Frau Herbst bat ja freundlich eben den Zugang mit Frist Mitte Oktober nachzuweisen. Wird dann auch Mitte Oktober geschehen. Ganz sicher nicht vorher.
Würde dann zu gegebener Zeit aus dem Hut gezaubert falls die Herrschaften den Kinderkram auf die Spitze treiben wollen
Das machen sie jetzt schon und werden auch nicht aufhören, wenn X keinen Widerstand leistet.
Wenn die Wartefrist (3 Monate) schon abgelaufen ist und X sowieso vor dem VG klagen will, wäre eine Klage nach Ablauf der Wartefrist jederzeit möglich. Das VG könnte dann die Empfangsbescheinigungen der LRA übermitteln. Wenn X sich beeilt, könnte das VG die Frist vielleicht noch einhalten.
Sonst ist X ist zu nichts verpflichtet. X hat den Widerspruch mehrfach abgeschickt und kann die Forderung der LRA ignorieren. Die LRA hat nachweislich den Widerspruch erhalten und ist verpflichtet, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.
Alternativ könnte X auch der Frau H anbieten, den Nachweis per Gerichtsvollzieherzustellung (Tipps gibt es hier im Forum) direkt an den Intendanten zu senden (s. Vorschlag von Pjotre). Ein zusätzlicher (freundlicher) Begleitbrief mit einer Schilderung des Vorfalls kann nicht schaden. Vielleicht stellt Herr M. (der Intendant) dann fest, dass in seiner Rostocker "Zweigniederlassung" noch Optimierungsbedarf besteht. Möglicherweise reicht schon die Andeutung dieses Vorschlags, um Frau H zu motivieren, die Widersprüche zu suchen. Wenn X genug Geld hat und das noch weiter auf die Spitze treiben will, könnte X auch ankündigen, alle zukünftigen Schreiben direkt an den Intendanten zu senden.