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Autor Thema: Vorgehen beim Widerspruchsbescheid von Person B  (Gelesen 20210 mal)

K
  • Beiträge: 81
Selbstverständlich möchte ich hier der Bitte der Moderation Folge leisten und mich mäßigen  :), genügend Information über die "Verfassungsrichterin" sind z.B. beim Blog Hadmut Danisch abrufbar.

Man wird aber der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass implantierte Gender-Pseudowissenschaftler womöglich höchstricherlich über etwas entscheiden, was uns hier alle im Forum sehr betrifft.
Daher ist es legitim und notwendig, darüber nachzudenken, inwiefern man überhaupt ein gerechtes Urteil erwarten kann und wie man seine Strategien ausrichtet.

@hansfurz,
ich kann Dir nur mit meinem Wissensstand sagen, dass mich meine Klage vorm Verwaltungsgericht 105,- Euro gekostet hat, das richtet sich IMHO nach dem vom Richter festgelegten Streitwert.
Dazu vielleicht noch Kosten für Porto und Kopien und ein paar Auslagen.

Die Klage reichst Du beim zuständigen Verwaltungsgericht Deiner Region ein, bei mir war es so, dass im rechtsfähigen Widerspruchbescheid die Adresse angegeben war.
Wenn die ÖR Sendeanstalten nun eine Behörde sind oder sein wollen, müsste die Adresse des jeweiligen VerwG meiner Ansicht nach sogar zwingend vorgeschrieben sein, vielleicht weiß da jemand mehr darüber?!

Es genügt, wenn Du Deine Klage fristgerecht (mit Einschreiben per Rückschein) an das zuständige Verwaltungsgericht sendest, es ist dabei noch an diverse Kopien zu denken.
Da müsste Dich aber nun jemand anderes informieren, da ich es jetzt aus dem Kopf heraus nicht ganz genau in Erinnerung habe.

Mit besten Gruß,
Ketzerkater


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r
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Ok verstehe, ich schicke die Klage an mein Verw-Gericht (Adresse im GEZ schreiben) und die lassen mir dann eine Rechnung zukommen welche ich zu bezahlen habe? Um die 100 EUR... Mehr kann aber definitiv nicht anfallen, so wie ich verstehe...

Frist: Ja und hier ist doch genau die Frage, wenn das SChreiben vom 24.11 ist, aber erst am 11.12 ankam welches Datum ist die Frist? Im Schreiben ist die Rede vom "Zugang" des Schreiben ein Monat....

Der Zugang kann vom Beitragsservice aber garnicht überprüft werden.... Ist doch unsauber!


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
@revoluzer83

Falls Du jeweils im Beweisnot kommen würde bezüglich die Zustellung dann empfehle ich das Programm "bctester" (=kostenlose Version) zu installieren, den Barcode vom Widerspruchsbescheid einzuscannen und mit bctester zu analysieren. Da wirst Du das Datum des zu Post geben feststellen - ein Datum was normalerweise ein paar Tagen vor den Empfang sein wird.

Gruß

Lieven 


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

r
  • Beiträge: 15
Hi lieven,

toller Vorschlag danke!

Ich habe das Schreiben jetzt nicht vor mir, aber da soll irgendwo ein Barcode drauf sein?

Oder ist der Code auf dem Briefumschlag, den habe ich natürlich entsorgt^^


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Kleiner Tip von mir:

Ich selbst schreibe von Hand auf die Briefumschläge, wann ich den Brief erhalten habe.
Außer Dir selbst weiß niemand sonst, wann oder ob Du den Brief erhalten hast.


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S
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[...]
4. festzustellen, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet
[...]

Vorsicht mit derartigen Formulierungen bei den Anträgen! Das Gericht könnte dazu verleitet werden die Klage als sog. Feststellungsklage auszulegen. Dadurch würde der Streitwert auf 5000€ festgesetzt werden und sich die Kosten somit auf ca. 500€ erhöhen.

Siehe:
500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22082.msg141156.html#msg141156

Also Antrag 4. umformulieren oder weglassen.

Die Begründung betreffend könnte die fiktive Person XYZ zumindest die ersten 3 Punkte so vorbringen. Allerdings ist die Begründung noch etwas dürftig, da geht noch einiges mehr. Was ist z.B. mit Artikel 5 GG, der verfassungswidrigen Bebeitragung der Allgemeinheit, Europäischem Wettbewerbsrecht i. V. m. mit der Selbsttitulierung, Verstoß gegen europäisches Beihilferecht usw.

Die fiktive Person XYZ kann die Klage zunächst fristwahrend ohne Begründung (also nur die 4 Anträge) einreichen und das Gericht um eine angemessen Frist zur Einreichung der Begründung bitten. In der Regel wird vom Gericht dann eine Frist von 8 Wochen dafür eingeräumt. Diese 8 Wochen könnte die fiktive Person XYZ nutzen um ihre Klagebegründung noch etwas zu unterfüttern. Entsprechendes Futter ist hier im Forum reichlich vorhanden. Ferner kann die Klagebegründung auch später nach Einreichung noch erweitert werden.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

r
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Hallo Leute,

echt viel Antworten für Person XYZ, danke dafür!

2 Sachen die aufallen, gerade @lieven und @shuzi

1.) bctester software: richtig gute Idee, Person XYZ hat den eingescannte Bettelbrief mit dem Tool geöffnet und das Tool fand auch einen Barcode. Wenn XYZ dann aber auf Dt. Post AG klickt (vermutlich ist dass das benötigte, kommt: Fehler: Ergebnis hat nicht die erwartete Typkennung ) somit kriegt Person XYZ aus dem Schreiben wohl kein Datum raus...

2.) Shuzi: danke für den Hinweis mit dem Streitwert. Und genau da ist das Problem. XYZ ist kein Jurist und wenn er dann eine Klage einreicht kann es aufgrund mangelnden Wissens schnell passieren das daraus eine enorme Kostenfalle entsteht. Genau wegen sowas benötigt man eigentlich Anwälte oder wirklich viel Zeit (die gerade jetzt absolut nicht da ist)....


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M
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Das ist natürlich auch ne Möglichkeit  ;D


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:

Die Zeit, die man verbringt um das Sendungsdatum eines Briefes über Barcodes zu ermitteln, sollte besser dazu genutzt werden, um die wertvollen Beiträge hier im Forum durchzulesen. So kann man sich über Kosten informieren und erfährt, wann ein Anwalt notwendig ist und wann nicht.

Die Ermittlung des Sendungsdatums eines Widerspruchbescheides ist in den meisten Fällen unnötig, da dieser meistens ohne Zustellung (im Sinne der Kosteneinsparung) gesendet wird. In einem fiktiven Fall kann man den Erhalt eines nicht zugestellten Bescheides mehr oder weniger selbst bestimmen. Wenn man einen fiktiven Widerspruchsbescheid erhält, bleibt es dem Empfänger selbst überlassen, ob er eine Klage zeitnah einreicht oder nicht. Gewisse Fristen sind in diesem Falle zweitrangig, wenn man nicht gerade nach ein oder zwei Jahren mit einer Klage daherkommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 06:05 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
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Hallo an alle fiktiven Personen.



Es gibt ein Update Im Falle von fiktiver Person A. Es wurde komischerweise ein erneuter Festsetzungsbescheid versendet, obwohl fiktive Person A bereits einen erhalten hat. Soll fiktive Person A jetzt einfach einen weiteren Widerspruch verfassen und das Spiel wieder von vorne beginnen?

Danke an alle fiktiven Personen fürs lesen


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist immer empfehlenswert auf jeden Festsetzungsbescheid, gemäß Rechtsbehelfsbelehrung zu reagieren und NICHT zu ignorieren. Demnach empfhielt es sich, im Falle einer möglichen Rechtswidrigkeit, auf jeden Festsetzungsbescheid mit einem Widerspruch zu antworten.

Auffällig sind die immer kürzer werdenden Abstände zwischen den Festsetzungsbescheiden.
Dies könnte eine folgenschwere Klagewelle auslösen.
Erfolgt nach drei Monaten kein Widerspruchsbescheid, kann Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO eingereicht werden.

Es ist anGerichtet!!!  8)


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[...]
Es gibt ein Update Im Falle von fiktiver Person A. Es wurde komischerweise ein erneuter Festsetzungsbescheid versendet, obwohl fiktive Person A bereits einen erhalten hat. Soll fiktive Person A jetzt einfach einen weiteren Widerspruch verfassen und das Spiel wieder von vorne beginnen?
[...]

Vermutlich umfasst der erneute Festsetzungsbescheid  einen anderen Zeitraum als vorherige Festsetzungsbescheide. Grundsätzlich ist jedem Festsetzungsbescheid zu widersprechen, damit dieser nicht bestandskräftig wird. In der Regel erhält eine fiktive Person A irgendwann (nach mehreren Monaten) einen Widerspruchsbescheid der LRA, welcher sämtliche Widersprüche bzw. Festsetzungsbescheide umfasst. Dann erst geht das Spiel weiter (Klage usw.). Derzeit befindet sich Person A noch in der ersten Runde des Spiels in einer Art Schleife (Festsetzungsbescheid  -> Widerspruch, Festsetzungsbescheid  -> Widerspruch, ... ). Erst mit dem genannten Widerspruchsbescheid der LRA beginnt die nächste Runde. So bekloppt das auch klingen mag, einfach stumpf mitspielen und in der Zwischenzeit schon mal auf die nächste Runde vorbereiten.


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Hey, schonmal danke an alle für die Antworten.Person A hatte in der letzten Zeit viel Stress und ist nicht dazu gekommen hier erneut zu schreiben.

Es ist ein erneutes Schreiben des Unternehmens Y eingetroffen. "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung"

bis zum 05.03.2018 soll Person Y den Betrag begleichen, sonst wird die Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Stadtkasse veranlasst.

Falls es zu der angekündigten Zwangsvollstreckung kommen sollte, wie sollte sich Person A am besten verhalten und welche Wertsachen sollten nicht im Hause sein? Dürfen sie das Konto Pfänden? Person A bezieht ALG II.

Darf Person A die Vollstreckung filmen, usw.
Person A will da nur für sich selber schonmal etwas sicherer sein, was sie darf und was nicht, bevor sie ganz blind da rein rennt, falls es doch soweit kommen sollte.
Ein Gelber Brief war allerdings noch nicht da.

Danke fürs lesen.


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[...]
Es ist ein erneutes Schreiben des Unternehmens Y eingetroffen. "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung"
[...]

Hoppla, das sieht ganz nach einer Ankündigung der Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid aus.

Da könnte dann folgender Beitrag weiterhelfen:

dringend: Ankündigung d. Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid, was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15649.msg104351.html#msg104351


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktiven Fall könnte Person A einen Widerspruch per Einschreiben, vor längerer Zeit als drei Monaten, der Anstalt zugesendet haben. Dann könnte Person A die Möglichkeit haben, auch ohne Widerspruchsbescheid, eine Klage einzureichen, um auf die Mahnung der Anstalt in gewisser Weise zu antworten.

Ergänzend zur Klage könnte Person A einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO an die Anstalt senden.

Auch im Forum schon mal angesprochen, ein Widerspruch gegen die Mahngebühr an die Anstalt soll wohl möglich sein, der nach drei Monaten oder nach Erhalt des Widerspruchsbescheides die Möglichkeit einer weiteren Klage bieten könnte.

Solange im fiktiven Fall keine Zwangsvollstreckung vorliegt, kann auch keine direkte Maßnahme gegen diese vorgenommen werden.

Hält im fiktiven Fall die Anstalt immer noch an einer Vollstreckung fest und leitet die Zwangsvollstreckung ein, bietet sich der Antrag auf Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim VG  an.

Weitere hilfreiche Informationen siehe den Hinweis vorheriger Beitrag von Shuzi.


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