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Autor Thema: Aktuelle auf Medien bezogene Vorabentscheidungsersuchen am EuGH  (Gelesen 3839 mal)

  • Beiträge: 7.386
1.)
Spiegel Online
Rechtssache C-516/17

Zitat
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Bundesgerichtshof - Deutschland

Gegenstand

    Niederlassungsfreiheit
    Freier Dienstleistungsverkehr
    Geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum
    Rechtsangleichung

2.)
Funke Medien NRW
Rechtssache C-469/17

Zitat
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Bundesgerichtshof - Deutschland

Gegenstand

    Niederlassungsfreiheit
    Freier Dienstleistungsverkehr
    Geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum
    Rechtsangleichung

3.)
Rittinger u.a.
Rechtssache C-492/17

Zitat
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Landgericht Tübingen - Deutschland

Gegenstand

    Wettbewerb
        - Staatliche Beihilfen
    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

Keine Medien, aber eines von der Deutschen Post:

Deutsche Post
Rechtssache C-496/17

Zitat
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Finanzgericht Düsseldorf - Deutschland

Gegenstand

    Freier Warenverkehr
        - Zollunion
          - Gemeinsamer Zolltarif
    Binnenmarkt - Grundsätze
-> durchaus auch relevant für Medien

Hier bitte keine Diskussionen, soll nur als Info dienen; evtl. weitere Vorabentscheidungsersuchen werden bei Bekanntwerden nachgetragen.

Die Links wurden weggelassen, weil die Darstellung zu kompliziert ist; bei mir jedenfalls.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.386
3.)
Rittinger u.a.
Rechtssache C-492/17

Zitat
Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Landgericht Tübingen - Deutschland

Gegenstand

    Wettbewerb
        - Staatliche Beihilfen
    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

Das ist jetzt offiziell und heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen (Deutschland) eingereicht am 11. August 2017 - Südwestrundfunk gegen Tilo Rittinger, Patric Wolter, Harald Zastera, Dagmar Fahner, Layla Sofan, Marc Schulte
Rechtssache C-492/17

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=197111&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=242076

Den Text zu diesem Dokument mal bitte selbst durchlesen.


Hier bitte keine Diskussion.


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  • Beiträge: 7.386
Rechtssache C-132/17
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1514893005412&uri=CELEX:62017CN0132

Die Peugeot Deutschland GmbH läßt via Bundesgerichtshof klären, ob ein Youtube-Kanal, wo Nutzer kurze Werbevideos über neue Fahrzeugmodelle abrufen können, einen audio-visuellen Mediendienst darstellt.


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  • Beiträge: 7.386
Rechtssache C-132/17
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1514893005412&uri=CELEX:62017CN0132

Die Peugeot Deutschland GmbH läßt via Bundesgerichtshof klären, ob ein Youtube-Kanal, wo Nutzer kurze Werbevideos über neue Fahrzeugmodelle abrufen können, einen audio-visuellen Mediendienst darstellt.

Dieses ist entschieden;
Zitat

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Neunte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ist dahin auszulegen, dass die Definition des Begriffs „audiovisueller Mediendienst“ weder einen Videokanal wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen erfasst.

den Link zur Entscheidung hat es hier:

Rechtssache C-132/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199509&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=186084


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  • Beiträge: 7.386
Rechtssache T-108/18
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.166.01.0032.02.DEU&toc=OJ:C:2018:166:TOC

Die Universität Koblenz-Landau verklagt die EU-Kommission und die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur u. a.

Zitat
die Zwangsvollstreckung aus den Bescheiden der Beklagten unter dem Aktenzeichen OF/2016/0720 vom 21. Dezember 2017 und vom 7. Februar 2018 und der Debit Note Nr. 3241802552 der Beklagten vom 13. Februar 2018 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens über die Nichtigkeit der mit dieser Klage angegriffenen Bescheide auszusetzen


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  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Nu, watdatdan?!? Dat-kenn-ich-doch...  ;D

Hypothetische Antwort des Gerichts:
Zitat
Die Klage gegen die Vollstreckung wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt, damit das fiskalische Interesse des Beklagten gewahrt wird

Da werden "Igor & Oleg" wohl das Rechenzentrum aus dem Saal rollen...

... der Rektor hat noch ein prophylaktischen Beinbruch ist beim Begleiten der Herren unglücklich gestolpert...

PS: gibts denn auch "Lebenszeichen" von C-492/17?

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 15:29 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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