Damit ist der Rundfunk-Beitrag Geschichte“, jubilieren bereits Gebührengegner im Internet.
So sieht's aus. Gut recherchiert:
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153885.html#msg153885Meine These ist: das BVerfG kann gar nicht anders als die Verfassungswidrigkeit festzustellen, um damit die Vorlage vor den EuGH gegenstandslos zu machen (zu erledigen). Die These, es sei keine neue Beihilfe iSd Europarechts, weil ja immer noch dieselben Leute zahlen müssen, kann seit dem Spruch des EuGH Ende 2016 nicht mehr aufrecht erhalten werden. Danach reicht die schlichte Umgestaltung der Finanzierungsgrundlage schon dafür aus, dass eine neue Beihilfe-Maßnahme entsteht. Somit ist die gesamte Sache mangels Anmeldung bei der EU-Kommission nichtig. Und Nichtigkeit heißt eben: alles zurückzahlen. Verjährung erst ab Kenntnis der Nichtigkeit (also EuGH-Urteil).
Besser für den ÖRR und die Landeshaushalte ist die Option der Verfassungswidrigkeit mit Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regel zu schaffen. Nur was noch nicht vollstreckt ist, kann nicht mehr durchgesetzt werden. Alle unangefochtenen Zahlungen bleiben beim Staatsfunk.
Dass sich das BVerfG dessen bewusst ist, kann dem Fragenkatalog entnommen werden. Es wäre einfach für die Richter gewesen, das Ding dem EuGH vorzulegen (was es ja tun müsste, da es eben kein "Acte Eclaire" ist, oder allenfalls klar ist, dass die Beihilfe eben auch EU-rechtswidrig ist). Das haben sie aber nicht getan, sondern gehen jetzt auf die gestellten Fragen ein. Der Beitrag soll also verfassungsrechtlich im Prinzip statthaft sein, aber eben nicht so. Damit kommt es auf das EU-Recht nicht an, und es ist nochmal gut gegangen. Es gibt eine personenbezogene Abgabe mit Befreiungsmöglichkeit für Nichtgucker -- das wird bei der Kommission angemeldet und alle sind happy.
So wird's kommen. Garantiert.