"Wie könnte eine Kompromisslinie aussehen? Die Öffentlich-Rechtlichen müssten ihre nicht auf Sendungen bezogene Pressetextproduktion im Internet drosseln und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: die Lieferung audiovisueller Inhalte.
http://www.rundschau-online.de/28597120Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, wie sein Name schon sagt, seinen Auftrag im Rundfunk und nicht im Internet zu erfüllen.
Denn genau hier liegt sein "Kerngeschäft"aus vielerlei, auch geschichtlichen Gründen. Die Notwendigkeit eines Internetauftritts, auch mit dem Hinweis der Nutzung neuer Technologien, erschließt sich mir nicht.
Hierzu muss darauf hingewiesen werden, wie erreicht der ÖRR seine Zuschauer über das Internet?
Doch nur über Leitungen eines privaten Kabel- oder Netzanbieters. Dieser kann Daten manipulieren oder auf Grund einer technischen Störung, stunden- oder tagelang die Übertragung der "Grundversorgung" oder Informationen im Katastrophenfall blockieren.
Eine 100% Verfügung der Datenleitung wird in den AGBs der Kabel- und Netzanbieter nicht angeboten (in der Regel 97,5% pro Jahr).
Die Technik zur "Möglichkeit des Empfangs" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber Aufgabe des Staates (Bund).
Dieser Aufgabe wird er aber beim Thema Telemedien nicht gerecht, weil er diese Technik nicht liefert.
Hierzu die Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages- "Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung"- WD 10 - 3000 - 046/16:
Da aber das Post- und Fernmeldewesen indes nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluss der sogenannten Studiotechnik umfasst, besteht letztlich im Grundsatz eine Zuständigkeit der Länder für die programminhaltliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung (als Teil der Kulturhoheit) sowie eine Zuständigkeit des Bundes für die Übertragungstechnik.
https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdfAm Ende noch ein Wortspiel:
Wenn der Staat für den Funk zuständig ist, dann...
Staatsfunk...logisch oder?