Schön, daß die "Rotenburger Rundschau" sich für den Rundfunkbeitrag einsetzt.
Schön auch, daß hier richtige Angaben gemacht werden:
Wer diesen nicht innerhalb der darauf folgenden vier Wochen begleicht, muss einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt laut der B.Z. etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro . Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren sollten, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnung vom Beitragsservice.
Wenn Sie diese auch nicht begleichen, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid . In diesem sind alle offenen Zahlungen protokolliert, plus etwaige Säumniszuschläge und Mahnungsgebühren. Die letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen. Der Bescheid dient dem Gerichtsvollzieher oder den zuständigen Behörden schließlich als Grundlage für eine Vollstreckung.
Verehrter "jp", zunächst einmal wurde der Nicht-Rundfunkteilnehmer ohne gesetzliche Grundlage angemeldet (Direktanmeldung).
Danach wird er mit Zahlungsaufforderungen des BS (ohne Nennung der zuständigen LRA) drangsaliert.
Dann schreibt der BS einen "Festsetzungsbescheid" (diesmal mit Nennung der zuständigen LRA, jedoch ohne Unterschrift oder Logo), in dem in jedem Fall 8 € Säumniszuschlag auf die "geschuldeten" Beiträge aufgeschlagen werden.
Und erst nach dem "Festsetzungsbescheid" erfolgt die Mahnung, in der die "Festsetzungsbescheide" aufgeführt werden, natürlich wieder vom nicht-rechtsfähigen BS.
Und wenn man sich dann immer noch weigert für etwas zu zahlen, was man überhaupt nicht nutzen und darum auch nicht unterstützen will, dann schickt der BS ein Vollstreckungsersuchen an den BR oder eine Vollstreckungsbehörde und setzt die Bürger noch weiter unter Druck.
Mit den Zwangsgeldern werden üppige Intendanten- und Direktorengehälter bezahlt, ebenso müssen natürlich die vielen Aufsichtsratsmitglieder der LRA, ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE, aber auch der LMA bezahlt werden, die KEF, die Einladungen an die Landtage, Preise, die in Shows verlost werden, Moderatorengehälter, Pensionsrücklagen usw. usw. usw.
Die sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen dabei in unfairem Wettbewerb sowohl zu den Printmedien als auch zu den privaten Rundfunkanbietern. Dies verstößt gegen EU-Richtlinien.
Darum hat ein Richter des LG Tübingen beim EuGH eine Vorlage eingereicht, um die Mißstände in diesem Land dort ins Bewußtsein zu bringen. Nicht nur, weil die Vollstreckungsersuchen vielleicht nicht ganz richtig sein könnten.
Dieser Richter setzt sich für die Rechte der Bürger ein, die von ihren sogenannten Volksvertretern verkauft werden. Dieser Richter macht das, was andere schon vor ihm hätten machen sollen und was sich keiner traut.
Und nächste Woche werden genau die Politker wieder gewählt, die unsere Grundrechte immer weiter einschränken und den Unternehmen immer mehr Rechte einräumen.
Auch interessant:
Selbst wenn Sie kein Rundfunkteilnehmer sind, müssen Sie zahlen!
Selbst wenn Sie Geringverdiener und darum nicht steuerpflichtig sind, müssen Sie zahlen!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.