Selbstverständlich möchte ich hier der Bitte der Moderation Folge leisten und mich mäßigen
, genügend Information über die "Verfassungsrichterin" sind z.B. beim Blog Hadmut Danisch abrufbar.
Man wird aber der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass implantierte Gender-Pseudowissenschaftler womöglich höchstricherlich über etwas entscheiden, was uns hier alle im Forum sehr betrifft.
Daher ist es legitim und notwendig, darüber nachzudenken, inwiefern man überhaupt ein gerechtes Urteil erwarten kann und wie man seine Strategien ausrichtet.
@hansfurz,
ich kann Dir nur mit meinem Wissensstand sagen, dass mich meine Klage vorm Verwaltungsgericht 105,- Euro gekostet hat, das richtet sich IMHO nach dem vom Richter festgelegten Streitwert.
Dazu vielleicht noch Kosten für Porto und Kopien und ein paar Auslagen.
Die Klage reichst Du beim
zuständigen Verwaltungsgericht Deiner Region ein, bei mir war es so, dass im
rechtsfähigen Widerspruchbescheid die
Adresse angegeben war.
Wenn die ÖR Sendeanstalten nun eine Behörde sind oder sein wollen, müsste die Adresse des jeweiligen VerwG meiner Ansicht nach sogar zwingend vorgeschrieben sein, vielleicht weiß da jemand mehr darüber?!
Es genügt, wenn Du Deine Klage fristgerecht (mit Einschreiben per Rückschein) an das zuständige Verwaltungsgericht sendest, es ist dabei noch an diverse Kopien zu denken.
Da müsste Dich aber nun jemand anderes informieren, da ich es jetzt aus dem Kopf heraus nicht ganz genau in Erinnerung habe.
Mit besten Gruß,
Ketzerkater