Dieses neue Medienrecht wird ja vom EU-Recht schon tendenziell vorgegeben; man braucht sich dafür nur mal eingehend in die noch bestehende Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste einlesen und auch die Erwägungsgründe gebührend berücksichtigen.
Bei den Printmedien besteht dieser Änderungsdruck nicht, denn diese müssen sich ja heute schon am Markt durchsetzen und dürfen, bspw. Verbraucher nicht einfach belästigen.
Alle Verbraucher sind gleich zu behandeln;
der Verbraucher ist frei in seiner Entscheidung;
alle Unternehmen sind gleich zu behandeln;
jedes Unternehmen darf einen staatlichen Auftrag erfüllen;
staatliche Mittel dürfen nur zur Erfüllung dieses Auftrages eingesetzt werden;
Den einzigen Schutz, den Medienunternehmen quasi gegenüber anderen Unternehmen haben, ist der mehr oder weniger EU-weite grundrechtliche Schutz von Presse und Rundfunk, der sich auch auf alle unmittelbaren Nebentätigkeiten bezieht, die den ganzen Weg eines Presseerzeugnises ab Werdung/Entstehung bis hin zum Empfang durch den Kunden abdeckt.
Würde man das Internet jetzt als Pressemedium betrachten wollen, wäre auch dieses grundrechtlich besonders geschützt; jedwede staatlichen Eingriffe wären ab dann verboten, weil gemäß EMRK Art 10 und Charta Art. 11 im ganzen Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit behördliche Einwirkung auf Personen untersagt ist.
Im EU-Recht ist das Internet ein freies Netz und weder ein Presse- noch ein Rundfunkmedium, es ist aber auch heute schon ein Übertragungsweg für Erzeugnisse der audio-visuellen und gedruckten Presse und damit bereits grundrechtlich geschützt.
Verfassungs- bzw- grundrechtlich könnte das noch interessant werden.
Es bringt zudem absolut nichts, etwas Neues auf die Beine zu stellen, wenn die Bestimmungen des gemeinsamen europäischen Rahmens mißachtet werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;