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Autor Thema: Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.  (Gelesen 8941 mal)

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cleverle2009

Hallo Freunde,

Folgenden Text möchte ich an den Landtag senden:

Zitat
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1

81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de

Datum 26.11.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, mindestens 4 Wochen vor Dezember 2010 erfolgt sein.

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true


Am 3. März 2016 erhielt ich die nicht zufriedenstellende Antwort der Staatskanzlei, dass alles rechtens sei.


Folgende Informationen liegen mir vor:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf
66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf
Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf
Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf


Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, ist nicht auffindbar.
Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.

Hat irgendwer Erkenntnisse oder Belege für diesen Vorgang?
Verbesserungsvorschläge sind erwünscht.


Edit "Bürger":
Kommasetzung ergänzt.
Bei "Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom" das "vom" entfernt, da ohnehin weiter unten detailliert ausgeführt und selbstverständlich die zum jeweiligen Zeitpunkt jeweils aktuelle Fassung heranzuziehen ist.
Der Thread-Betreff musste u.a. aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl angepasst/ präzisiert werden.
Siehe auch tangierende Informationen/ Diskussion unter
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 19:29 von Bürger«

  • Beiträge: 7.285
Da fehlt ein Datum:

Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen:

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom [hier fehlt ein Datum] müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der  Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, mindestens 4 Wochen vor Dezember 2010 erfolgt sein.
[...]

Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei, einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen, ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach und teilen Sie mir das Ergebnis mit.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c

cleverle2009

@pinguin
Danke für den Hinweis

Edit "Bürger":
Danke für die Initiative.
Siehe Korrekturen/ Anmerkungen im Einstiegsbeitrag.


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cleverle2009

Zitat
Die Anfrage im Startthread wurde an das Landtagsamt Bayeriischer Landtag München per Einschreiben geschickt und wurde am 30. Nov. 2017 von einem Bevollmächtigten entgegengenommen. Die Beantwortungsfrist lief am 15.Dezember  ab.
Bis heute bekam ich keine Reaktion.
Einlieferungsbeleg und Briefstatus liegt mir vor.
Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, dann liegt ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung und das Parlamentsbeteiligungsgesetz in der Fassung Gültigkeit Jahr 2003, vor.

Ich werde wohl eine Erinnerung losschicken müssen.


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cleverle2009

Heute lag ein Brief des Bayerischen Landtages in meinem Briefkasten mit Datum 19. Dezember 2017 - die bearbeitende Stelle "Zentrale Informationsstelle, Referat Z | Bibliothek, Dokumentation, Archiv Maximilianeum Max-Plank-Straße 1- mit folgender unvollständigen und auch unbefriedigender Antwort, die Bayerische S5taatskanzlei hat federführend den Landtag informiert, indem die Staatskanzlei mit Eintrag der Vorabinformation in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt hatte.
Zitat
Ich bitte um Übersendung der Informationen über Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden, sowie den Auftrag an Horst Seehofer, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Der Nachweis über stattgefundene Sitzungen und die 2 notwedigen Lesungen und die Beschlussfassung ist nicht beantwortet.
So ein elektronisches Datenbanksystem kann jederzeit nachträglich manipuliert werden.
Wir dürfen davon ausgehen, dass der 15. Rundunkänderungsstaatsvertrag nicht nach gesetzlicher Vorschrift erfolgte und damit unheilbar nichtig ist. Alle darauf sich beziehende Rechtsakte müssen deshalb rückabgewickelt werden.

Sicherheitshalber werde ich jedoch eine Reklamation an das Landtagsamt senden und fordern, dass die fehlenden Auskünfte noch erteilt und belegt werden.

Der mir persönlich bekannte Mensch, der gerade eine Klage gegen einen Gerichtsvollzieher betreibt, hat eine ähnliche Fragestellung dem Vollstreckungsgericht vorgelegt und darauf hingewiesen, dass Behörden, darunter zählen auch Richter, den Sachverhalt selbstständig aufklären müssen.
Zitat
Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtete das Gericht zwar, alle zur Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben. Gleichwohl bestand eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht nur, soweit das Vorbringen der Parteien und der Sachverhalt Anlass hierzu gaben. Selbst die fehlende Begründung eines Anfechtungsantrags genügte wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht, um den Antrag zurückzuweisen (BayObLG, Beschluss v. 6.12.2000, 2Z BR 103/00, NZM 2001, 143).

Im Falle des mir persönlich Bekannten versucht das Gericht, dies nicht zu beachten.
Er kämpft nun schon seit Anfang 2016 für die Beachtung seiner Grundrechte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 01:06 von Bürger«

c

cleverle2009

Hier kommt nun die Erinnerung.
Zitat
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1

81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de

Datum 12.1.2018

Subjekt - Gesetzgebungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort auf meine Anfrage über die Vorabinformation des Landtages  des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten. Sie schreiben, diese Information wurde iin das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt.


Ich bitte um Übersendung der Information über die 1. und 2.Lesung des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages im Landtag. Sowie den Auftrag des Landtages an Herrn Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen. Auch über ein negatives Ergebnis möchte ich unterrichtet werden.

Zitat
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorabinformation des Landtages über die Absicht der  Staatskanzlei einen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen mindestens 4 Wochen vor 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Danach müssen sich lt.  Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 Lesungen und Debatte und Beschlussfassung dieses Vertrages anschließen.
Die Vorgangsmappe samt Inhalt über die 1. und 2. Lesung sowie Beschlussfassung über den 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag ist nicht auffindbar. Bitte suchen Sie danach  und teilen Sie mir das Ergebnis mit.

Bei ausbleibender Antwort bis 15. Febr. 2018 muss ich davon ausgehen, die geforderten Dokumente sind nicht vorhanden und die gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe wurden nicht eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen


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cleverle2009

Auf die Erinnerung meines Bekannten vom 12. Januar 2018 hat er nun die Antwort des Bayerischen Landtages Landtagsamt erhalten. Diese Antwort ist wieder völlig unbefriedigend und zeigt die Intransparenz auf, deren sich die Politik befleißigt. Im Antwortschreiben war nicht auf die Vorabinformation, mit Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages, an den Landtag eingegangen worden.

Der Nachweis ist nun auch in der neuerlichen Antwort auf die erneute Anfrage nicht enthalten.

Der Vorgangsverlauf beginnt mit dem 21.1.2011 - Staatsvertrag
Plenarprotokoll vom 2.2.2011
Beschlussempfehlung vom 14.4.2011
Beschluss des Plenums vom 17.5.2011
Plenarprotokoll vom 17.5.2011
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.6.2011
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.8.2011

In der Vereinbarung zur Beteiligung des Landtages (Parlamentsbeteiligungsgesetz) - (die ebenfalls beiliegt)
ist enthalten, der Landtag wird schriftlich vorab informiert mit einem Text des Staatsvertrages.

Über diese Vorabinformation mit den anschließenden erforderlichen 2 Lesungen wird wiederum kein Nachweis erbracht.

Auch der Auftrag des Landtages an den MP. Horst Seehofer, den Vertrag zu unterzeichnen, ist nicht nachgewiesen.

Eine weitere Nachfrage meines Bekannten wegen der noch fehlenden Informationen wird notwendig und so wird er nächste Woche das Landtagsamt anschreiben.


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cleverle2009

Mein Bekannter hat mir nun den anonymisierten Entwurf seiner erneuten Nachfrage übersandt:

Zitat
Absenderanschrift

Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1

81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de

Datum xx.xx.2018

Subjekt – Gesetzgebungsverfahren Ihr Zeichen xxxxxxxxxx Datum xx.xx. 2018.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort auf meine Anfrage vom xx. xx 2017 und  xx.xx 2018 über die Vorabinformation des Landtages  des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.

Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom xx. xx 2018 ist ebenfalls eingegangen,

Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.

Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages  über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt.

Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren "PBG - Verfahren BYBN" eingestellt wurde.

Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf  des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens  4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.

Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser  Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.

Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichen.

Dafür zuständige Gesetze:

Verfassung des Freistaates Bayern
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
(GVBl. S. 991, 992)
BayRS 100-1-I

Vollzitat nach RedR: Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist.

Beachten Sie bitte auch die Geltung der  Verfassung des Freistaates Bayern vor der Änderung vom 11. November 2013.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf?AspxAutoDetectCookieSupport=1

sowie:

(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S

Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Ebenfalls informiert möchte ich werden, wenn zu meinen Fragen keine Antworten erteilt werden können und über die rechtlichen Hintergründe dafür.

Für eine zeitnahe Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen


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  • Beiträge: 860
@cleverle2009
Eine sehr interessante Darlegung.
Meine Bitte ist, dass von deiner Seite ein wenig mehr auf bestimmte Auszüge aus den angeführten Gesetzen u.ä. eingegangen wird, damit sich nicht jeder alles durchlesen muss. Danke.
Derzeit ist es mir leider nicht möglich.

Wenn ich es in der knappen Zeit richtig verstanden habe, würde ich vermuten, dass es in der Vorbereitungsphase des "15. Abzockvertrages" gravierende Versäumnisse gab?
Demzufolge wäre der "15. Abzockvertrag" verm. gar nicht rechtens über die Bühne gegangen?
Die angeschriebenen Stellen scheinen überfragt zu sein, obwohl doch ganz klare Fragen gestellt worden sind.
Wahrscheinlich wollen sie Zeit schinden.

Dies gilt für Bayern.
Gilt dies auch in den anderen Bundesländern?

Die Beharrlichkeit deines Bekannten bewundere ich. Gut gemacht.


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cleverle2009

@gerechte Lösung

Um umfassend alle Facetten meines Vorgehens darzustellen, wäre der Umfang so groß, dass fast jeder User sofort weiterklicken würde. Die Moderatoren würden mich auch steinigen. Auch kann ich keine Rechtsberatung leisten, deshalb nur immer so viel, dass man sagen kann:

„Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“
Galileo Galilei

Jetzt kann ich auch den letzten Brief des Landtagsamtes noch nachliefern. Ich stelle den in den Anhang.

Nun bin ich sehr gespannt auf die neuerliche Antwort.
Ob da wohl eine Geheimverhandlung des Parlamentes stattgefunden hat?


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  • Beiträge: 860
Zum Parlamentsbeteiligungsgesetz in Bayern habe ich mir mal den Text angesehen. Leider habe ich nichts gefunden, wo steht, dass in dem Fall Rundfunk vor Dez. 2010 diese Vorabinformation zu erfolgen hat.
Daher wäre es hilfreich, diese Stelle anzugeben.


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Wenn PersonX das richtig versteht, gibt es immer einen Sender und einen Empfänger, also jeweils in wechselseitiger Richtung. Somit könnte eine Dokumentation über Versand/Empfang jeweils auf beiden Seiten vorhanden sein, dass wäre der Idealfall. Wenn nicht der Idealfall vorhanden ist, sollte eine Dokumentation auf der einen oder der anderen Seite vorhanden sein, also entweder wird der Versand dokumentiert oder aber der Empfang.
Fehlt aber beides, ist ein Nachweis über eine geführte Kommunikation durch die Beteiligten Sender und Empfänger nicht zu erbringen. In anderen Fällen, dass nur eines vorhanden ist, würden minimal Indizien bestehen, dass Kommunikation stattgefunden haben könnte.

Es wirkt jetzt auf den ersten Blick auf PersonX so, dass hier nur jeweils eine Stelle "Antworten" gibt.


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cleverle2009

@gerechte Lösung
Siehe
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true

Zitat
III. Beabsichtigte Staatsverträge

1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags

Das vorstehende ist der Passus, der sehr wahrscheinlich nicht eingehalten wurde, neben all den anderen Ungereimtheiten.
Verletzung des Grundgesetzes
Verletzung der bayerischen Verfassung
Verletzung der Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG Vom 3./4. September 2003
und weitere.
Dazu frage den Rechtsanwalt Deines Vertrauens.


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  • Beiträge: 3.997
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Zitat
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags

Damit ist das federführende Staatsministerium zu suchen, es gelte das "federführende" zu finden, dabei darf auch die Frage gestellt werden, ob das überhaupt in Bayern angesiedelt war oder woraus sich diese Festlegung entsprechend ableitet. -> Dann müsste doch das federführende nach Offenlegung der Kommunikation ersucht werden.

http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/

Wenn PersonX das richtig sieht würden in Bayern mindestens  10 Möglichkeiten für "federführende"  bestehen
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/bayerische-staatskanzlei/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/innenministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/justizministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/kultusministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/finanzministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/wirtschaftsministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/umweltministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/landwirtschaftsministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/sozialministerium/
http://www.bayern.de/staatsregierung/staatsministerien/gesundheitsministerium/

In einigen Bundesländern gibt es Gesetz Entwürfe aus 2010 zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, welche eine Festlegung/Feststellung zu "federführende" haben, demnach könnte es sowas auch in Bayern geben.

--> Die Antwort 6 hier zeigt einen Brief, in welchem steht, dass "federführend" die bayerische-Staatskanzlei sei, somit aus Sicht von PersonX diese Festlegung nach zu prüfen ist sofern noch nicht erfolgt und anschließend, sofern diese Aussage richtig ist, dort die Kommunikationsprotokolle abgefragt werden können. Stichwort Transparenz


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cleverle2009

@PersonX
Vor der im Startthread angeführten Anfrage an das Landtagsamt hat mein Bekannter die Frage des federführenden Staatsministeriums bereits geklärt bekommen. Dieser mein Bekannter hat nämlich eine Anfrage an eine Person getätigt, die im Landtag sitzt - siehe dazu u.a. unter
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"? 22. Januar 2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850

Für die Verwaltung des Agierens des Landtages und die Aufbewahrung der Dokumente der Sitzungen(Lesungen u.s.w) ist das Landtagsamt zuständig.

Siehe dazu:
http://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Stichworte.pdf

Zur Nachfrage von
@gerechte Lösung
ob das auch für andere Bundesländer gültig sei?

Das muss von Bürgern des jeweiligen Bundeslandes geleistet werden, wenn daran Interesse besteht.


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