Ich sage bzgl. des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags schon immer, dass das BVerfG nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist. Weder ergibt sich aus Art. 5 GG die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlich konstituierten Rundfunks, noch das Verbot diesen, so man in einrichtet, über Steuern zu finanzieren. Aus dem GG ergibt sich auch nicht eine öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk-Grundversorgung, deren Umfang und stetige Erweiterung.
Die durch den Bundestag bestimten Richter am BVerfG, eine Hälfte wird durch den Bundesrat gewählt, sitzen dort, ohne dass sie über eine dem GG genügende Wahl bestimmt wurden. Vielmehr war ein Wahlausschuss des Bundestages mit der Auswahl befasst. Eine Verfassungsbeschwerde mit dem Tenor, das BVerfG möge feststellen, dass die Richter verfassungswidrig bestellt wurden, scheiterte. Kein Wunder: selbst die Entscheidung gegen sich selbst wäre ja nichtig gewesen. Catch 22! Erst seit 2015 sollen die Richter, die vom Bundestag bestimmt werden, durch das gesamte Plenum gewählt werden. Durch die Anrufung des EUGH dürften die Möglichkeiten des Gerichts eine der Politik völlig genehme Entscheidung herbei zu führen, allerdings nicht mehr so groß sein. Hoffe ich!
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.