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  • VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhr: 20. Februar 2018

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhr  (Gelesen 10970 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dienstag 20.02.18

ab 14 Uhr


Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

1. Verhandlung 14 Uhr

2. Verhandlung 14.45 Uhr

3. Verhandlung 15.30 Uhr

8. Kammer

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Karlsruhe/@49.0128105,8.3842744,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0xc3f46ab90c6f5f41?sa=X&ved=0ahUKEwjz9cKc7cbSAhVMSZoKHSM4CPIQ_BIIaTAN


Zitat
Am 20.02. läd Richterin N. und ihre gesamte 8. Kammer nochmals zur Kammervorstellung ab 14 Uhr ein.
Das Schauspiel besteht aus 3 Akten, 14.45 Uhr, und 15.30 Uhr. Ein Kläger ist uns sehr gut bekannt.


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es war mal eine Verhandlung der etwas anderen Art.

Das Gericht (die gesamte Kammer) hat sich, wie gewohnt vorgestellt und das ganze mit dem Hinweis versehen, man kennt sich ja schon.  ;)

Die Beteiligten verzichteten auf den Vortrag der Berichterstatterin über den Sachverhalt und das Gericht ging relativ schnell in medias res und übergab dem Kläger das Wort.

Der Kläger verwies auf die, wohl nicht grundlos, aktuell ruhenden Verfahren beim NDR bzw. VG Hannover.
Ebenso wies der Kläger auf die bereits ausgesetzten Verfahren hin, Hamburg, Frankfurt, Darmstadt etc. auch auf die Vorlage am EuGH und die 160 Verfassungsbeschwerden.

Der Kläger beantragte das Ruhen des Verfahrens, den das Gericht an den Beklagten weitergegeben hat.
Der Beklagte lehnte den Antrag ab.

Der Kläger beantragte aus den genannten Gründen die Aussetzung des Verfahrens. Das Gericht betonte wie immer, es hätte gerne, dass das BVerfG bald zu einer Entscheidung kommen sollte, es ist aber der Auffassung, dass Gründe für eine Aussetzung nicht vorliegen.

Der Kläger lehnt das gesamte Gericht aus Gründen der Parteilichkeit ab und stellt den Befangenheitsantrag.

Das Gericht zog sich 10 Minuten zur Beratung zurück.

Das Gericht tritt nach 10 Minuten wieder zusammen und lehnte den Befangenheitsantrag aus inhaltlichen und formalen Fehlern ab. Das Gericht wies unter anderem darauf hin, dass es notwendig gewesen wäre jeden der anwesenden Richter mit einem Grund zu belasten, schon daran fehlt es in der Zulässigkeit des Befangenheitsantrages. Trotzdem sah das Gericht auch in den weiteren Gründen keine Belastungen zum Thema Parteilichkeit.

Der Kläger nahm am Ende seine Klage zurück, weil er der Meinung ist, dass das Gericht die offensichtlichen Gründe, die eindeutig für eine Aussetzung des Verfahrens sprechen, vom Gericht nicht beachtet wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:19 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 984
Zitat
Der Kläger nahm am Ende seine Klage zurück ...

Damit sind die Beitragsbescheide rechtskräftig geworden und können vollstreckt werden.


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c

cleverle2009

...
Das Gericht zog sich 10 Minuten zur Beratung zurück.

Das Gericht tritt nach 10 Minuten wieder zusammen und lehnte den Befangenheitsantrag aus inhaltlichen und formalen Fehlern ab. Das Gericht wies unter anderem darauf hin, dass es notwendig gewesen wäre jeden der anwesenden Richter mit einem Grund zu belasten, schon daran fehlt es in der Zulässigkeit des Befangenheitsantrages. Trotzdem sah das Gericht auch in den weiteren Gründen keine Belastungen zum Thema Parteilichkeit.
...

Jeder einzelne der Richter ist abzulehnen, denn jeder dieser Richter bietet Grund an seiner Unabhängigkeit zu zweifeln.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Dienstliche Beurteilungen der Richterinnen und Richter
sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
AV d. JM vom 2. Mai 2005 (2000 - Z. 155) - JMBl. NRW S. 121 -
zuletzt geändert durch AV d. JM vom 4. Juli 2016

Jedes Bundesland hat so eine allgemeine Verwaltungsvorschrift(AV)

Mit Berufung zum Richter auf Lebenszeit unterwirft sich der angehende Richter dieser Beurteilung durch die Exekutive.
Dies ist nach dem Gesetzeswortlaut Art 97 GG nicht zulässig. Denn damit geht die Unabhängigkeit zwar nicht verloren aber für eine Besorgnis des Verlorengehens der Unabhängigkeit reicht es aus.
Diese Beurteilung dient unter anderem auch als Maßstab für Beförderungen.



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  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.456
Danke für den Bericht!

Zitat
lehnte den Befangenheitsantrag aus inhaltlichen und formalen Fehlern ab
Wie muss man denn einen Befangenheitsantrag stellen?

Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch weiß dazu:
- Abgelehnt werden können immer nur einzelne Richter, nie das Gericht als Ganzes.
- Ablehnungsgrund ist entgegen der ungenauen Alltagssprache nicht die Befangenheit, sondern die Besorgnis der Befangenheit.
- Sind im Verfahren über die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit die tatsächlichen Grundlagen schlüssig dargelegt, aber unaufklärbar, spricht der Anschein für die Besorgnis der Befangenheit.


Zitat
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__41.html
Zivilprozessordnung
§ 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
1.    in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht;
...

Der Richter wohnt ja, also ist er auch beitragspflichtig zumindest als Gesamtschuldner. Damit ist er Mitverpflichteter einer Partei. Reicht das nicht?

Zitat
§ 43 Verlust des Ablehnungsrechts

Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.

Ab wann hat man sich auf eine Verhandlung eingelassen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:20 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 890
@ Nichtgucker
Zur Information. Die Beitragsbescheide sind nach einer abgewiesenen Klage genau so rechtskräftig. Das VG Freiburg verschickt mittlerweile ca. 6 Wochen nach Erhalt des abgewiesenen Urteils ein Schreiben, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist. Und somit wird die Vollstreckungsmaschinerie in Gang gesetzt. Gerade um mich herum zur Zeit, ich spreche aus der Praxis.
Es spielt somit keine Rolle ob Du die Klage zurückziehst (Du sparst 2/3 Gerichtskosten) dafür bist Du dann etwas schneller im Vollstreckungsmodus.
Oder Du hältst die Klage aufrecht, und kannst dann etwas Zeit gewinnen. Nur früher oder später trudelt auch hier das Vollstreckungsersuchen des GV ein.
Kann dann jeder für sich aussuchen, welchen Weg er gehen möchte ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:21 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Die Beitragsbescheide sind nach einer abgewiesenen Klage genau so rechtskräftig.
Nein, nach einer Niederlage beim VG kann man weitermachen.
Erst wenn die Klage unanfechtbar abgewiesen ist, werden die Bescheide rechtskräftig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:22 von Bürger«

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
@ noGEZ99:

Ich habe auch eine Ablehnung laufen, GEZ-Außenstelle VG Helau.

Gegen den Einzelrichter und auch gegen die anderen beiden Berufsrichter.

Mal gucken, was draus wird.

Zu § 43 VwGO:
Vermutlich ist die Darstellung des Sachverhaltes noch unschädlich, da keine Einlassung - es wird ja nur das schriftsätzlich Vorgetragene dargestellt. Sobald das abgeschlossen ist, kann es kritisch werden.


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  • IP logged
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  • Beiträge: 886
Befangen sind auch die Rundfunkanstalten. Nun kann man sich fragen, ob VwVfG 21 überhaupt relevant ist, aber solange "Bescheide" ausgestellt werden, mit denen sich der unterschreibende Intendant seine Pension sichert, wohl schon...
So lange also nicht jeder Bescheid bei der Staatskanzlei einzeln abgesegnet wird, wird gegen Recht verstoßen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:22 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 890
@ GEiZ ist geil
Dann solltest Du den Sachverhalt auch richtig erklären.
Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des VG- Urteils keine Berufung durch einen Anwalt erfolgt, sind die Bescheide unwideruflich rechtskräftig. Dies wird bei den meisten Klägern so ablaufen.
Mit dem weitermachen meinst Du wohl die VGH-Klage. Diesen Weg gehen mit Sicherheit die allerwenigsten, da auch mit hohen Kosten verbunden. Erst wenn dann im VGH Urteil steht, "diese Entscheidung ist unanfechtbar" werden die Bescheide rechtskräftig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:23 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
@ Frühlingserwachen
Genau, danke für die Ergänzung. Deshalb ist unsere Verfassungsbeschwerde nicht abgelehnt worden, weil der Rechtsweg erschöpft war.


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cleverle2009

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Nur dem Gesetz unterworfen?
Richterliche Unabhängigkeit auf dem Prüfstand
Zitat
"Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei entscheiden kann, seinem Gewissen verpflichtet ist und den Gesetzen unterworfen ist. So steht es bereits in unserem Grundgesetz."
Quelle:
http://www.deutschlandfunk.de/nur-dem-gesetz-unterworfen-richterliche-unabhaengigkeit-auf.724.de.html?dram:article_id=395246

und

DR. IUR. H. C.
GERHARD STRATE
KLAUS -ULRICH VENTZKE
RECHTSANWÄLTE

Die vorstehende Kanzlei hat den Fall Gustl Mollath gegen die Bayerische Justiz erfolgreich durchgezogen.
Zitat
Strafanzeige gegen Frau Prof. Dr. Christine Hügel und andere wegen des Verdachts der
versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall, strafbar gemäß §§ 240, 22 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die frühere Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Frau Prof. Dr. Christine Hügel, und ihre in der Verwaltung des Oberlandesgerichts verantwortlichen Mitarbeiter.  [...]
Quelle:
https://www.strate.net/de/dokumentation/Schulte-Kellinghaus-Strafanzeige-2016-06-11.pdf

und hier eine Sammlung interessanter Informationen zum vorstehenden Thema
https://www.google.de/search?q=Kellinghaus+Strate

Wie weit dieses Verfahren gekommen ist konnte ich nicht recherchieren.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Gelegentlich beobachtet, scheint der "Befangenheitsantrag" (Besorgnis der Befangenheit nach (§ 54 I VwGO i. V. m. § 42 I, II ZPO), gleich wie z.B. der Beweisantrag, mehr oder weniger zum Standardprogramm eines Verfahrens zu gehören. Gerade beim Verwaltungsgericht als eine Behörde sitzt im Gericht als Beklagter auch eine Behörde. Mögliche Parteilichkeit kann in dem ein oder anderen Fall nicht ausgeschlossen werden. Somit könnte ein Befangenheitsantrag vorab zur Klärung der Voraussetzungen des Verfahrens dienen.

Hierzu auch:
Tipps und Tricks im Verwaltungsrecht
http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/veranstaltungen/Skript_DAA_Tipps_und_Tricks_zum_1._April_2011.pdf


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Damit sind die Beitragsbescheide rechtskräftig geworden und können vollstreckt werden.
In einem fiktiven Fall könnte es sich auch schon zugetragen haben, dass beim Kläger bereits im selben Anliegen eine erfolglose Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde und der hier entsprechende "Schuldner" in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde, was ihm aber bisher keine Nachteile in seiner nicht unbedingt asketischen Lebensweise gebracht hat. Die Forderungen und Drohungen der Rundfunkanstalten, die damit auch einen enormen Kosten- und Arbeitsaufwand haben, könnte man bisher als erfolg- und wirkunglos bezeichnen.


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c

cleverle2009

In einem fiktiven Fall könnte es sich auch schon zugetragen haben, dass beim Kläger bereits im selben Anliegen eine erfolglose Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde und der hier entsprechende "Schuldner" in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde,
Nach dieser in der Regel gesetzwidrigen Eintragung in das Schuldnerregister geht es mit der Menschenrechtsverletzung erst richtig los.
Automatisiert holt sich die Schufa diese Eintragung und verarbeitet diese Daten dann in ihren eigenen Datenbeständen.
Automatisiert holt sich die Bank des angeblichen Schuldners dann diese Eintragung bei der Schufa ab.
Automatisiert streicht dann die Bank selbst Dispo in Pinutshöhe und unterrichtet den angeblichen Schuldner in aller Regel nicht.
Wenn nun der angebliche Schuldner einen Vertrag schließen will, kann es sein, dass er auf die Nachfrage "haben sie in den letzten 5 Jahren einen Eintrag bei der Schufa gehabt" wahrheitsgemäß antworten muss.
Das alles findet ohne Kontrolle statt.


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