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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Wann Ihnen der Gerichtsvollzieher droht  (Gelesen 6992 mal)

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Rotenburger Rundschau, 18.09.2017

Rundfunkbeitrag:
Wann Ihnen der Gerichtsvollzieher droht

Von Jasmin Pospiech

Zitat
[..]
Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, den erwartet der Gerichtsvollzieher?

Wer diesen nicht innerhalb der darauf folgenden vier Wochen begleicht, muss einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt  laut der B.Z.  etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro . Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren sollten, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnung vom Beitragsservice.

Wenn Sie diese auch nicht begleichen, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid . In diesem sind alle offenen Zahlungen protokolliert, plus etwaige Säumniszuschläge und Mahnungsgebühren. Die letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen. Der Bescheid dient dem Gerichtsvollzieher oder den zuständigen Behörden schließlich als Grundlage für eine Vollstreckung.

Sie können die ausstehenden Kosten gleich begleichen – oder wenn Sie dies ablehnen, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dann wird wohl die Vollstreckung anstehen – und der Gerichtsvollzieher oder die zuständige Behörde werden eingeschaltet. Dann kann es sein, dass Ihr Konto, Gehalt, etwaige Lebensversicherungsansprüche oder bewegliche Sachen wie Schmuck oder Autos gepfändet werden. [..]

Doch wie der Stern dagegen berichtet, ist das Vorgehen des Beitragsservice gar nicht rechtmäßig . Der Grund dafür: Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, urteilte das Landesgericht in Tübingen bereits im September 2016. So erklärte die 5. Zivilkammer des LG Tübingen eine Zwangsvollstreckung über 572,96 Euro für nicht legal – mit den Worten: "Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.“ [..]

Weiterlesen auf:
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-gerichtsvollzieher-droht-haft-zr-8694569.html

Identischer Artikel auf merkur.de:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-gerichtsvollzieher-droht-haft-zr-8694569.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 08:19 von ChrisLPZ«
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P
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Schön, daß die "Rotenburger Rundschau" sich für den Rundfunkbeitrag einsetzt.
Schön auch, daß hier richtige Angaben gemacht werden:
Zitat
Wer diesen nicht innerhalb der darauf folgenden vier Wochen begleicht, muss einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt  laut der B.Z.  etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro . Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren sollten, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnung vom Beitragsservice.

Wenn Sie diese auch nicht begleichen, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid . In diesem sind alle offenen Zahlungen protokolliert, plus etwaige Säumniszuschläge und Mahnungsgebühren. Die letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen. Der Bescheid dient dem Gerichtsvollzieher oder den zuständigen Behörden schließlich als Grundlage für eine Vollstreckung.
Verehrter "jp", zunächst einmal wurde der Nicht-Rundfunkteilnehmer ohne gesetzliche Grundlage angemeldet (Direktanmeldung).
Danach wird er mit Zahlungsaufforderungen des BS (ohne Nennung der zuständigen LRA) drangsaliert.
Dann schreibt der BS einen "Festsetzungsbescheid" (diesmal mit Nennung der zuständigen LRA, jedoch ohne Unterschrift oder Logo), in dem in jedem Fall 8 € Säumniszuschlag auf die "geschuldeten" Beiträge aufgeschlagen werden.
Und erst nach dem "Festsetzungsbescheid" erfolgt die Mahnung, in der die "Festsetzungsbescheide" aufgeführt werden, natürlich wieder vom nicht-rechtsfähigen BS.
Und wenn man sich dann immer noch weigert für etwas zu zahlen, was man überhaupt nicht nutzen und darum auch nicht unterstützen will, dann schickt der BS ein Vollstreckungsersuchen an den BR oder eine Vollstreckungsbehörde und setzt die Bürger noch weiter unter Druck.

Mit den Zwangsgeldern werden üppige Intendanten- und Direktorengehälter bezahlt, ebenso müssen natürlich die vielen Aufsichtsratsmitglieder der LRA, ARD, ZDF, Deutschlandradio, ARTE, aber auch der LMA bezahlt werden, die KEF, die Einladungen an die Landtage, Preise, die in Shows verlost werden, Moderatorengehälter, Pensionsrücklagen usw. usw. usw.

Die sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen dabei in unfairem Wettbewerb sowohl zu den Printmedien als auch zu den privaten Rundfunkanbietern. Dies verstößt gegen EU-Richtlinien.

Darum hat ein Richter des LG Tübingen beim EuGH eine Vorlage eingereicht, um die Mißstände in diesem Land dort ins Bewußtsein zu bringen. Nicht nur, weil die Vollstreckungsersuchen vielleicht nicht ganz richtig sein könnten.
Dieser Richter setzt sich für die Rechte der Bürger ein, die von ihren sogenannten Volksvertretern verkauft werden. Dieser Richter macht das, was andere schon vor ihm hätten machen sollen und was sich keiner traut.

Und nächste Woche werden genau die Politker wieder gewählt, die unsere Grundrechte immer weiter einschränken und den Unternehmen immer mehr Rechte einräumen.

Zitat
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Selbst wenn Sie kein Rundfunkteilnehmer sind, müssen Sie zahlen!
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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P
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Fehler 1 im Artikel:
Zitat
Nicht alle waren darüber glücklich, als es im Januar 2013 hieß: Ab jetzt zahlen alle deutsche Haushalte eine einheitliche Gebühr von 17,50 Euro an den Beitragsservice.

In 01.2013 waren es noch 17,98 €

Fehler 2

Zitat
Diese fließt vierteljährlich an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Nein, denn die Regel lautet in der Mitte eines Dreimonatszeitraums

Quelle
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380139
Zitat
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Anmerkung Inhalt
Zitat
[...]
Falls Sie nicht wussten, dass Sie sich als sozial Schwächerer vom Rundfunkbeitrag befreien können, erfahren Sie hier, wie es geht  .

Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, den erwartet der Gerichtsvollzieher?

Wer diesen nicht innerhalb der darauf folgenden vier Wochen begleicht, muss einen sogenannten  Säumniszuschlag  zahlen.
[...]

Hier scheint der Autor irgendeinen Satz vergessen zu haben

Fehler 3 Reinfolge falsch
Zitat
[...]Dieser beträgt  laut der B.Z.  etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens aber  acht Euro . Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren sollten, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnung vom Beitragsservice.[...]

Denn Mahnungen kommen erst nach einem Bescheid.

Fehler 4
Zitat
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Vor dem  Vollstreckungsersuchen sollte noch eine Mahnung kommen.

Fehler 5
Zitat
Der Bescheid dient dem Gerichtsvollzieher oder den zuständigen Behörden schließlich als Grundlage für eine Vollstreckung.

Der Gerichtsvollzieher hat keinen Bescheid, sondern nur das  Vollstreckungsersuchen mit der Behauptung es gäbe einen Bescheid.

Fehler 6 Reinfolge falsch

Zitat
[...]Sie können die ausstehenden Kosten gleich begleichen – oder wenn Sie dies ablehnen, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. [...]

Wenn der Gerichtsvollzieher erst mal da ist ist nichts mehr mit "innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen", das wäre die Option bei "Festsetzungsbescheid" siehe Fehler 4.

Anmerkung
Zitat
Dann wird wohl die Vollstreckung anstehen – und der Gerichtsvollzieher oder die zuständige Behörde werden eingeschaltet. Dann kann es sein, dass Ihr Konto, Gehalt, etwaige Lebensversicherungsansprüche oder bewegliche Sachen wie Schmuck oder Autos gepfändet werden.

Der Gerichtsvollzieher ist sehr wahrscheinlich an den Auftrag gebunden. Das bedeutet, erfolgt keine Zahlung und keine Vermögensauskunft, dann wird der Gerichtsvollzieher Auskünfte bei Dritten einholen und diese Daten dann zum Auftraggeber weiterleiten. Dieser kann mit den Daten eine Kontopfändung oder Lohnpfändung veranlassen.

Zu beachten ist noch, dass nicht immer ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, sondern es z.B. noch Finanzamt und Stadtkasse geben kann.

Den Rest des Artikels lasse ich ohne Beurteilung und Wertung stehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 02:33 von Bürger«

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Zitat
Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Falsch. Alle (ein!) Inhaber einer Wohnung - welche im RBStV legaldefiniert ist - müssen einen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag zahlen.


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