Die Grundrechtepartei (GRP) hatte anscheinend im Herbst 2017 ...
1. "Beschwerde"/
Verfassungsbeschwerde/Einstweilige Anordnung eingereicht nach Karlsruhe (BVerfG) und
2. "Beschwerden" mit gleicher Begründung vermutlich an alle
Landesparlamente (?) geschickt und jedenfalls diese aufgefordert zur "Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" (
https://rundfunkbeitragsklage.de/, 3.1, 4.1, ...)
zu 1. Wenn ich das richtig sehe und die dortigen Informationen (s.o.
link) komplett sind, läuft die von Vetter & Co. eingereichte
Verfassungsbeschwerde noch.
Allerdings ist bei der von Vetter/Grundrechtepartei erhobenen "Beschwerde" womöglich mehr als sonst fraglich, ob diese von den Richter/innen zur Entscheidung angenommen wird. Es wurde von der GRP weder der übliche Rechtsweg eingehalten, noch mit Rechtswegerschöpfung argumentiert, sondern eine andere Herangehensweise gewählt. (Bitte gegebenenfalls selbst nachlesen,
link Punkt "2. Bundesverfassungsgericht".)
zu 2. Von den
Landesparlamenten (als Petitionsempfänger) kamen bereits etliche abschlägige Antworten, die sich wiederum auf Stellungnahmen der jeweiligen Regierenden stützten. Von diesen wurde z. B.
a)
argumentiert, ein Landesparlament sei nicht berechtigt, den Staatsvertrag zu kündigen, und habe diesen nicht geschlossen, sondern ihm nur zugestimmt.
Außerdem wurde - wie immer - unter Rückgriff auf die bisherige Rechtssprechung zum RBStV und mit der üblichen Argumentation
b)
behauptet, die Verfassungsmäßigkeit des RBStV sei unzweifelhaft gegeben - und eine Kündigung des RBStV deshalb nicht geboten.
-> letztlich ist es, wie wir wissen, das Bundesverfassungsgericht, das solche Behauptungen bestätigt oder widerlegt. Das ist nun nichts Neues.
Ich frage mich, wie es zu dem frühzeitigen und völligen Aufgeben der GRP (siehe Threadthema) kommt:
Es muss der GRP bzw. Vetter selbstverständlich bekannt sein und wurde ihnen auch mitgeteilt, dass andere Verfassungsbeschwerden zum Thema RBStV anhängig sind. Wurde ihre eigene Verfassungsbeschwerde etwa mittlerweile abgelehnt? Will man die Erfolglosigkeit der eigenen Vorgehensweise rechtfertigen gegenüber den Anhänger/innen, indem man die Aussichtslosigkeit des Unterfangens und allzu große Ohnmacht betont? Es liest sich so (siehe
link, dort Punkt 1.1 und 1.2), als greife man nun die eigene Anhängerschaft an, die faul sei statt frei... ? Ist man so entmutigt und frustriert...?