Sie werden sich eher unterstützen.
Ist im legalen Rahmen doch auch legitim?
Da Rundfunk Landesrecht ist, bestehen hier in der Relation Bund zu (Landes)-Unternehmen mal gar keine Bedenken.
Ich darf hier wiederholt daran erinnern, daß es seitens des Bundes mehrfach versucht worden ist, den ÖRR auf die Ebene des Bundes hochzuziehen. Und jedes Mal scheiterte hier der Bund am BVerfG, weil das Grundgesetz so beschaffen ist, daß Kultur wie Rundfunk nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Der Bund hat nur die Möglichkeit, via Europa auf die Organisation des Rundfunks incl. seiner Finanzierung durch die Länder Einfluß zu nehmen; jede Wette, dass genau das auch praktiziert wird, ist doch der Bund für die konsequente Einhaltung wie Umsetzung europäischen Rechts verantwortlich.
Für Europa sind ARD, LRA und Co. Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren; folglich haben sie sich auch so aufzuführen, daß sie allesamt den Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes entsprechen.
Fühlen sich die Länder nicht befähigt, eigenverantwortlich europäisches Recht einzuhalten, tragen sie zu 100% sämtliche Kosten, die der Bund als Verantwortlicher bei Nichteinhaltung europäischen Rechts von Europa aufgelastet bekommt.
@cleverle2009
Wen interessiert es, was die den lieben langen Tag so tun?
Es wäre sinnvoller, Du würdest fragen, was die für den Rundfunk verantwortlichen Länder so tun, die europäischen wie bundesrechtlichen Bestimmungen einzuhalten?
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;