Bei der Aktion in der geschilderten Form (zumal ohne Begründung des Antrags) fragt ein fiktiver Besucher sich zweierlei:
1) Wenn schon per Einschreiben, weshalb dann nicht persönlich an den Intendanten bzw. die Intendöse gerichtet (anstelle Einwurfeinschreiben)?
2) Bedeutete das Weglassen einer Begründung nicht am ehesten die explizite Einladung an die "Anstalt", wieder eines der sattsam bekannten Textbaustein - Sammelsurien ohne jeden Sachbezug abzulassen oder ablassen zu lassen - dann nämlich entsprechend "delegiert" - seitens des sogenannten "Beitragsservice"?
Und wäre letzteres dann nicht ein Rückschritt ggü. dem doch schon vor ein paar Tagen formulierten Ziel, den "Herrschaften" - egal ob Intendantenhansel, "DER JUSTITIAR" oder solch' ein Fuzzi beiderlei Geschlechts vom "Beitragsservice" - möglichst wenig Gelegenheit zur Nutzung der bisherigen faulen textbausteinbasierten Deflektionsstrategie zu bieten? Bzw. sie in memoriam eines geflügelten Wortes aus alter Zeit zu zwingen, immer dreister zu lügen bzw. sich mit ihrem Gewäsch in immer größerem Umfang und immer größerer Zahl der Fälle immer sichtbarer lächerlich zu machen? Das geht aber doch, wenn nur mit konkreten Inhalten, zu denen diese sich - Redlichkeit unterstellt - positionieren müssten. Auch vor den örtlichen (Vergewaltigungs-)Gerichten - Beispiel: BVerwG, das ja nun plötzlich in seinem Urteil Hotel- und Gästezimmer betreffend seine Linie verlassen hatte, und wozu sich ja auch Jörn Axel Kämmerer i. R. Absurdität schon genüsslich verbreitet hatte - muss das Ziel doch lauten, für ihre bisherige systemstützende Rechtsverdreherei um jeden Preis und die entsprechende Rabulistik eben diesen in immer offensichtlicherer Widersprüchlichkeit / Absurdität ihrer Ausflüchte und Schlussfolgerungen bestehen zu lassen. Dazu gehören zum Beispiel auch solche scheinbaren Petitessen wie die an entspr. Stelle von verschiedenen Akteuren im Dienste des ÖRR geäußerte, dass doch das Bundesverwaltungsgericht bereits über die Verfassungsmässigkeit des "Rundfunkbeitrages" entschieden habe.
Erst die offensichtlichst mögliche Absurdität insgesamt dessen (und die Missachtung von dem, was geltendes Recht genannt werden kann), was die Gerichte auf verschiedenster Ebene zur Legitimation des status quo abzulassen geruhen bzw. zunehmend gezwungen werden, wird das BVerfG dann auch dazu veranlassen, richtig zu entscheiden. Und wäre nicht ähnlich auch ggü. den "Anstalten" zu verfahren? Das geht wiederum nur, wenn das, was die erzählen, mit dem Vorgebrachten abgeglichen werden kann. Dazu muss man aber was vorbringen.
Insofern fände ein fiktiver Besucher unter Aufgreifen der Ansicht von PersonX und deren Ausführungen speziell bzgl. der verfassungsrechtlichen Abwegigkeit wohnungsbasierter universeller Zahlungspflicht eine in dem Sinne begründete Variante zielführender. Und über letzteres hinaus - auch um die Herrschaften etwas besser madig machen zu können - wäre da nicht sogar ein entsprechender Verweis auf das Kirchhof-Gutachten hilfreich, der doch dortselbst zwecks eben der Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit höchstselbst eine Widerlegungsmöglichkeit der Annahme, wer eine Wohnung habe, der tue dies, um sich vom ÖRR bespassen zu lassen, verlangt hatte?