Verfahrens sprechen, vom Gericht nicht beachtet wurden.