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Autor Thema: neuartiger "Festsetzungsbescheid" m. Leistungsgebot & Unterschrift? (Bremen)  (Gelesen 15875 mal)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Edit "Bürger":
Individueller Einzelfall?
Sonderfall bei Radio Bremen?
Beginn einer neuen Ära an "Festsetzungsbescheiden"...?
Jedenfalls weicht er entscheidend ab von allen bisher gesehenen Bescheiden - vgl. u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg75357.html#msg75357
Welche Umstände könnten zu dieser Abweichung geführt haben?
Was ging dem voraus?


----------


Ausgehend von einer Meldung unter
Runder Tisch Bremen, Do. 31.08.17, 18 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23086.msg153908.html#msg153908

hier der besagte

"Festsetzungsbescheid von Radio Bremen"
- per förmlicher Zustellung
- mit Leistungsgebot ("Bitte überweisen Sie den Betrag [...] umgehend auf folgendes Konto: [...]")
- und 2 Original-Unterschriften

zur weiteren Diskussion.

Grüße aus dem kleinsten Bundesland mit einem eigenen, teuren, öffentlich rechtlichen Sender, der mir nicht auf den Sender gehen soll! >:D
Schönen Sonntag morgen!
Ohmanoman

PS: Der Festsetzungsbeseid ist von 2 Personen unterschrieben.
Vielleicht, weil sich die Person hartnäckig wehrt?



Edit "Bürger":
Vielen Dank. Dies ist ein besonderer Fall, der in einem eigenständigen Thread behandelt werden sollte. Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie ich oben bereits schrieb:

Individueller Einzelfall?
Sonderfall bei Radio Bremen?
Beginn einer neuen Ära an "Festsetzungsbescheiden"...?

Jedenfalls weicht er entscheidend ab von allen bisher gesehenen Bescheiden - vgl. u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg75357.html#msg75357

Welche Umstände könnten zu dieser Abweichung geführt haben?
Was ging dem voraus?


Ich vermute mal, sofern es in Bremen nicht gerade flächendeckend passiert (bitte prüfen und berichten!!!), dass es sich hier um einen ganz speziellen Einzelfall handelt.

Dies also bitte alles noch in Erfahrung bringen, bevor hier unnötige Mutmaßungen und Spekulationen sprießen.

Danke für die Mitwirkung.


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s
  • Beiträge: 236
ich sehe kein Leistungsbgebot - umgehend ist auch nicht genau definiert oder doch??? Ansonsten liest es sich wie immer ....

bis auf die Unterschrift  ???


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Vielleicht doch:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/13085/leistungsgebot-v9.html
Zitat
Leistungsgebot ist die an den Steuer- bzw. Haftungsschuldner gerichtete Aufforderung, einen bestimmten Abgabenbetrag bis zu einem bestimmten Termin an die Finanzkasse zu entrichten.

http://shopbetreiber-blog.de/2009/08/18/bgh-umgehend-reicht-als-fristsetzung/
Zitat
... Amtsgericht wie auch das Landgericht Bochum (Urteil v. 27.08.2008, Az: I-9 S 73/08) ... Weder Amts- noch Landgericht sahen in dem Wort „umgehend“ eine Fristsetzung i.S.d. Gesetzes, weil es dafür einer Benennung eines konkreten Zeitraums bedürfe. ...
Da war der Bundesgerichtshof jedoch anderer Meinung. Für die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches nach § 281 Abs. 1 S. 1 BGB ist als Fristsetzung das Wort „umgehend“ durchaus ausreichend. Denn, so der BGH, eine Frist ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum. Die Angabe eines bestimmten (End-) Termins sei dagegen nicht erforderlich. ...

Wahrscheinlich lesen die hier mit, und/oder studieren die Gründe in den Widersprüchen, und sind lernfähig und modifizieren deshalb die Bescheide (zumindest bei denen, wo mit Gegenwind zu rechnen ist)...!?

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

K
  • Beiträge: 810
ich sehe kein Leistungsbgebot - umgehend ist auch nicht genau definiert oder doch???

Gut erkannt! Vor allem die Kombination aus der Festsetzung des Säumniszuschlags einerseits und dem Leistungsgebot andererseits, ist recht ulkig und macht noch einmal die Borniertheit deutlich, mit der vom Bürger Geld abgesaugt wird.

Ansonsten: Hut ab, Beitragsservice! Ihr habt hier echt gut mitgelesen! (Wahrscheinlich haben sie mehrere Sachbearbeiter darauf abgestellt, sich die Forenbeiträge durchzulesen. Genug Geld ist ja schließlich vorhanden.)


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vielen Dank an ohmanoman für seine "Entdeckung", jetzt wird es wirklich richtig spannend. ;)

Zustellung, somit die Bekanntgabe des Bescheides (Verwaltungsakt), mit Leistungsgebot und Unterschriften sind eindeutig.

Selbst wenn es nur ein Einzelfall sein mag, stellt sich die berechtigte Frage, warum dieser Aufwand, wenn es angeblich vorher ohne diesen Aufwand bereits rechts- und verfassungsmäßig war?
Aber lasst uns nicht spekulieren, lasst es euch von den Gerichten erklären, dafür sind sie da und werden dafür bezahlt. ;)

Es ist anGerichtet!!! 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

...ich denke, das ist ein Sonderfall - man schaue ins Anschreiben.

 Interessant wäre der Inhalt des Schreibens, auf das man dort eingangs Bezug nimmt.


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b
  • Beiträge: 775
Information aus dieser Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bezahlung/bankverbindung/index_ger.html

Zitat
Postbank Köln
Kontonummer: 123 456 503, Bankleitzahl: 370 100 50
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX

ist das "gemeinsame Konto aller Landes­rund­funk­anstalten". Somit sind ZDF und Deutschlandradio an diesem Konto nicht beteiligt.

Radio Bremen (RB) hat dieses Konto:

Zitat
Bremer Landesbank Bremen
Kontonummer: 107 123 4567, Bankleitzahl: 290 500 00
IBAN: DE22 2905 0000 1071 2345 67, BIC: BRLADE22XXX

Eine Anmerkung: dieser Festsetzungsbescheid ist eine Anlage zum Brief zur Vollstreckungsbehörde. Aus dem Text des ersten Briefes geht hervor, dass es eine Antwort für den Vollstrecker ist. Jetzt kann man natürlich darauf bezogen Fragen stellen: wie denn ein richtiger Festsetzungsbescheid aussehen soll? Radio Bremen kann natürlich alles mit Dokumenten belegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 11:12 von boykott2015«

  • Beiträge: 7.385
Es wird sehr bezweifelt, daß alle LRA alleine diese eine gemeinsame Bankverbindung haben.

Zitat
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX
IBAN ist Sepa, damit mindestens EU-Recht; jede IBAN hat es mindestens eu-weit genau 1x.

Nun nehmen wir den Fall, daß eine LRA ja auch irgendwann ihren Beschäftigten Löhne und Gehälter zahlt; das wird sicher nicht über obige IBAN bewerkstelligt?

Mal ein Verweis auf Wiki betreffs Gemeinschaftskonto:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftskonto


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 16:12 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Vielen Dank an ohmanoman für seine "Entdeckung",
Das war karlsruhe!! Ich habe es nur in die Wege geleitet.  (#)

Interessant wäre der Inhalt des Schreibens, auf das man dort eingangs Bezug nimmt.
Kann ich versuchen!?

Ohmanoman

PS: Es gibt auch noch einen Zweiten dieser Art. Auch für Bremen!
Kann aber gerade nicht eingestellt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 17:03 von karlsruhe«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

g
  • Beiträge: 860
Ausgehend von:



Sehe ich rechts oben drei Logos, die für ARD als solches, ZDF und DR stehen. (Bzw. ein Logo für den BS soll es wohl sein.)
Hat das etwas mit Radio Bremen zu tun? Nein. Es ist das Logo des BS in Köln
Das wären entweder die drei privaten Logos für drei bundesweite Unternehmen, bzw. ein privates Logo für ein bundesweites Unternehmen, den BS.
Im Forum wurde dies angesprochen, dass bei Verwaltungssachen dort nur ein Logo der jeweiligen Behörde zu stehen hat.
Wennschon, dann das von RB.

Zitat
Im Auftrag von Radio Bremen 
?
Ich denke, es kommt von Radio Bremen? Also nur im Auftrag.

Web ist rundfunkbeitrag.de,, die sitzen definitiv in Köln. Einfach mal eingeben. Also die nicht rechtsfähige GEZ.

Die Unterschriften sind wichtig. Es müssen die Unterschriften der rechtlichen zuständigen Personen des RB sein! Unterschriften von Mitarbeitern des BS zählen nicht.
Das sind mit anzunehmender Wahrscheinlichkeit die Unterschriften von zwei BS-Leuten?


(Bei mir: Zurückweisung an Intendant RB mit Hinweis auf die angesprochenen Mängel. BS wird nicht akzeptiert. Hinweis auf RBStV und Status des BS.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2017, 19:38 von gerechte Lösung«

Z
  • Beiträge: 1.563
Richtig neu ist hier nichts. Das unbestimmte Wort ist in der laufenden Rechtsprechung verankert, vergleichbar mit "unverzüglich", also im Rahmen des üblichen Bank- und Geschäftsverkehrs.
Der Schuldner hat damit die Zeit, die Rechtmäßigkeit der Forderung in den nächsten Arbeitstagen zu prüfen und dann (wenn er die Forderung für gerechtfertigt hält) den banküblichen Prozeß der Bezahlung einzuleiten.
Damit ergibt sich, daß von Eingang des Schreibens bis Ankunft des Geldes durchaus eine Woche vergehen darf, ohne daß Verzug besteht (außer er bestand schon vorher, dann wären entsprechende Zinsen durchsetzbar).

Leistungsgebot wäre meiner Einschätzung ja auch die Festsetzung von Zahlungen für die Zukunft, ähnlich festgesetzter Steuervorauszahlungen/Abschlägen (z.B. für den Stromanbieter).

Daß Radio Bremen seit einiger Zeit fast alles über den Beitragsservice oder eben den NDR laufen läßt, wurde hier im Forum ja schon berichtet.
Und da wird es jetzt spannend: Wenn denn Radio Bremen die "zuständige Landesrundfunkanstalt" nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wäre, dann wären die Bevollmächtigungen auch nachzuweisen, wenn ein anderer als Radio Bremen (vertreten durch die Intendanz) es selbst tun würde.
Also auch wenn da zwei Hansel persönlich in ihrer Eigenschaft als Angestellte des NDR unterschrieben haben und diese auch zeichnungsbefugt sind, dann wäre ein Bescheid nur wirksam, wenn die Bevollmächtigung der Rundfunkanstalt "Radio Bremen" existiert.

Und wenn wir auch noch mit der Datenschutzkeule kommen: Wer hat Radio Bremen eigentlich erlaubt, die persönlichen Daten des Bremers weiterzugeben?

Ich sehe hier nur das übliche Procedere mit zusätzlichen Angriffsmöglichkeiten auf Seiten des zukünftigen Klägers...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nach neuesten Erkenntnissen, könnte hier der Fall gegeben sein, dass bereits 2017 dem NDR oder Radio Bremen aufgefallen sein könnte, dass vollautomatisch erlassene Festsetzungsbescheide wegen fehlender Zulassung durch eine Rechtsvorschrift nichtig und unwirksam sein könnten.

Aus diesem Grund könnten schon 2017 bei sich heftig wehrenden Zahlungsverweigerern "rechtmäßige" Bescheide, wie im Startbeitrag dargestellt, erlassen worden sein.

Hierzu auch aus aktuellem Anlass:

Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg197468.html#msg197468


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2019, 19:25 von Bürger«
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H
  • Beiträge: 76
Ich sehe hier ein anderes Problem.

Das OVG Bremen hat am 20.03.2018 (1 LB 55/17) entschieden, daß der NDR nicht ohne eine gesetzliche Grundlage für Radio Bremen tätig werden darf - siehe u.a. unter
OVG Bremen 1 LB 55/17 20.3.18 > Mandat. Verw.-träger ohne gesetzl. Grundlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28102.0.html

Ob diese gesetzliche Grundlage zwischenzeitlich in Bremen erlassen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
2017 (Eingangsbeitrag des hiesigen Threads) dürfte sie nicht bestanden haben.

(Liebe Bremer: Die gesetzliche Lage bitte selbst prüfen; ich wohne nicht in Bremen, daher ist dieses Urteil nur am Rande für mich interessant.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2019, 19:40 von Bürger«

  • Beiträge: 691
In genau diesem Urteil steht aber auch, dass der Beitragsservice jetzt als gemeinsame Stelle aller Landesrundfunkanstalten tätig wird. Wenn er im Auftrag und im Namen einer LRA agiert, handelt er direkt als LRA. Das Urteil wendet sich nur gegen Bescheide (an die Sparkasse Bremen gerichtet), die der NDR im eigenen Namen erstellte. Wie diese konkret ausgesehen haben, weiß ich leider nicht.
Ich nehme jedoch an, dass der dezentrale NDR-Beitragsserivce immer dem NDR zuzurechnen ist, selbst wenn er im Namen von Radio Bremen schreibt. Anders wäre es, wenn der BS Köln im Namen und Auftrag von Radio Bremen schreibt, insofern die Legitimation im RBStV § 10 Abs. 7
Zitat
Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
ohne Nennung des BS Köln ausreicht.


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