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Autor Thema: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor  (Gelesen 55937 mal)

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Behinderte ungeschützt vor öffentlich-rechtlicher Willkür – Dafür geht Hermann Eicher sogar gegen Richter vor

Es erinnert an das Sprichwort „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.

Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.

Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html

Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.

Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!

Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.

Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!

Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.

Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.

Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen

Nicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.

Hier ein Teil des Anschreibens, alles Weitere im PDF-Dokument:

Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vor


Hinweis - weitere Entwicklungen siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2017, 13:18 von Bürger«

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Hallo Rene, wo hast Du denn dieses Schreiben aufgegabelt? Das ist ja eine heiße Nummer, die der Herr Eicher da abzieht. Hab es nur kurz überflogen. Der Herr Eicher muss ziemlich verzweifelt sein, das er jetzt die Befangenheitsmasche aus der Trickkiste zieht.
Wie viele VG Richter müsste man als befangen und als von oben gesteuert bezeichnen?
So wie ich Richter Sprißler einschätze und auch seine Antwort, auf diese, man möchte schon sagen, unverschämte Aktion des Herrn Eicher, wird er sich von seinem Weg nicht abbringen lassen.
Es motiviert sogar jetzt erst recht, weiter zu kämpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 22:14 von Bürger«

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Die Quelle ist bekannt. Das ist in der Tat skandalös, aber wie schon des Öfteren festgestellt, die Grenzen des Anstandes sind beim ÖRR längst gefallen.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ist natürlich überaus befremdlich...

...
Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Markenzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
...
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre.
...
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen
...

...aber doch eigentlich keine Überraschung. Ein fiktiver Besucher wollte sowieso schon längst einmal gefragt haben, ob Herr Dr. Sprißler eigentlich noch die Stätte seines Wirkens in Tübingen hat - oder ob er inzwischen an ein wichtiges anderes Gericht versetzt wurde, hatte nur noch keine Zeit gefunden.

Immerhin, auf dem Hintergrund - zusammen mit dem reizenden Foto - nutzt sich das erzeugte Image dieses netten Herrn Eicher als noch netterem Erzählonkel von nebenan wenigstens deutlich ab...

PS: Und wenn das mit dem besagten "RF-Merkmal"  so ist wie beschrieben - ein möglicherweise gegebener Diskriminierungstatbestand (alleinerziehende Mütter [also quasi voll zahlender Single-Haushalt] ggü. kollektiv genutztem Wohnraum mit gleichfalls nur einem entrichteten "Rundfunkbeitrag") ist ja bereits in der EuGH-Vorlage vom Doc Sprißler bezogen auf den RBStV enthalten. Dann kommt - sollte dieser Eicher Erfolg haben - ggf. eben noch ein zweiter dazu, wenn auch die konkrete Ebene eine andere sein mag


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

c
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So, so. Wenn also ein Richter mal einer Rechtsmeinung ist, die dem ÖRR nicht gefällt, dann soll er befangen sein. Befangen kann man aber nicht wegen einer Rechtsauffassung sein, sondern nur, wenn man nicht unabhängig ist.

Wenn ich mir  zum Beispiel die Besetzung des BVerfG ansehe und gleichzeitig frage, wer in Sachen Rundfunkbeitrag ein Rechtsgutachten abgelegt hat, dann könnte man das Thema Befangenheit durchaus bringen. Aber solche offensichtlichen Parteilichkeiten stören ja nicht, solange sie sich zugunsten des Staatsapparats auswirken.



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e
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Sorry, aber wie ein netter Erzählonkel sieht dieser unsägliche Mensch nun nicht aus. Schaut man genauer hin, erkennt man das Fletschen der Zähne.... >:D

Wirklich arm und zum fremdschämen, wie verbissen und mit welchen Mitteln um viel Geld gekämpft wird.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Nach Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR, mit einem hier zitierten Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher, im Audimax der UNI-Saarbrücken vom 27.11.2014 18:15h; ist folgendes von ihm öffentlich vorgetragen worden:
Zitat
>>> Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig. <<<
Weiterlesen:
SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen:
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726

Kommentar:

Aufgrund der Vorlage zum EuGH durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Sprißler als Einzelrichter sowie als Kammermitglied der 5. Zivilkammer, rechnet der SWR mit erheblichen
Zitat
Strukturellen Vollzugsdefiziten beim Zwangsrundfunkbeitragseinzug

Man(n) Frau könnte feststellen, dass der „Befangenheitsantrag“ durch den SWR das ganze „Zwangsrundfunkbeitragssystem“ noch mehr aus seinen „Angeln“ heben wird, bzw. wie zitiert „verfassungswidrig“ ist.
Zitat
Strukturelles Vollzugsdefizit: Dieser Fall liegt vor, wenn die mangelnde Durchsetzbarkeit schon im Gesetz angelegt ist, weil zum Beispiel eine notwendige Datenerhebung an gesetzlichen Regelungen scheitert, ein Vollzug aus politischen Gründen unterbleibt oder eine Regelung nur symbolischen Charakter hat. Ein strukturelles Vollzugsdefizit kann zur Verfassungswidrigkeit einer ansonsten verfassungskonformen Regelung führen, wenn durch das Vollzugsdefizit zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsdefizit +++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Vorbemerkung: Ich unterstütze hier im Forum gerne lustige Threads wie  - Best of Forumssprüche - oder ähnliches. Das Folgende schreibe ich allerdings aus innerer Überzeugung und ohne jede Form von Ironie.


Danke für diesen Beitrag, René. Spontan gesehen, scheint mir dieser Fall noch schlimmer zu sein als die 61-tägige Inhaftierung von Sieglinde Baumert, die zwar erheblichen materiellen (Arbeitsplatzverlust), aber, wie mir scheint, keinen seelischen Schaden genommen hat.

Mir persönlich tut Hermann Eicher leid. Unser aller Leben ist sehr kurz: wenn man bedenkt, dass unser Sonnensystem seit ca. 4,5 Milliarden Jahren existiert, ist ein menschliches Leben nicht einmal der Bruchteil eines Wimpernschlags. Herr Eicher wird (wie wir alle) in ein paar Jahren oder Jahrzehnten seinen letzten Atemzug tun - und dann relativiert sich so vieles, was uns während des Lebens wichtig zu sein schien.

dieser unsägliche Mensch [Hermann Eicher]

An ellifh und alle: ich bitte darum, ausschließlich die Vorgehensweise von Herrn Eicher zu kritisieren, niemals den Menschen.

Zitat
Wer mit Mitgefühl kämpft, wird siegen
und in der Verteidigung unbezwingbar sein.

Quelle: Laotse, Tao-Te-King [67]


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dabei geht es ja gar nicht mal...

...
Wirklich arm und zum fremdschämen, wie verbissen und mit welchen Mitteln um viel Geld gekämpft wird.

...um viel Geld - 52 fuffzich ggü. 17 irgendwas auf drei Monate - das sind doch eigtl. Peanuts. Und - was der fiktive Besucher soeben erst gesehen hatte - hatte Doc Sprißler ja lediglich das Ruhen des Verfahrens bis zum Entscheid des BVerfG angeordnet. *Deswegen* einen Befangenheitsantrag zu stellen, wie dieser Eicher,  sieht da doch nach nichts anderem als nach versuchter Schikane bzw. Schurigelung des Richters aus. Eigentlich ein gutes Zeichen, zeigt es doch, wes Geistes Kind dieser Eicher und wie der innerlich am Rotieren sein muss.

Der Lebenserfahrung vieler gemäss outen sich an so etwas Kleingeister ohne persönliches Format.

Und sowieso sagt man ja auch heute noch, jeder blamiert sich (bzw. ruiniert sein Ansehen in der Öffentlichkeit),  so gut er eben kann. Diesem Herrn Eicher gelingt das auf seinem Wege bestens :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 23:35 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

g
  • Beiträge: 860
Der o.g. Dr. Hermann E. scheint ein Vorreiter des neuen Systems zu sein.
Ich verweise auf den Beitrag von user Bürger unter
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg158559.html#msg158559

Ich vermute, dass er einer derjenigen ist, die diese ganze unsoziale, rechtswidrige, verfassungswidrige Lawine mit der Wohnungssteuer losgetreten haben. Vllt. ist er sogar der alleinige Urheber?

Bestehen irgendwelche nachweisbaren Verbindungen zwischen ihm und dem, der dieses Gutachten verfasst hat?

Pressekonferenz Kirchhof-Gutachten (Finanzierungs-Gutachten, "Rundfunkbeitrags-Modell")
[veröffentleicht 06.05.2010, Audio ~1h 10min]
http://www.wwwagner.tv/?p=1310
Zitat
Was: Pressekonferenz zum Kichhof-Gutachten
Wer:
* Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Gutachter (an der Stirnseite 2. v. r.)
* Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar (rechts)
* Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, ZDF-Justitiar (3. v. r.)
* Harald Dietz, ARD-Sprecher (4. v. r.)
Wo: ZDF-Hauptstadtstudio, Berlin
Wann: 06.05.2010, 13:00 Uhr

Vgl.: Kirchhof-Gutachten als PDF Download (rechter Mausklick, Ziel speichern unter)


Vermutlich kennt man sich gut bis sehr gut?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2017, 00:32 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
An ellifh und alle: ich bitte darum, ausschließlich die Vorgehensweise von Herrn Eicher zu kritisieren, niemals den Menschen.

Man kann die Handlungen eines Menschen nicht von seiner Person trennen, weil stets der Mensch hinter der Handlung für sein Tun voll verantwortlich ist.

In der Sache hoffe ich 'mal, dass die Kollegen des Dr. Sprißler den Antrag von DER JUSTITIAR* ablehnen. Unabhängig davon kann weder der SWR noch eine andere LRA den Weg zum EUGH verhindern. Ich wiederhole hier daher gern meine Bereitschaft für den Fall, dass das BVerfG den Verfassungsbeschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht stattgibt und sich einer der Kläger dann entschliesst den EUGH anzurufen, mich an den Kosten der Klage zu beteiligen.

M. Boettcher

* ich finde die Sperrschrift im Briefkopf zum piepen. Als ob es auf der Welt nur einen, nämlich den Justitiar des SWR gibt.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Och...

...
Unabhängig davon kann weder der SWR noch eine andere LRA den Weg zum EUGH verhindern. Ich wiederhole hier daher gern meine Bereitschaft für den Fall, dass das BVerfG den Verfassungsbeschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht stattgibt und sich einer der Kläger dann entschliesst den EUGH anzurufen, mich an den Kosten der Klage zu beteiligen.
....

Dann wird Dein individueller "Rundfunkbeitrag" von der zuständigen Anstalt zur Strafe für diesen Aufruf zum Revoluzzertum garantiert so weit erhöht (inklusive rückwirkender Vollstreckung), dass Du kein Geld mehr für den EuGH hast :-)

* ich finde die Sperrschrift im Briefkopf zum piepen. Als ob es auf der Welt nur einen, nämlich den Justitiar des SWR gibt.

Zum Piepen - & gleichzeitig supercool. Damit verrät dieser Herr Dr. Eicher jede Menge über sich. Scheint zu befürchten, man könne ihn sonst mit irgendwelchen anderen subalternen Chargen verwechseln.

Ob der Typ auch 5 Kulis in der Brusttasche seines Hemdes spazierenträgt? Wäre gleichfalls ein sehr aussagekräftiges Detail, & würde bestens zur obigen Rang-Demonstrarion mittels Kursivschrift passen 8).


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der o.g. Dr. Hermann E. scheint ein Vorreiter des neuen Systems zu sein.
[...]
Ich vermute, dass er einer derjenigen ist, die diese ganze unsoziale, rechtswidrige, verfassungswidrige Lawine mit der Wohnungssteuer losgetreten haben. Vllt. ist er sogar der alleinige Urheber?

Bestehen irgendwelche nachweisbaren Verbindungen zwischen ihm und dem, der dieses Gutachten verfasst hat?

Pressekonferenz Kirchhof-Gutachten (Finanzierungs-Gutachten, "Rundfunkbeitrags-Modell")
[veröffentleicht 06.05.2010, Audio ~1h 10min]
http://www.wwwagner.tv/?p=1310
[...]
Vermutlich kennt man sich gut bis sehr gut?

Nun, ob er "alleiniger Urheber" ist oder "nachweisbare Verbindungen" zwischen ihm und Prof. Paul Kirchhof bestehen, mag erst einmal dahingestellt bleiben.

Im Forum ist jedenfalls bereits dokumentiert, dass Herr Eicher nicht nur die unsägliche sog.
"PC-Gebühr" mit einem eigenen "Papier" aus dem Jahre 2006
begleitet hat, wie dargelegt unter
Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg156654.html#msg156654
Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
http://www.ard.de/download/398600/index.pdf
[...]
Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks
Vorsitzender der ARD/ZDF-AG Rundfunkgebührenrecht
Mainz, im September 2006
[...]

sondern maßgeblich und federführend das sog. "Rundfunkbeitragsrecht" vorangetrieben bzw. wohl auch beeinflusst hat.

Der enormen Wichtigkeit des Themas und der Einordnung der Person "Eicher" sowie deren Hintergründe (in mehrdeutiger Hinsicht) wegen erlaube ich mir ausnahmsweise ein ungekürztes Vollzitat aus
Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar) – Das Gesetz erlaubt es...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23369.msg148966.html#msg148966
Herr Eicher ist nicht die treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag.
...ähm, ob nun "treibend" oder nicht - er war aber "maßgeblich/ federführend" daran beteiligt und das ist auch öffentlich dokumentiert.

Ich erlaube mir einen "selbstreferenziellen" Verweis ;)
Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19816.msg128999.html#msg128999
SWR - Geschäftsbericht 2012, Justitiariat
http://www.swr.de/unternehmen/organisation/geschaeftsbericht-2012-justitiariat/-/id=7687068/did=11919294/nid=7687068/7i5wh2/index.html
Zitat
Für die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne.
sowie
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Vortragsreihe WS 15/16
Referent - Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR
http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9283.html?&L=0
Zitat
[...] Seit 1998 betreut Eicher federführend in der ARD das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) und war in dieser Funktion maßgeblich an der Entwicklung des neuen Beitragsmodells beteiligt. [...]

Sowie u.a. auch unter
Bericht des SWR an den Landtag Rheinland-Pfalz (26.02.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20363.msg131589.html#msg131589
Siehe weitere Selbstbeweihräucherungen u.a. auch unter
Staatskanzlei Rheinl.-Pfalz > Anhörung z. Änd. d. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15014.0.html
Gegendarstellung u.a. unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15014.msg108321.html#msg108321

Zitat von: SWR link=http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6209-16.pdf
Mit dem Systemwechsel, der vom SWR maßgeblich mit vorangetrieben und beeinflusst wurde, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine neue solide Basis gestellt worden.
Witzig.
Ein "freud'scher Versprecher"?
Eigenlob mit Konsequenzen?
[...]


Bekanntlich hielt er eine solche Finanzierung bis vor wenigen Jahren noch für verfassungsrechtlich bedenklich.
Laut seiner eigenen "Logik" habe er damit nicht das jetzige "Beitrags"-Modell gemeint, sondern eine als "Sonderabgabe" ausgestaltete "Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe". Der Gesetzgeber habe es ja aber gerade als "Beitrag" und nicht als "Sonderabgabe" ausgestaltet... :o ::)
Schlaubi, der... ;D ;D Soviel pseudo-juristischer Begriffs-Klimmzug muss schon sein, wenn man in solch einer Position ist... ::)

Nochmal kurz in Gegenüberstellung:
Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10525.0.html
Seine Aussage aus 2009
Zitat
„Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der
„Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009 [...]
Zitat
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG (Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.
Seine Aussage aus 2014 (gleicher Thread/ Folgekommentar)
Zitat
[...] Im Jahre 2009 wurde diskutiert, ob man die Rundfunkfinanzierung geräteunabhängig als Sonderabgabe ausgestalten kann. Darauf habe ich mich in meinem damaligen Aufsatz ausdrücklich bezogen und Zweifel geäußert, ob die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe" erfüllt wären.

Diese Zweifel wurden durch das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof im Jahre 2010 bestätigt:
"Die Sonderabgabe kommt zur Finanzierung des Rundfunks nicht in Betracht" (vgl. Gutachten von Prof. Kirchhof bei ARD.de, S.36). Im gleichen Gutachten kommt Herr Prof. Kirchhof zum Ergebnis, dass eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung über einen "Beitrag" möglich ist. Dies wurde durch das nachfolgende Gutachten von Herrn Prof. Kube und inzwischen auch durch die Urteile der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt.

Ich sehe mich daher in meiner damaligen Einschätzung bestätigt.

Der Gesetzgeber hat die Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern als Beitrag ausgestaltet.

Dies ist - juristisch gesehen - ein ganz gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar unterstellt, gibt es daher nicht. [...]

Soviel dazu...
...vertiefend bitte in dortigem Thread.

Diese Aussagen sind jedenfalls so was von windig, dass es an allen Ecken und Enden durchpfeift.


Und um noch mal den Kreis zum Ausgangsthema zu schließen:
Ein fiktiver Bürger könnte angesichts all dieser Unverschämtheiten eine Tirade (nein, dass ist kein "hate speech") ähnlich dieser denken (> die Gedanken sind frei) oder vielleicht sogar loslassen (> Redefreiheit > Meinungsfreiheit):

Zitat
Wenn irgendwer von ARD-ZDF-G€Z und insbesondere ein Herr SWR-"JUSTIZIAR" HERMANN €ICH€R persönlich sich noch einmal scheinheilig HINTER DEM "GESETZ" VERSTECKEN und seine GANZ PERSÖNLICHE MITVERANTWORTUNG kleinreden, ja VERTUSCHEN will, indem er sagt "das GESETZ ERLAUBT das aber" oder "der GESETZGEBER hat das aber so vorgesehen", DANN, lieber Herr €ICH€R, DANN sei aller Welt und ganz speziell IHNEN "G€Zwitschert", dass dies GANZ BESONDERS auch IHR LOBBY-Gesetz ist, an welchem SIE PERSÖNLICH und diverse von ARD-ZDF-G€Z beauftragte + bezahlte LOBBY-"Gutachter" MASSGEBLICH MITGEWIRKT haben - und zu welchem zu allem ÜBERFLUSS und ÜBERDRUSS auch noch SIE und IHRE LOBBY-"Kollegen" ein LOBBY-Gesetzgebungs-LOBBY-Kommentarwerk namens "Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" SELBST VERFASSEN und sogar SELBST mit HERAUSGEBEN.

WIE FRECHDREIST G€Z eigentlich NOCH ?!??!

Hier der Vollständigkeit halber noch mal zu
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Vor diesen Hintergründen bekommt das hiesige Kern-Thema
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
ein ganz besonderes "G'schmäckle"... um es vorsichtig auszudrücken... >:( >:D


Vielleicht sollte hier mal die eigene "Befangenheit" des Herrn SWR-Justitiars Eicher ins Felde geführt werden?

Sich selbst gegenüber seinem eigenen, federführend vorangetriebenen und beeinflussten Lobby-Gesetzeswerk anhand seines eigens verfassten und selbst herausgegebenen Lobby-Gesetzgebungs-Lobby-Kommentarwerks in diesbezüglichen Gerichtsverfahren vertreten?!?
Gar noch "Befangenheitsanträge" gegen andere stellen?!??!

Wie befangener kann es noch gehen?!??!


Ich glaub, mich knutscht ein Elch!


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c

cleverle2009

Es sollte mal darüber nachgedacht werden, ob wir nicht in dem Zustand des Rechtsbankrotts uns befinden.

Unter:
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm

ist geschrieben:
Zitat
Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Behinderte und Sozialhilfeempfänger müssen einen Solidarbeitrag für größenwahnsinnige Großverdiener leisten.
Das ist schon ein globaler Rechtsstaatbankrott.


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