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Titel: Heike Raab > Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht
Beitrag von: Bürger am 26. August 2017, 17:45
FAZ, 24.08.2017
Rundfunklizenz für Youtuber?
Wir brauchen ein neues Medienrecht
Die Medienaufsicht hat für Aufsehen gesorgt, weil sie Streaming im Netz wie Rundfunk behandelt. Das ist nicht zeitgemäß. Plattformen und kreative Amateure sind nicht gleich zu betrachten.
Ein Gastbeitrag.
von Heike Raab

Zitat
[...]
Diese Bandbreite gibt es im  Fernsehen nicht

Die medienpolitischen Ziele im Internet sind dieselben wie im „klassischen“ Rundfunk, trotzdem unterscheiden sich Online und Offline in mehreren zentralen Punkten. Hieraus müssen wir bei der Medienregulierung Konsequenzen ziehen: Das Internet zeichnet sich gegenüber anderen Übertragungswegen durch eine nie dagewesene technische Freiheit aus. Das Netz kennt keine Frequenzknappheit. Ohne Übertragungskapazitäten beantragen zu müssen, ist der Start eines Online-Angebots wie Streaming ohne großen Aufwand und mit nur wenigen Klicks möglich. So kann fast jeder online „Fernsehen“ betreiben und aktiv am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen. Anders ist das im „klassischen“ Fernsehen: Da sind enorme finanzielle und technische Fähigkeiten notwendig, um einen dauerhaften Sendebetrieb zu gewährleisten. [...]

Jeder kann sofort loslegen, ohne Verwaltungsverfahren

Bereits die Quantität der Angebote führt dazu, dass die technische Reichweite im Netz fast nichts mehr darüber aussagt, wie bedeutsam ein einzelnes Angebot wirklich ist. [...] Eines der bisherigen Zulassungskriterien, die technische Erreichbarkeit von 500 Zuschauern, wird somit obsolet. [...] Im Internet braucht es daher eine Mediengesetzgebung, die große, dominante Anbieter und Medienunternehmen angemessen in den Blick nimmt, die gleichzeitig aber keine unnötigen Hürden für die vielen kleinen Kreativen aufstellt, denn deren Ideenreichtum schafft eben Vielfalt im Netz: Abgestufte Anzeigepflichten statt Zulassungspflicht („Lizenz“) stellt eine passgenaue Lösung dar.

[...]

Ein praktikables und rechtssicheres Kriterium

Im Grundsatz stellt jedes neue Angebot einen Vielfaltsgewinn dar. Andererseits kann von besonders dominanten Anbietern auch eine Gefahr für die Meinungsvielfalt ausgehen. [...]

Mediengesetzgebung ist kein Selbstzweck

Die kreative Energie der Netzgemeinde schafft Vielfalt. Wir müssen daher über Veränderungen und Vereinfachungen der geltenden Rechtslage nachdenken. Klar ist aber auch: Inhaltliche Standards (Werbung, Jugendschutz) müssen auch künftig für alle gelten, egal ob Klein oder Groß. [...]

Mediengesetzgebung ist kein Selbstzweck. Wir müssen nicht alle Regeln über Bord werfen, nur weil wir uns im Internet bewegen. Ebenso wenig dürfen wir aber die Augen vor stattfindenden Veränderungen verschließen.

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-kreative-amateure-muessen-frei-bleiben-15164842.html


Siehe auch tangierender Artikel unter
Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress Das Gesetz, der Spiel­ver­derber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24170.msg153432.html#msg153432



FAZ zu "Heike Raab"
Zitat
Heike Raab (SPD) ist Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Sie koordiniert die Medienpolitik und leitet neben Fritz Jaeckel (CDU), Staatskanzleichef in Dresden, die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“.
Titel: Re: Heike Raab > Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht
Beitrag von: Markus KA am 27. August 2017, 11:32
Zitat
"Anders ist das im „klassischen“ Fernsehen: Da sind enorme finanzielle und technische Fähigkeiten notwendig, um einen dauerhaften Sendebetrieb zu gewährleisten."
Man sieht wohl die Felle davonschwimmen, bei enormen 22 TV- und 67 Radiosender sind natürlich enorme finanzielle und technische Mittel notwendig.

Netflix Chef Reed Hastings, gemäß Handelsblatt 16.09.2014:
Zitat
„Klassisches lineares TV sei wohl der größte Konkurrent für Netflix, räumte auch Hastings ein. Er glaubt aber auch, dass lineares Fernsehen einen schleichenden Tod stirbt und in 20 Jahren vom Markt verschwunden sein werde.“
Titel: Re: Heike Raab > Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht
Beitrag von: marga am 27. August 2017, 11:55
Netflix Chef Reed Hastings, gemäß Handelsblatt 16.09.2014:

„Klassisches lineares TV sei wohl der größte Konkurrent für Netflix, räumte auch Hastings ein.
Er glaubt aber auch, dass lineares Fernsehen einen schleichenden Tod stirbt und in 20 Jahren vom Markt verschwunden sein werde.“

Der angestellte Rechtsberater des Südwestrundfunks hatte schon am 27.11.2014 in seinem Vortrag und der anschließenden Diskussion folgendes ausgesprochen:

Zitat
„Das „Bereithalten von linearen Fernsehkanälen wird sterben“.

Siehe auch:
IDW:
"SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg80896.html#msg80896

und hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726 +++ ::)
Titel: Re: Heike Raab > Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht
Beitrag von: pinguin am 27. August 2017, 12:56
Dieses neue Medienrecht wird ja vom EU-Recht schon tendenziell vorgegeben; man braucht sich dafür nur mal eingehend in die noch bestehende Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste einlesen und auch die Erwägungsgründe gebührend berücksichtigen.

Bei den Printmedien besteht dieser Änderungsdruck nicht, denn diese müssen sich ja heute schon am Markt durchsetzen und dürfen, bspw. Verbraucher nicht einfach belästigen.

Alle Verbraucher sind gleich zu behandeln;
der Verbraucher ist frei in seiner Entscheidung;

alle Unternehmen sind gleich zu behandeln;
jedes Unternehmen darf einen staatlichen Auftrag erfüllen;
staatliche Mittel dürfen nur zur Erfüllung dieses Auftrages eingesetzt werden;

Den einzigen Schutz, den Medienunternehmen quasi gegenüber anderen Unternehmen haben, ist der mehr oder weniger EU-weite grundrechtliche Schutz von Presse und Rundfunk, der sich auch auf alle unmittelbaren Nebentätigkeiten bezieht, die den ganzen Weg eines Presseerzeugnises ab Werdung/Entstehung bis hin zum Empfang durch den Kunden abdeckt.

Würde man das Internet jetzt als Pressemedium betrachten wollen, wäre auch dieses grundrechtlich besonders geschützt; jedwede staatlichen Eingriffe wären ab dann verboten, weil gemäß EMRK Art 10 und Charta Art. 11 im ganzen Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit behördliche Einwirkung auf Personen untersagt ist.

Im EU-Recht ist das Internet ein freies Netz und weder ein Presse- noch ein Rundfunkmedium, es ist aber auch heute schon ein Übertragungsweg für Erzeugnisse der audio-visuellen und gedruckten Presse und damit bereits grundrechtlich geschützt.

Verfassungs- bzw- grundrechtlich könnte das noch interessant werden.

Es bringt zudem absolut nichts, etwas Neues auf die Beine zu stellen, wenn die Bestimmungen des gemeinsamen europäischen Rahmens mißachtet werden.