Verhandlungen Freiburg 17.1.2018
10:00
Richter Dr…. Unbekannt. Der betritt 10:15 den Gerichtssaal, und teilt mit, das die Klägerin angerufen hat, und im Schneesturm im Schwarzwald im Stau sitzt. Wann die Verhandlung eröffnet wird, könne er nicht sagen. Wir warten.
Gegen 10:30 trifft die Klägerin und ihr Ehemann ein.
Anwesend: 3 Zuschauer
Beginn 10:35
Richter stellt die Personalien fest. SWR hat mitgeteilt niemand zu entsenden.
Ehemann darf zur Klägerin sitzen. Da er auch besser Deutsch kann, darf er sich zur Sache äußern.
Es geht um 2 Bescheide von 2013 gegen die Widerspruch erhoben wurde.
Richter liest vor:
Klägerin hält den Rundfunkstaatsvertrag für verfassungswidrig. Sie seien Atheisten und würden in ihrer Religionsfreiheit, und Weltanschauungsfreiheit durch Programme die religiösen Inhalt haben, sich in ihrer Informationfreiheit beschränkt sehen, da sie für ein Angebot bezahlen das sie nicht wahrnehmen.
Ferner fühlen sie sich bei der Umstellung 2013 durch das Meldedatengesetz im Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Wohnungsinhaber verletzt.
Die Klage wurde 2017 ohne eine mündliche Verhandlung nach Anhörung der Beteiligten abgewiesen. Nach Einspruch der Klägerin wurde dann diese Verhandlung anberaumt.
Richter nimmt nun die Formalen Anträge auf. Die Bescheide aufzuheben.
Klägerin bekommt nun das Wort, und bricht nach wenigen Worten in Tränen aus. Hier scheint die jahrelange Anspannung und Stress mit dem SWR, sich erst mal freie Bahn zu schaffen.
Man kann sich gut vorstellen, das dieses Beispiel nur ein kleiner Ausschnitt ist, wie ein unmenschliches gnadenloses Syndikat mit dem nicht folgsamen Bürger umgeht.
Klägerin betont, das sie keinen Fernseher haben. Ehemann ergänzt: das bis 2012 sie nur GEZ bezahlt hätten, aus Angst es würde ein Kontrolleur vor der Tür stehen, und sie hätten dann Ende 2012 die letzte Zahlung getätigt, und ab 2013 dann eingestellt.
Richter erklärt jetzt nochmal den Vorgang von der früher Geräte abhängigen Gebühr, zum ab 2013 Wohnungsbezogenen Beitrag, zur technischen Entwicklung Tablets, Smartphones mit denen man Rundfunk empfangen kann, wäre durch richterliche Rechtssprechung geklärt. Wenn er (der Richter) es anders sehen würde, ginge der SWR in Berufung, es käme in die nächste Instanz, was für den Kläger wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Er könne das Anliegen des Klägers menschlich nachvollziehen. Rechtlich gäbe es kaum Spielraum.
Die Obergerichte hätten diese Fragen schon alle entschieden, und er könne da nicht abweichen.
Ehemann der Klägerin bringt jetzt noch die Vorlage des Landgerichts Tübingen beim EuGH zu Sprache. Dann auch die Verfassungsbeschwerden beim BVerfG wo noch keine Entscheidung nach Aussagen des Richters ergangen ist.
Die Vorlage des Tübinger Richters Aktz.vom 4.8.2017 wolle er ins Protokoll nehmen. Der Richter schlägt jetzt von sich aus dem Kläger vor, ob er eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit beantragen wolle.
Diesen Vorschlag von Seitens des Richters über eine Aussetzung höre ich zum ersten mal.
Die Klägerin stellt nun auch formal den Antrag einer Aussetzung. Der Ehemann der Klägerin erwähnt nun auch das Hostel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Richter erklärt, das dies Urteil im Betrieblichen Bereich ergangen ist, und deshalb hier nicht Verwendung finden könne.
Zur Einlassung des Klägers über die Informationsfreiheit, vor allem im religiösen Bereich, erklärt der Richter:
Die Rundfunkbeiträge wären erstmal weltanschaulich neutral, und würden von daher auch keine religiösen Ansichten einschränken.
Der Beschluss geht schriftlich zu.
Ende der Verhandlung 11:05
Resümee: die beiden Kläger haben sich trotz ihrer eingeschränkten deutschen Sprachkenntnisse wacker geschlagen. Der Richter war einigermaßen fair. Hat die beiden auch immer ausreden lassen.
Wobei hier anzumerken ist, das einige Erklärungen des Richters nicht überzeugten.
Der Rundfunkbeitrag ist mit dem innehaben einer Wohnung verbunden ?
Wenn man sagt, man hat weder Radio noch Fernseher, wird einem einfach unterstellt, man hat entweder Smartphone, oder Tablett. Und wenn ich keines von beiden habe?
Warum zahle ich Rundfunkbeitrag? Weil ich eine Wohnung innehabe, oder weil ich ein Smartphone, Tablet habe ?
Und wenn ich weder Smartphone noch Tablet, noch Internetanschluss habe, und in einer Wohnung am Hochrhein wohne, wo das Antennensignal des SWR abgeschaltet wurde , muss ich dann trotzdem Zwangsbeitrag bezahlen? Die Fragen nehmen kein Ende, und keine plausible Antwort auf dem Tablett.