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Autor Thema: Grundrechtepartei/Rundfunkbeitragsklage > Konto-Kündigung 01/2018 + Aufgabe  (Gelesen 8368 mal)

c
  • Beiträge: 1.025
Die Grundrechtepartei (GRP) hatte anscheinend im Herbst 2017 ...

1. "Beschwerde"/Verfassungsbeschwerde/Einstweilige Anordnung eingereicht nach Karlsruhe (BVerfG) und
2. "Beschwerden" mit gleicher Begründung vermutlich an alle Landesparlamente (?) geschickt und jedenfalls diese aufgefordert zur "Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" (https://rundfunkbeitragsklage.de/, 3.1, 4.1, ...)


zu 1.   Wenn ich das richtig sehe und die dortigen Informationen (s.o. link) komplett sind, läuft die von Vetter & Co. eingereichte Verfassungsbeschwerde noch.

Allerdings ist bei der von Vetter/Grundrechtepartei erhobenen "Beschwerde" womöglich mehr als sonst fraglich, ob diese von den Richter/innen zur Entscheidung angenommen wird. Es wurde von der GRP weder der übliche Rechtsweg eingehalten, noch mit Rechtswegerschöpfung argumentiert, sondern eine andere Herangehensweise gewählt. (Bitte gegebenenfalls selbst nachlesen, link Punkt "2. Bundesverfassungsgericht".)


zu 2.   Von den Landesparlamenten (als Petitionsempfänger) kamen bereits etliche abschlägige Antworten, die sich wiederum auf Stellungnahmen der jeweiligen Regierenden stützten. Von diesen wurde z. B. 

a) argumentiert, ein Landesparlament sei nicht berechtigt, den Staatsvertrag zu kündigen, und habe diesen nicht geschlossen, sondern ihm nur zugestimmt. 

Außerdem wurde - wie immer - unter Rückgriff auf die bisherige Rechtssprechung zum RBStV und mit der üblichen Argumentation

b)  behauptet, die Verfassungsmäßigkeit des RBStV sei unzweifelhaft gegeben - und eine Kündigung des RBStV deshalb nicht geboten.

-> letztlich ist es, wie wir wissen, das Bundesverfassungsgericht, das solche Behauptungen bestätigt oder widerlegt. Das ist nun nichts Neues.


Ich frage mich, wie es zu dem frühzeitigen und völligen Aufgeben der GRP (siehe Threadthema) kommt:

Es muss der GRP bzw. Vetter selbstverständlich bekannt sein und wurde ihnen auch mitgeteilt, dass andere Verfassungsbeschwerden zum Thema RBStV anhängig sind. Wurde ihre eigene Verfassungsbeschwerde etwa mittlerweile abgelehnt? Will man die Erfolglosigkeit der eigenen Vorgehensweise rechtfertigen gegenüber den Anhänger/innen, indem man die Aussichtslosigkeit des Unterfangens und allzu große Ohnmacht betont? Es liest sich so (siehe link, dort Punkt 1.1 und 1.2), als greife man nun die eigene Anhängerschaft an, die faul sei statt frei... ? Ist man so entmutigt und frustriert...?
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 06:49 von cecil«
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c

cleverle2009

Zitat
a) argumentiert, ein Landesparlament sei nicht berechtigt, den Staatsvertrag zu kündigen, und habe diesen nicht geschlossen, sondern ihm nur zugestimmt.

Am Beispiel Bayern kommt noch hinzu, dass die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Damit wäre der 15. RÄstV https://www.proverbia-iuris.de/ex-tunc/ nichtig und könnte sich als einer der ganz großen Raubzüge der Geschichte erweisen. Siehe "dazu rückwirkend nichtig"
Der Landtag sollte die Einhaltung der Gesetze nachweisen.

Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.msg160387.html#msg160387

mit der Folge, dass der Rechtsakt rückabgewickelt werden muss. Vor Unterzeichnung des Staatsvertrages verlangt das Gesetz die sogenannte Vorabinvormation des Landtages mit anschließenden Beratungen in 2 Lesungen und der Beschlussfassung. Dies hat die Landtagsverwaltung nicht nachweisen können.
Parlamtsbeteiligungsgesetz in der Fassung von 2003 - geändert in 2016 - auch die Bayerische Verfassung ist nicht eingehalten worden.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG-NN3
Die Gesetzgebung in Bayern
https://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Gesetzgebung.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 12:57 von DumbTV«

R
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Ich hab mir die Mails gar nicht mehr durchgelesen. Ich las bloß "zahlt die Rundfunkabgabe...." und damit bin ich FERTIG mit dem Verein.

Soeben versuche ich, mich dort abzumelden, weiß aber nicht mehr, mit welcher eMail-Adresse ich dort angemeldet bin und was mein Passwort ist. Sollte der GRP-Initiator das vllt zufällig lesen: bitte lösch meinen Account und schick mir keine Mails mehr, danke.


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  • IP logged
www.GEZnoch.de - die fränkische anti-GEZ-Site mit allen Nürnberg/Fürth-Terminen (allmächd!)

K
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Zitat
Gesendet: Sonntag, 24. Dezember 2017 um 12:50 Uhr
Von: RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE <hallo@rundfunkbeitragsklage.de>
An: "Mailingliste Rundfunkbeitragsklage" <rundfunkbeitragsklage@listen.jpberlin.de>
Betreff: Rundfunkbeitragsklage (58): Antrag zur Organisation und Durchführung einer Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag
Liebe Mitstreiter,

unabhängig von unserer Feststellung vom 23.12.2017 werden alle
Einzelaktionen der Rundfunkbeitragsklage ordnungsgemäß zu Ende gebracht;
nur falls das für den Einen oder Anderen unklar ist.

Deshalb nochmals unsere dringende Bitte: Beteiligt euch bitte unbedingt
mit eurem Beitritt an unserem Antrag an die Bundesregierung und den
Bundesrat zur Organisation und Durchführung einer Volksabstimmung zum
Rundfunkbeitrag und gebt diese Informationen auch bitte weiter. Mit
aktuell nicht einmal 13.000 Beitritten werden wir nichts bewirken.

Link zu den Informationen zzgl. der Möglichkeit zum Beitritt:

https://rundfunkbeitragsklage.de/volksabstimmung/

Hinweise:

1. Bitte unterlasst Beschimpfungen an unsere Adresse: Wir sind weder die
Erfinder des Rundfunkbeitrags und seine Folgen für jeden Einzelnen noch
sind wir verantwortlich für das überwiegende Desinteresse in der
Bevölkerung an dessen Beseitigung.

2. Und wer von uns, meist anonym, auch noch die eine oder andere Aktion
fordert – und zwar pronto und selbstverständlich von weiteren
Beschimpfungen begleitet, dem sei gesagt: Mach es selbst!

3. Bitte unterlasst auch Zusendungen von Anschreiben des
Beitragsservices und die Frage »Was soll ich jetzt tun?« an uns. Was zu
tun ist, haben wir in den letzten drei Jahren erschöpfend erklärt und
veröffentlicht. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Kommentare zur Mail ausschließlich unter:
https://rundfunkbeitragsklage.de/volksabstimmung/

Eure Grundrechtepartei

Austragen/Ändern einer Mailadresse: https://listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/rundfunkbeitragsklage/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Dezember 2017, 15:42 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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