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Autor Thema: Eintrag ins Schuldnerverzeichnis/ Schufa > Was dann?  (Gelesen 3424 mal)

E
  • Beiträge: 7
Hallo an alle,

die wegen "Nichtabgabe der Vermögensauskunft" einen Schufa Eintrag bekommen  haben.

Wie sieht die nächste Eskalationsstufe aus?

Der aktuelle Stand der Dinge sieht so aus:
1. von GV keine gelbe Briefe mehr
2. Schufa Eintrag
3. Infoscore Consumer Data GmbH Eintrag
4. Brief von ARD ZDF Köln "Zahlung der Rundfunkbeiträge" , wo folgende Kosten aufgelistet sind:
- Kontostand  294,50€
- Säumniszuschlag 8€
- Kosten für Vollstreckungsersuchen 47,13€
- Rundfunkbeiträge 52,50€
GESAMT 402,13€

Edit "Markus KA":
TItel wurde angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2017, 19:50 von Bürger«

M
  • Beiträge: 9
Person M hat auch einen Eintrag wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft im Februar bekommen  .. seit dem kam keine Post mehr ...

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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E
  • Beiträge: 7
keine Post von ARD ZDF?
oder keine Post von GV?


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M
  • Beiträge: 9
Weder noch ... 
Person M bekam nur noch einen Infobrief von Infoscore Consumer Data GmbH über den Eintrag.
Keine "Rechnung" über GV - Kosten eine weiteren Mahnungen, keine Post aus Köln ...
Ich warte mal ab ...


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] wegen "Nichtabgabe der Vermögensauskunft" einen Schufa Eintrag bekommen haben.
Wie sieht die nächste Eskalationsstufe aus?
[...]
Die nächste "Eskalationsstufe" wäre der Versuch der Pfändung (Kontopfändung/ Lohnpfändung) - siehe u.a. auch im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
unter
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74839.html#msg74839
...sofern ARD-ZDF-GEZ entweder Bankverbindungsdaten z.B. aus irgendwelchen vorher evtl. einmal erfolgten Zahlungen noch bekannt sind oder diese durch eine (Blind-)Abfrage z.B. bei der örtlichen Sparkasse "zufällig" herauskommen oder z.B. über "Recherchen" nach der Person z.B. im Internet Informationen über den möglichen Arbeitgeber herausgefunden und bei diesem dann eine Lohnpfändung eingeleitet wird. Das Risiko kann nur jeder selbst und auch dies nur bedingt kalkulieren.

Solange der vollstreckbare Betrag unter 500€ liegt, waren zumindest bisher noch keine Drittauskünfte durch den Gerichtsvollzieher beauftragt. Aber wie gesagt schützt das nur bedingt, da der Gläubiger "alle Möglichkeiten hat", an sein Geld heranzukommen. Würde man schließlich auch so machen, wenn man selbst der Gläubiger einer vermeintlich berechtigten Forderung ist... ;)

Spätestens mit dem nächsten Vollstreckungsersuchen würde der Betrag insgesamt über 500€ liegen und dann vermutlich die gewünschten Vermögens-Auskünfte via Gerichtsvollzieher beauftragt und eingeholt werden.

Abgesehen davon bitte auch die wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016 beachten:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html

Siehe hierzu bitte auch "reichhaltige" Beiträge im Forum per Suchfunktion mit Begriffen wie "Pfändung".


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