nach der alten Gebühr sah es so aus, das alle Geräte Beitragspflichtig sind
Nun: War der Gerätebeitrag
allen Geräten auferlegt und wurde aber nie von/für alle/n Geräten erhoben / vollstreckt?
War es nicht vor dem 01.01.2013 so, dass es eine an Geräteinhaberschaft anknüpfende Regelvermutung auf einen Rundfunkteilnehmer gab, der dann zu einem Beitrag pro Gerät zwar verpflichtet wurde, aber bei Teilzahlung für ein oder zwei Geräte entpflichtet wurde?
Wurde diese Pflicht regelmäßig auch erfüllt?
Wurde für jedes Autoradio in Deutschland die Gerätegebühr eingezogen/vollstreckt?
Meldeten sich nicht die Rundfunkteilnehmer deshalb mit einer "gefühlten" Anzahl ihrer Geräte bei der GEZ?
War dieser Rundfunkteilnehmerbeitrag pro Gerät deshalb bereits verfassungswidrig, weil willkürlich?
War mit Einführung der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" diese Willkür nicht mehr haltbar (auf Dauer)?
Wurde deshalb die "Flucht aus der Gebühr" erfunden, da die Rundfunkteilnehmer nicht alle Geräte anmeldeten, anmelden konnten und wollten und brauchten?
Wurde nicht (stillschweigend) hingenommen, das Rundfunkteilnehmer einen Fernseher anmeldeten, obwohl Radios und PCs und Handies vorhanden waren / sind?
War nicht nach Einführung des dualen Rundfunksystems (Zulassung bundesweit sendender privater Fernseh- und Rundfunkanstalten) bereits die Anknüpfung an ein Empfangsgerät verfassungswidrig geworden?
Wurde durch die Vermutung der möglichen Nutzung der Veranstaltungen des ör Anstaltrundfunks auf Grund des Bereithaltens / Innehabens eines Empfangsgerätes bereits schon vor dem 1.1.2013 diese unsägliche Fiktion eines abzugeltenden Vorteils einer möglichen Nutzung bebeitragt / besteuert?
Gab es vor dem 1.1.2013 politische Beitragsverweigerer, die sich nicht als Rundfunkteilnehmer anmeldeten, da sie keinerlei Vorteil in den Veranstaltungen des ör Anstaltrundfunks sehen konnten?