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Autor Thema: Tübingen - Sind Rundfunkgebühren bald Geschichte?  (Gelesen 16283 mal)

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Tübingen - Sind Rundfunkgebühren bald Geschichte?
Autor: 02. November 2017, 08:11

Bildquelle: http://up.picr.de/30704434gb.jpg

Südwest Presse, 02.11.2017

Sind Rundfunkgebühren bald Geschichte?

Sechs Gebühren-Gegner aus Tübingen, Calw und Reutlingen weigern sich, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Der Südwestrundfunk hat Zwangsvollstreckung betrieben. Nun liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof.

Von Madeleine Wegner 

Zitat
Damit ist der Rundfunk-Beitrag Geschichte“, jubilieren bereits  Gebührengegner im Internet. Grund für diese Annahme ist eine Anfrage, die der Tübinger Richter Matthias Sprißler an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gestellt hat. Dort will er überprüfen lassen, ob das EU-Recht gegen den Rundfunkbeitrag spricht. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Südwestrundfunk und sechs Gebühren-Gegnern aus Tübingen, Reutlingen und Calw. Diese weigern sich seit Jahren, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Der SWR hatte deshalb zwischen 2013 und 2016 Zwangsvollstreckung betrieben. Gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte wiederum hatten die Gebühren-Gegner Beschwerde eingelegt, sodass nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt wird. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/sind-rundfunkgebuehren-bald-geschichte_-16408261.html


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Zitat
Sechs Gebühren-Gegner aus Tübingen, Calw und Reutlingen weigern sich, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Das ist eine dreiste Unterstellung. Gibt es Aussagen, die bestätigen, dass es sich bei diesen Personen um "Gebühren" - Gegner handelt?
Ich beispielsweise habe nichts gegen Rundfunkgebühren. Gegen den neuen Rundfunk"beitrag" allerdings schon.


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Hallo!

Der Gebrauch des unzutreffenden Wortes "Gebühr" soll hier (wie anderswo) suggerieren, daß sich "nichts geändert" habe. Damit soll -- wo sich doch "nicht geändert" hat" -- beim Leser Unverständnis für die Problematik erzielt werden.

Viel übler ist: durch Weglassen von Fakten und durch Formulierung soll beim Leser der Eindruck entstehen, daß es sich bei den RBStV-Gegnern nur um sechs handelt -- ach ja, und die Hostel-Betreiberin, macht sieben.

Auch die Aussagen der Tübinger Richter, daß man sich nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens äußere, werden so verbogen, als wären sie sich "scheins" selbst nicht sicher, ob es in Luxemburg Erfolg hat.

MfG
Michael


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Also ich finde, dass der Artikel - bis auf den Fehlgriff mit "Gebühren" - eigentlich sehr sachlich und ohne subversive Tonlage verfasst ist. Ich erkenne nicht, dass der Artikel "versucht etwas zu suggerieren".
Auch die Auskunft des Beschwerderichters und Pressesprechers (in diesem Fall nicht Richter Sprißler) ist vollkommen wertneutral und trägt auch keine versteckten Botschaften in sich.
Wenn man die Verfasserin eines solchen durchaus sachlichen Artikels schon kritisiert...
Vielmehr sollte dieser Artikel Anlass dazu geben, ausdrücklich mehr und vertiefter dazu zu recherchieren und zu berichten.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Eine Ergänzung bezüglich der ca. 130 Verfassungsbeschwerden und Fragenkatalog des BVerfG wäre noch wünschenswert gewesen.
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied zu ihren Gunsten. Nun will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall prüfen.
Ich schätze mal von "wollen" kann hier keine Rede sein...das kleine listige Bergvolk..es/er muss  ;)

Es ist anGerichtet!!!  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Vielleicht könnte einer der in der Nähe aktiven und auskunftsfähigen Runden Tische Kontakt aufnehmen und mit weiteren Hintergrundinformationen etwas behilflich sein bei der Einschätzung der Lage?


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Damit ist der Rundfunk-Beitrag Geschichte“, jubilieren bereits  Gebührengegner im Internet.

So sieht's aus. Gut recherchiert:  ;D

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153885.html#msg153885

Meine These ist: das BVerfG kann gar nicht anders als die Verfassungswidrigkeit festzustellen, um damit die Vorlage vor den EuGH gegenstandslos zu machen (zu erledigen). Die These, es sei keine neue Beihilfe iSd Europarechts, weil ja immer noch dieselben Leute zahlen müssen, kann seit dem Spruch des EuGH Ende 2016 nicht mehr aufrecht erhalten werden. Danach reicht die schlichte Umgestaltung der Finanzierungsgrundlage schon dafür aus, dass eine neue Beihilfe-Maßnahme entsteht. Somit ist die gesamte Sache mangels Anmeldung bei der EU-Kommission nichtig. Und Nichtigkeit heißt eben: alles zurückzahlen. Verjährung erst ab Kenntnis der Nichtigkeit (also EuGH-Urteil).

Besser für den ÖRR und die Landeshaushalte ist die Option der Verfassungswidrigkeit mit Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regel zu schaffen. Nur was noch nicht vollstreckt ist, kann nicht mehr durchgesetzt werden. Alle unangefochtenen Zahlungen bleiben beim Staatsfunk.

Dass sich das BVerfG dessen bewusst ist, kann dem Fragenkatalog entnommen werden. Es wäre einfach für die Richter gewesen, das Ding dem EuGH vorzulegen (was es ja tun müsste, da es eben kein "Acte Eclaire" ist, oder allenfalls klar ist, dass die Beihilfe eben auch EU-rechtswidrig ist). Das haben sie aber nicht getan, sondern gehen jetzt auf die gestellten Fragen ein. Der Beitrag soll also verfassungsrechtlich im Prinzip statthaft sein, aber eben nicht so. Damit kommt es auf das EU-Recht nicht an, und es ist nochmal gut gegangen. Es gibt eine personenbezogene Abgabe mit Befreiungsmöglichkeit für Nichtgucker -- das wird bei der Kommission angemeldet und alle sind happy.

So wird's kommen. Garantiert.  >:D


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Lieber Cook. Nur, wer ist Nichtgucker.

1) Wer keinen Fernseher besitzt ?
2) Wer kein Fernseher, dafür Radio besitzt?
3) Wer kein Smartphon oder Laptop besitzt?
4) Wer keinen Internetanschluss besitzt ? ( So wie die Hostelbesitzerin)
5) Wer kein Stomanschluss hat ? ( So wie der Kläger vor kurzem aus dem Schwarzwald)
6) Wer keinen Kabelanschluss besitzt?
7) Wer keine Satelitenschüssel auf dem Dach hat.
8) Wer 100% blind ist, oder sehbehindert?
9) Wer einfach sagt, ich bin Nichtgucker?
10) Ist auch der Nichtgucker, der zur lieben Nachbarin rübergeht, und dort guckt? (Ist jetzt ein Witz)

Die Definition ist nicht so einfach. Da werden noch einige Köpfe qualmen.


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Ich will den Artikel nicht schlechtreden, es geht mir hierbei um etwas anderes.
Vor noch nicht langer Zeit sah man noch häufig Artikel, in denen Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen generell als Schwarzseher bezeichnet wurden.
Ich nutze schon sehr lange keinen Rundfunk mehr und ich zahle keinen Rundfunkbeitrag. Aber bin ich deshalb jetzt automatisch ein Schwarzseher?

Und bin ich jetzt automatisch ein Rundfunkgebühren-Gegner nur weil ich gegen den Rundfunkbeitrag bin, der nach meiner Ansicht kein Beitrag ist?

Es wird immer wieder über den sogenannten Qualitätsjournalismus lamentiert. Dazu gehört für mich auch ein gewisses Maß an Sorgfalt. Ein Journalist hat immerhin auch eine Verantwortung, da er für eine große Zahl an Lesern schreibt.


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[...] Und bin ich jetzt automatisch ein Rundfunkgebühren-Gegner nur weil ich gegen den Rundfunkbeitrag bin, der nach meiner Ansicht kein Beitrag ist?
Es wird immer wieder über den sogenannten Qualitätsjournalismus lamentiert. Dazu gehört für mich auch ein gewisses Maß an Sorgfalt. Ein Journalist hat immerhin auch eine Verantwortung, da er für eine große Zahl an Lesern schreibt.
Vielleicht sollte dann unsereiner freundlich(!) darauf hinweisen - und in diesem Zuge für den ansonsten durchaus wichtigen und sachlichen Artikel danken...? ;)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dazu hat der der so gelobte Prof. Kirchhof schon in seinem Gutachten ausgeführt "Die gegenwärtige, geräteabhängige Abgabenlast lädt zu Vermeidungsstrategien ein, wenn die Zuordnung eines Gerätes zum Haushalt oder zum Gewerbetrieb Abgabenvorteile verspricht." Der Spruch von der Vermeidungsstrategie ist im Grunde die feiner formulierte Version der angeblichen Flucht aus den Gebühren. Schon die Unterstellung, wir alle würden den Rundfunk bekämpfen, quasi aus Prinzip, weil man nicht hinnehmen will, dass Steuern fälschlich als Beitrag etikettiert werden und von nicht Berechtigten verabschiedet wurden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
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Spruch des EuGH Ende 2016

Bitte: Welcher Spruch genau ist hier gemeint? Bitte um Quelle/Nachweis. Danke.


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Hallo!

Ich vermute: tschechische Rundfunkgebühr (Aktenzeichen C-11/15).
EuGH zur Rundfunkgebühr in Tschechien
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19338.msg125503#msg125503

MfG
Michael


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Ich will den Artikel nicht schlechtreden, es geht mir hierbei um etwas anderes.
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Ich nutze schon sehr lange keinen Rundfunk mehr und ich zahle keinen Rundfunkbeitrag. Aber bin ich deshalb jetzt automatisch ein Schwarzseher?

Und bin ich jetzt automatisch ein Rundfunkgebühren-Gegner nur weil ich gegen den Rundfunkbeitrag bin, der nach meiner Ansicht kein Beitrag ist?

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Aber vom Schwarzseher zum Rundfunkbeitragsgegner ist doch erstmal ein Fortschritt, und man muss den Journalisten auch etwas Freiheit lassen.

Nichtzahler ist halt ein recht kompliziertes Wort, und wer nicht zahlt ist auch irgendwie gegen den Beitrag?
Alternativ bietet sich der Terminus Nicht Nutzer an, aber das ist bei vielen auch nicht zweifelsfrei feststellbar, manche nutzen sogar sehr offen, verweigern aber die Zahlung.

Insofern bin ich mit dem Wort Beitragsgegner glücklicher als mit Schwarzseher - sorry, für den Scheiss den die senden, ist mir meine Zeit echt zu wertvoll.
Wenn die mich aber fürs Fernsehen bezahlen würden....


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Der Artikel ist doch insgesamt sachlich, gut und v.a. neutral, das ist doch ein erheblicher Schritt nach vorne.
Ich weiss nicht ob man erwarten kann das jemand jetzt auf die Positionen hier im Forum eingeht oder genau die selben Termini benutzt.

Wenn es mehr solche Artikel geben würde, wäre der Beitrag vermutlich schon Geschichte.

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Meine These ist: das BVerfG kann gar nicht anders als die Verfassungswidrigkeit festzustellen, um damit die Vorlage vor den EuGH gegenstandslos zu machen (zu erledigen). Die These, es sei keine neue Beihilfe iSd Europarechts, weil ja immer noch dieselben Leute zahlen müssen, kann seit dem Spruch des EuGH Ende 2016 nicht mehr aufrecht erhalten werden. Danach reicht die schlichte Umgestaltung der Finanzierungsgrundlage schon dafür aus, dass eine neue Beihilfe-Maßnahme entsteht. Somit ist die gesamte Sache mangels Anmeldung bei der EU-Kommission nichtig. Und Nichtigkeit heißt eben: alles zurückzahlen. Verjährung erst ab Kenntnis der Nichtigkeit (also EuGH-Urteil).

Besser für den ÖRR und die Landeshaushalte ist die Option der Verfassungswidrigkeit mit Auftrag an den Gesetzgeber, eine neue Regel zu schaffen. Nur was noch nicht vollstreckt ist, kann nicht mehr durchgesetzt werden. Alle unangefochtenen Zahlungen bleiben beim Staatsfunk.

Dass sich das BVerfG dessen bewusst ist, kann dem Fragenkatalog entnommen werden. Es wäre einfach für die Richter gewesen, das Ding dem EuGH vorzulegen (was es ja tun müsste, da es eben kein "Acte Eclaire" ist, oder allenfalls klar ist, dass die Beihilfe eben auch EU-rechtswidrig ist). Das haben sie aber nicht getan, sondern gehen jetzt auf die gestellten Fragen ein. Der Beitrag soll also verfassungsrechtlich im Prinzip statthaft sein, aber eben nicht so. Damit kommt es auf das EU-Recht nicht an, und es ist nochmal gut gegangen. Es gibt eine personenbezogene Abgabe mit Befreiungsmöglichkeit für Nichtgucker -- das wird bei der Kommission angemeldet und alle sind happy.

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Wenn es so kommt hat man den Status Quo vor dem Beitrag- es muss irgendwie eine Kontrolle her, ob Geräte vorhanden sind. Und was Geräte eigentlich sind. Denn nach der alten Gebühr sah es so aus, das alle Geräte Beitragspflichtig sind. Denn sogar deine Waschmaschiene kann heute WLAN und hat ein Display.

Ich hoffe nicht das ich rein rechtlich gesehen den auf alle modernen geräte verzichten muss, will ich keine Gebühr zahlen, unabhängig davon ob ich nutze oder nicht.
Der Schritt muss zu einem nutzungsabhängigen modell erfolgen - oder aus steuerrmitteln finanziert werden (was aber das problem nicht löst).

Momentan existiert halt nunmal dieser Schwulst an ÖRR der 8,5 Mrd. im jahr verschlingt.


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