Mein Bekannter hat nun erneut insistierten müssen - Ein Zitat aus dem umfangreichen Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort auf meine Anfrage vom XX. Dezember 2017 und XX. Januar 2018 über die Vorabinformation des Landtages bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.
Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom XX. Januar 2018 ist ebenfalls eingegangen,
Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.
Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt.
Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt wurde.
Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens 4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.
Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichnen.
Darauf erhielt mein Bekannter das im Anhang zu findende Schreiben des Landtagsamtes. Welches die geforderten Auskünfte nicht enthielt.
Schlussfolgerung:
Das sogenannte "Gesetz" ist nicht gemäß den Vorschriften zum Erlassen von Gesetzen nach der Bayerischen Verfassung in der zum Zeitpunkt des Staatshandelns gültigen Verfassung entstanden.
Nicht das Volk hat hier gesetzgeberisch gewirkt, sondern der Ministerpräsident Horst Seehofer hat eine Vorgabe gemacht und der Landtag hatte keine Chance, der Mitwirkung. Der Landtag durfte nur abnicken und das wars dann auch.
Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011]https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28]Im Plenarprotokoll 16/76 v. 17.05.2011 wird durchaus Kritik - berechtigte Kritik - von Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) geübt. Prof. Dr. Michael Piazolo hat die Ablehnung des Staatsvertrages in diesem Plenarprotokoll angekündigt. aus dem Protokoll geht auch hervor, dass nicht das Parlament beraten hat, sondern ein Ausschuß. Dieser Ausschuß gibt dann eine Beschlussempfehlung.
Fazit:
Das Gesetz ist nichtig und mein Bekannter wird weiterhin keinen Beitrag zu diesem größten Betrug am Bürger in diesem Jahhundert leisten, so hat er mir versichert.