Guten TagX,
@noGez99 und @Markus KA gallische Grüße! Und ein herzliches gallisches
NiX2!
Keine ZWEITE Rasterfahndung für ARD und ZDF!
Ansonsten, rein fiktiv natürlich:
Selbst wenn Person A zwangsangemeldet wird und "Festsetzungsbescheide" erhält, sind die Zwangsanmeldung und Bescheide nichtig, da es sich vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35 a VwVfG) handelt und eine Rechtsvorschrift vom Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des RBS TV nicht erlassen wurde.
Dann steht noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum RBS TV, vermutlich im ersten Halbjahr 2018, an.
Stichtag für den "Bestandsdatenabzug" § 14 Abs. 9 a RBS TV ist der 06. Mai 2018, 00.00 Uhr.Die Meldedaten Dresdens werden am 22.05.2018 abgerufen.
Quelle: Zip-Datei, Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten (zip, 3.1 MB) Link:
https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+GEz&search%5Barea%5D=13&lang=deAlso rein fiktiv, wäre ick Person A, ick würde gallisch Pokern und jetzt niX machen, außer ne Tasse gallischen Tee zur Beruhigung trinken.
Naja und danach würde ick voll abfeiern. War richtig sich hier anzumelden und nich bei der GEZ!
Herzlich willkommen im gallischen Dorf, des GEZ-Widerstandes!
Herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum!
Das ist auch ein fiktiver Fall für gallischen Poker! Offfensichtlich hat Person A bereits ein Blatt in der Hand, dass wohl aus gallischen Jokern besteht. Denn die Meldedaten wurden wohl damals nicht an den Beitragsservus nach:
§ 6 Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk
(1) Die SAKD darf dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder der von ihm nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 640), in der jeweils geltenden Fassung, mit der Durchführung der Erhebung und des Einzugs von Rundfunkbeiträgen gemäß der §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der Ermittlung von Beitragsschuldnern beauftragten Stelle im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
1. Familienname,
2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
3. Doktorgrad,
4. Familienstand,
5. Tag der Geburt,
6. gegenwärtige und jeweils letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, gegebenenfalls Wohnungsnummer sowie weitere vorhandene Angaben zur Lage der Wohnung,
7. Tag des Wohnungsein- und -auszugs,
8. Sterbetag.
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Rundfunkbeitrag zusteht, zu ermitteln. Der MDR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
Link: Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes § 6:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14049-SaechsAGBMG#p6übermittelt.
Es gibt wohl neben dem gesetzlichen Vollzugsdefizit (Auskunftssperre BMG) wohl auch teilweise ein TECHNISCHES VOLLZUGESDEFIZIT. Vielleicht hilft ja Person A folgender Link, Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitungweiter:
https://www.sakd.de/fileadmin/sakd_allgemein/jahresarbeitsbericht/jab_2016.pdfDa kann die freie gallische Bürgerin und der freie gallische Bürger im Freiststaat Sachsen nachlesen, welche Softwareumstellungen das SAKD so vornimmt. Vielleicht kommt das SAKD nicht mit der Softwarumstellung nach.
Und es besteht natürlich die rein fiktive Möglichkeit, dass in gallischen Steinbrüchen an Verfassungsbeschwerden zur zweiten Rasterfahndung gehämmert wird. Yoo, könnte sein ...
...hämmer, hämmer, hämmer, meißel, meißel, meißel ...
Watt sind ditt für Geräusche!?!
Es könnte auch fiktiv sein, dass sich in einer solchen fiktiven Verfassungsbeschwerde zur Rasterfahndung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie in der
Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, [...anonymisiert...]
wegen
Ausweiszwang für im Voraus bezahlte Mobilfunkanschlüsse
Link:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/09/Schriftsatz_Ausweiszwang-Verfassungsbeschwerde_BVerfG_2017-07-31_anon.pdfein Abschnitt mit dem Titel UMGEHUNGMÖGLICHKEITEN eingearbeitet wird.
(3) Umgehungsmöglichkeiten
Die Bundesrepublik meint, die deutsche Identifizierungspflicht führe zur Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von mehr Straftaten als es sonst der Fall wäre. Gegen diese Annahme spricht aber, dass Straftäter eine Identifizierung über die nach § 111 TKG zu erhebenden Daten weiterhin verhindern können. Zwar können bei der Anmeldung wegen der Ausweispflicht keine Fantasieangaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum mehr gemacht werden. Möglich ist jedoch die Nutzung von Mobiltelefonkarten, die andere Personen registriert haben....
VIVA Patrick!
Also in Abwandlung dieser hervorragenden Vorlage ...
nochmal: VIVA Patrick!
argumentiert wird, dass die Maßnahme der Rasterfahndung § 14 Abs. 9 a RBS TV auch tatsächlich untauglich ist, da "organisierte schwerstkriminelle Schwarzbewohner" die Maßnahme dadurch umgehen können, indem sie sich bei Verwandten, Freunden oder autonomen gallischen Zellen melderechtlich erfassen lassen (Um-/ Anmelden), sofern dort bereits ein BeitraXkonto für die Wohnung besteht. Damit besteht eine tatsächliche UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT.
Das GEZ-Boykott-Forum!
Anti-GEZ-Thinktank!
Tatsächliche Untauglichkeit der Maßnahme wegen UMGEHUNGSMÖGLICHKEIT!
2 mal melderechtlich An-/ Ummelden bei "GEZ-beauflagten Wohnungsinhabern" (siehe unten).
Die zweimalige Ummeldung wäre fiktiv deshalb erforderlich, weil die alte Anschrift bei der 2. ARD-Rasterfahndung 2018 mitübermittelt wird.
Rein fiktiv fordere ich natürlich nicht zu Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz auf! Das wäre eine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten!
Nein! Ditt mach ick nicht! Tatsächlich und real, fordere ich mal wieder öffentlich zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 12 RBS TV auf!
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.
Yoo, ditt mach ick!
Ich der Profät, fordere hiermit erneut öffentlich dazu auf:
NiX GEZ-Anmelden!
NiX GEZ-AHLT!
Das ist natürlich meine ganz persönliche Aufforderung! Nicht das die Mods hier Ärger bekommen.
Huhu Mods! Grüße! Icke wars der Profät, jaanz alleine!
Und jetzte mach ick noch was! Ick erfinde jetzt den Begriff:
Melderecht-ASYL
zur Verhinderung STAATSFERNER VERFOLFGUNG durch das Ministerium für Staatsfernsehbeiträge (MfS).
Da schießt die staatsferne ARD mit einer bundesweiten Digitalen-Fahndungs-Atombombe, einer Maßnahme der TERRORBEKÄMPFUNG, auf das sich melderechtskonform verhaltende Staats-VolX!
Wer nach "terroristischen Schwarzbewohnern" sucht, muss sich nicht wundern, wenn das Staats-VolX "melderechtlich untertaucht" und irgendwo Melderecht-Asyl sucht.
Watt nu mit eurem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Elektro-Digital-Maschinen-Fahndungverfahren zum Abbauen der Kontrollen an der Haustür durch den GEZ-Beauftragtendienst (GEZ-Blockwart / GEZ-Abschnittsbevollmächtigten)?
Blockwart, Treppenterrier, Link: Bayerischer Rundfunk (OT: BR=Blockwart-TV
):
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/land-und-leute/blockwarte-im-nationalsozialismus-trebbin100.htmlDie fiktive Flucht aus dem Rundfunkbeitrag durch "melderechtliches Untertauen"!
Watt wollt ihr jetzt machen? Den GEZ-ABV, den GEZ-Treppenterrier und das GEZ-Hausbuch zur staatsfernen Überwachung des Melderechtes einführen?
Link:
http://www.ddrlexikon.de/abv/Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für Verkehrskontrollen, Kontrollen der Einhaltung der Meldepflicht (Hausbücher) und auswärtiger Besucher sowie die Kontrolle staatlich beauflagter Personen.
Der staatsfern "GEZ-beauflagte Wohnungsinhaber"!
Na Mensch, da gibt es ein Meldegeheimnis, damit Mensch dem Staat vertraut und sich melderechtskonform verhält und dann kommt dieser NIEMAND (BeitraXservus = nichtrechtsfähig) daher und treibt die Menschen zur Vermeidung dieses "BeitraX für das WOHNEN" in den "melderechtlichen Untergrund"!
Ditt war ja richtig schlau ARD und ZDF!
Watt der Bundesgesetzgeber dazu wohl sagen wird?
Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
...
Ich meine nicht die auschließliche Bundesgesetzgebung für AUSLIEFERUNGEN an einen "staatsfernen und damit staatsfremden Hoheitsträger" mit sich "selbstverwaltendem, staatsfremden Sende-/Hoheitsgebiet"!Wie z.b. eine "gemeinsame länderübergreifene
ÜBERWACHUNGSANSTALT des öffentlichen Rechts" aussieht, also so mit Dienstsiegel und Beamten (ditt hat ditt MfS allet nich) zeigt dieser STAATSVERTRAG, Link:
Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung als
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (GKDZ-TKÜ)
Abgeordnetenhaus Drucksache 18/0425
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0425.pdfARD-ZDF-Rundfunkpolizei! MfS! Nationales Service Agentur! NSA!
Was erlauben sich ARD und ZDF? ARD und ZDF wie Flasche leer!
Ich habe fertisch!
Gallische Grüße!
Profät
P.S.
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Nachtrag:
Es besteht nach dem neuem Melderecht für den Vermieter nur eine ANMELDEPFLICHT.
Die zuvor bestehende ABMELDEPFLICHT wurde abgeschafft.
Siehe hierzu:
Vermieterbescheinigung, Änderung, Link:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/vermieterbescheinigung-aenderung_idesk_PI9865_HI3200609.htmlSowie § 19 BMG, Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.htmlAbs. 1 Satz 1: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.