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Autor Thema: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!  (Gelesen 36666 mal)

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@maikl_nait, gallische Grüße und gallischen Dank! Hervorragend!

Da pack ich mal noch einen rauf! Rein fiktiv:

Zweifelsfrei wird der Gläubiger bestätigen, dass er die "selbsttitulierte Forderung" per Festsetzungsbescheid vollautomatisch erstellt und diesen "Titel", per einfacher Post, an die Schuldner verschickt. Diese "Festsetzungsbescheide" führen aus:

Zitat
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel.

Damit ist fraglich, ob der Gläubiger überhaupt noch im Besitz der "vollstreckbaren Titel" ist, da er nur wertlose Digitalisate in seinem "elektronischen Aktensystem" speichert. Denn diese binär gespeicherten "selbsttitulierten Festsetzungsbescheide" weisen keine qualifizierte elektronische Signatur auf. Damit kann der Gläubiger lediglich wertlose Ausdrucke der "binären Titel" vorweisen.

Es stellt sich nun daher die Frage, wie denn der Gerichtsvollzieher die zugrundeliegenden "vollstreckbaren Titel des Gläubigers" nach § 757 ZPO übergeben will, wenn der Gläubiger diese "Titel" zuvor per einfacher Post den Schuldner zusendet.

Fraglich ist ferner, ob die "elektronische Akte" überhaupt als Beleg für ein stattgefundenes durchgeführtes "Verwaltungsverfahren" tauglich ist. Weisen doch selbst die abgespeicherten "Bekanntgabe-Nachweise" ("Zustellung" per einfacher Post) in der "elektronischen Verwaltungsakte" keine qualifizierte elektronische Signatur auf.
Damit lässt sich nicht mehr feststellen, ob und wann die "Original-Titel" tatsächlich zugegangen sind.

Auch wird sich ergeben, dass keine natürliche Person an dem "Entscheidungsprozess", der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen, eine Einzelfallentscheidung getroffen hat.

Es handelt sich um ein grob rechtswidriges "vollautomatisches Verfahren", dass sich zudem eigentlich nur durch die derzeitige Tätigkeit des Gerichtsvollziehers beweisen lässt.

Ich schließe mich der Rechtsauffassung des LG Tübingen vollumfänglich an und führe zusätzlich aus:

Der SWR kann niemals eine Behörde sein, da sich eine Behörde insgesamt nie so dämlich verhalten würde. Auch ist "mit Verlaub" zu sagen, dass Teile des SWR´s keine Anstalt sind, sondern in eine Anstalt gehören. Offensichtlich sind Teile des SWR stark "überarbeitet" und bedürfen dringend ärztlicher Fürsorge.

OT:
Welcher "Verwaltungsakt"? Welcher Titel?

Ohhhwww, ditt tut mir jetzt aber echt leid SWR!

Geh mal zum Doktor Doktor!



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Hallo!

Im Sinne vom Profäten möchte ich noch ergänzen:

Normalerweise ist im Verwaltungsverfahren neben der Festsetzung einer Forderung (der Höhe nach) ein Leistungsgebot im Verwaltungsakt (VA) nötig, um den VA zu einem vollstreckbaren Titel zu machen. Ein eventueller Widerspruchsbescheid muß eine Begründung der Entscheidung liefern.

Nun enthalten die sogen. "Festsetzungsbescheide" regelmäßig kein Leistungsgebot ("Zahlen Sie bis zum XX.XX..."), und die "Zahlungsaufforderung" ist regelmäßig ohne Rechtsmittelbelehrung (und damit "kein VA"). In diesem Sinn kann man durchaus die "Vollstreckbarkeit" anzweifeln.

Bei den "Begründungen" in Widerspruchsbescheiden könnte man das ähnlich sehen, ein Gebetsmühlen-artig vorgetragenes "Sie müssen aber bezahlen, weil das im RBStV steht" (und artverwandte Textbausteine) reicht IMHO nicht als Begründung -- im RBStV werde ich nicht persönlich erwähnt, insofern muß die Begründung auf meine Widerspruchs-Argumente eingehen.

MfG
Michael


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Da üblicher Weise eine Ratenzahlung nicht von vorneherein abgelehnt wird, LRA und BS liefen ja Gefahr gar kein Geld zu erhalten, wenn der Schuldner statt zu zahlen den "Offenbahrungseid" leistet, ist hier eine erhebliche Ungleichbehandlung festzustellen. Dass diese nicht mit der Tatsache zusammenhängt, dass sich dieses Vorgehen gegen den Betreiber der Site handelt, ist kaum vorstellbar. Belege einer "Sonderaktion Ketterer" - hat sich was mit automatisiert - sollten von den Nutzern hier vorgelegt werden können. Wäre angesichts solcher Sonderbehandlung durch unseren "Herrscher über Alles, den Öffentlich-Rechtlichen Dummfunk" nicht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
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Es versteht sich, am Tag X im September ein ordentliches Happening zu veranstalten. Ein Justiziar sollte zur Schauverhaftung eingeladen werden und sich damit als Lügenbold offenbaren können.

Wäre ich an der Stelle eines derart prominenten Sitebetreibers, würde ich mir fiktiv im Hinterkopf behalten, mich verhaften zu lassen und dann nach ein-zwei Tagen die 800 Euros durch die Essensdurchreiche rausrücken. Das Knastfoto aber noch an den Lügenbold schicken und an die Presse. Die Signalwirkung dürfte erheblich sein, allein der Shitstorm, der im WWW losbrechen wird.

Der SWR wird sich vor einem Triumph hüten. Dann gibts nochmals Shitstorm.
Und einen dritten, wenn Karlsruhe recht hat und Tübingen Recht gibt.

Ich weiß, da hängt noch eine Firma dran, aber wenn der GF drei Tage in (Haft)Urlaub ist, sollte da auch nichts passieren. Wie gesagt, ist nur eine Träumerei von mir.

Der GV hat sich mit seinen Krakeleien einen ziemlichen Bärendienst erwiesen. Ich halte das für eine krasse Urkundenfälschung. Dafür, dass jemand mit diesem Schreiben in Haft genommen werden soll, ist es dem "Delinquenten"(?) gegenüber gröblichst herablassend, nicht nur ein fürchterliches Druckbild, sondern auch eine derartige Schmiererei abzuliefern.




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Person R würde das gerne machen. Allerdings besteht die Gefahr der Eintragung im Schuldnerregister anstelle der Haft. Dann ist es aus mit der Vorfinanzierung von Aufträgen durch das Bankinstitut. In so einem Fall hat nicht nur Person R mit seiner Firma ein Problem, sondern insbesondere diejenigen, die von der Firma abhängen wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind. Person R hat ein Problem damit.


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Was für eine Haft?
Welche Eintragung ins Schuldnerverzeichnis?

Also irgendwie lebt ihr alle in Zeiten des römischen Imperiums! Als ein römischer Doktor mit seinem Holzgladius gegen Darth Vader mit nem Laserschwert antrat!

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung

Bundestagsdrucksache:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811613.pdf

§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung.

Zitat
Die für die Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder zuständigen Behörden dürfen zur Durchführung der Vollstreckung das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 bezeichneten Daten abzurufen, wenn

1.
der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt
oder
2.
bei einer Vollstreckung in die Vermögensgegenstände, die in der Vermögensauskunft angegeben sind, eine vollständige Befriedigung der Forderung, wegen der die Vermögensauskunft verlangt wird, voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html

Der neue gallische Widerstand heißt: schön locker bleiben und die Kontostammdatenabfrage abwarten!

Die Kontopfändung kommt bestimmt!

Haft? Tzzztzzz!

Vermögensauskunft? Tzzztzzz! Schön verweigern!

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kann Doc. Rastamann jetzt seine römische Maske absetzen und seine NSA Fratze zeigen und schön weitere Daten erheben!

Was Doc. Rastamann noch nicht kapiert hat, iss:

Darth Vader supports the GEZ-Boykott-Forum!

Und was Doc. Rastamann Nachts am Himmel  für den Mond hält, ist in Wirklichkeit der Todesstern aus gallischem Granit!

Also, willkommen in der Digitalen Welt! In der die Akte vom SWR den Wert von Papiermüll hat!

Das Imperium wird ganz sicher zurückschlagen, aber nicht das Römische!

 :)


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Hallo!

Eine fiktive Person R sollte sich natürlich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.

Soweit ich die ZPO verstehe, wäre aber mit einer Klage gegen die Vollstreckung zunächst die Anwendung von Zwangsmaßnahmen auszusetzen (Haft, Eintragung §882c etc ad nauseam) -- sollte sich Person R am AG (bzw VG bei "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand") nicht durchsetzen können, kann immer noch umgehend gezahlt werden (dann steht ja auch die Unterschrift eines Richters drunter!).

MfG
Michael


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Ja genau! Rein fiktiv, Person R. sollte sich einen Anwalt nehmen oder zwei!

OT:

Klage der Allianz pro Schiene e.V.

Link Klageschrift:

http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Gigaliner/170404_Klageschrift_Gigaliner.pdf

Ich bin mir jaaaaanz sicher das der römische Doc. mit seinem Holzgladius gegen diese Sith Lord´s keine Chance hat. Bevor der A sagt, fragen die Amtsträger?



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a
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Seit wann darf die LRA eigentlich zusätzlich zum Säumniszuschlag "Mahngebühren" berechnen?
(PDF-Datei S.6, "Aufstellung der rückständigen Forderungen")
Die Rechtsgrundlage der Säumniszuschläge wird erläutert.
Zur Rechtsgrundlage der "Mahngebühren" steht nichts. Vermutlich gibt es keine Rechtsgrundlage dafür.
Oben schon erwähnt: Ein Zeitraum wurde doppelt berechnet.

Ein seriöser Gerichtsvollzieher sollte dieses fehlerhafte Vollstreckungsersuchen zurückweisen und erstmal den Gläubiger zur Korrektur auffordern.


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Person R wird wieder schnell versuchen, einen fähigen Anwalt zu finden, der ihn vertreten kann. Er ist hier im Südwesten damit einmal bereits gescheitert. Vielleicht einer aus dem hohen Norden, der sich damit gut auskennt.

Auf jeden Fall hilft dieser Thread ungemein, sich schnell in die Sache einzuarbeiten.

Person R könnte auch den GV einladen, sich diesen Thread anzuschauen. Vielleicht kommt er selbst drauf, worauf er sich einlassen könnte. Gerne auch ein Ausdruck des Threads, falls er kein Neuland hat.

Sollte Person R auch Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?


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Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?

Also rein fiktiv:

Als Verfechter der gallischen Granit Einstellung kann ich nur sagen: Mit Mr. "mit Verlaub" wurden genug Worte gewechselt. Ab jetzt sprechen die rechtlichen Waffen. Der hat hier im GEZ-Boykott-Forum genug "römischen Müll" von sich gegeben!!!!!

Wer als Leiter der Geinschaftseinrichtung Beitragsrecht auch für die Beobachtung des "Social Web" verantwortlich ist, für den gibt es nur einen angemessenen Ort des Gesprächs:

den Gerichtssaal.

Wer dann noch über sein "automatisches Verwaltungsverfahren" öffentlich abfeiert:

Thema:
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151767.html

zeigt doch deutlich was er von uns allen hält. Wir sind "Mittel" der Ertragssteigerung!

Mr. Doc. Rastamann ist Teil der ... Piep ... (zensiert) NSA (Nationale Servus Agentur)!
Mr. Doc. Rastamann hat den GEZ-Beauftragtendienst abgeschafft und durch Verwaltungsvollstreckungsbehörden ersetzt.
Mr. Doc. Rastamann hat die "staatsferne Sozialdatenbank" erschaffen und das Sozialdatengeheimnis in die staatsferne Mülltonne getreten.
Mr. Doc Rastamann ist der Erfinder von Skynet.
Mr. Doc. Rastamann hat das ganze Land dem "Terminator von Köln" unterworfen.
Mr. Doc. Rastamann hat die Würde des Menschen "zum Rotz am Ärmel" einer Maschine BeitraXservus degradiert.

Der GEZ-Boykott ist eine Frage des Gewissens. Eine Frage von Gut und Böse.
Also ich denke wir haben uns hier entschieden.
Wieder Zeit für eine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten:


Keinen Cent an den BeitraXservus!
Keinen Cent an Skynet!
Keine Daten an Skynet!
Verweigert alles!

Join the GEZ-Boykott-Forum!

Come to the Dark Side!
We have tee and cake!
We have the deathstar-moon!

Please donate to help the GEZ-Boykott-Forum (Spendenbutton oben rechts).

Darth Vader supports the GEZ-Boykott-Forum!

Das ist natürlich mein ganz persönlicher Aufruf.

Ey yoo Doc. Rastamann!
"Mit Verlaub" möge der Todesstern aus gallischem Granit, den du für den Mond hälst, dir schlaflose Nächte bereiten!

Und für alle anderen:
er scheint für euch als Zeichen der Hoffnung und Freiheit!
Ihr könnt beruhigt schlafen, denn das gallische Zeichen der BeitraX-Freiheit und des GEZ-Widerstandes wacht über euch! Strahlender gallischer Granit!

Lebt in der Gewissheit, dass der Tag kommen wird, an dem das Imperium zurückschlägt und den römischen BeitraXservus in die Knie zwingt!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2017, 09:59 von DumbTV«

c
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1)   Ja, das Imperium (hier: ÖR) schlägt zurück. Den Eindruck kann man ohne Zweifel gewinnen. Kurz vor einer allerhöchstrichterlichen Entscheidung über den RBStV durch das BVerfG scheint man, womöglich etwas nervös, jedenfalls den Kampf gegen Gegner/innen zu verschärfen. (Demoralisieren als uralte Kriegstaktik?)

Vgl. hierzu z.B. auch:

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg146409.html#msg146409

... womit ganz evtl. auch ein fiktiver Bürger im fiktiven BW rechnen kann: die Gegenseite könnte ganz evtl. einen externen Anwalt einschalten, evtl. um mehr Kosten für den fiktiven Bürger zu produzieren und weil die Angelegenheit ja so schwierig ist ...

2)

Was für eine Haft?
Welche Eintragung ins Schuldnerverzeichnis?

...
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung

Bundestagsdrucksache:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811613.pdf

§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung.

Zitat
Die für die Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder zuständigen Behörden dürfen zur Durchführung der Vollstreckung das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 bezeichneten Daten abzurufen, wenn

1.
der Vollstreckungsschuldner seiner Pflicht, eine Vermögensauskunft zu erteilen, nicht nachkommt
oder
2.
bei einer Vollstreckung in die Vermögensgegenstände, die in der Vermögensauskunft angegeben sind, eine vollständige Befriedigung der Forderung, wegen der die Vermögensauskunft verlangt wird, voraussichtlich nicht zu erwarten ist.


Kritische Anmerkung:

im vorliegenden fiktiven Fall wurde ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Damit dürfte § 802 l ZPO gelten, nach dem eine erweiterte Datenabfrage bereits jetzt möglich ist. Das steht ja auch in der Mitteilung des GV.
(Die Abgabenordnung dürfte hier doch gar nicht relevant sein.)

(Nebenbei: Das von "Profät" erwähnte "Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung ..." ist bereits in Kraft, spätestens seit 06. Juli 2017 - allerdings womöglich erst ab 2020 anzuwenden wegen des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung... Aber das ist ein anderes Thema)

Generell gibt es zwei verschiedene Verfahren, wie verwaltungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können - das dürfte ja nun im Forum bekannt sein? "Amtshilfeersuchen" vs. "Vollstreckungsersuchen"?

3)  Selbstverständlich gehe ich ernsthafterweise davon aus, dass der GV die Befugnis zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung in BW hat, da ihm diese verliehen sein dürfte.

4)  Von einem GV war mal zu erfahren: Wird die Abgabe des Vermögensverzeichnisses verweigert, kann sofort die Datenabfrage beginnen.

Dennoch (!) wird wohl - da der Schuldner säumig ist und wegen verweigerter Vermögensauskunft - eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorgenommen. (Und dennoch kann es sicher auch zu Inhaftierung kommen, s.u. ...)

Zitat
Zivilprozessordnung
§ 882c Eintragungsanordnung


(1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn

1.
    der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist;

...
...

Die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis ist Teil des Vollstreckungsverfahrens.

Bitte weiteres dem Gesetz entnehmen...

5)    Der Eintragungsanordnung kann man zwar widersprechen, jedoch ist damit nicht mal per Antrag unbedingt Vollstreckungsschutz gegeben. Bitte vergleichen und dort nachlesen:

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Tun wir einen Blick ins Gesetz, § 882d ZPO - https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882d.html:
Zitat
Zivilprozessordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
(1) Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1. Dieses veranlasst die Eintragung des Schuldners.
(2) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass die Eintragung einstweilen ausgesetzt wird. Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 hat von einer Eintragung abzusehen, wenn ihm die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung einstweilen ausgesetzt ist.
(3) Über die Rechtsbehelfe nach den Absätzen 1 und 2 ist der Schuldner mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. Das Gericht, das über die Rechtsbehelfe entschieden hat, übermittelt seine Entscheidung dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 elektronisch.


Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.

Jegliches Verfahren, dass zur Aussetzung der Vollziehung die Zustimmung des Gläubigers erforderlich macht oder nur als Kann- oder Soll-Bestimmung im Gesetz formuliert ist, gewährleistet dies erfahrungsgemäß nicht...


... Siehe Thema des threads. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass weder von seiten eines Gerichtes noch von seiten der gegnerischen Partei einem Forumsbetreiber gegenüber irgendein Spielraum gewährt würde. Wenn Haft angeordnet ist, wird schon aus diesem Grunde womöglich ein Haftbefehl erwirkt und auch durchgesetzt, sofern keine wirksamer Vollstreckungsschutz besteht.

6)   Insgesamt ist es sicherlich eine sehr gute Idee, guten anwaltlichen Beistand zu bemühen.

... Allerdings besteht die Gefahr der Eintragung im Schuldnerregister anstelle der Haft. Dann ist es aus mit der Vorfinanzierung von Aufträgen durch das Bankinstitut. ...

Ja - Verantwortung kann auch bedeuten, sich selbst und anderen keinesfalls schaden...! Wieviel Macht über sein Leben will man dem Gegner denn geben?

(Ganz evtl. mal im Vorfeld mit der Bank sprechen, worum es geht, nämlich nur um Rundfunkbeitrag ?)

Sollte Person R auch Doc. Rastamann zu dieser Diskussion einladen?

Ich bin zwar nicht sicher, wer "Doc Rastamann"* sein soll  ::)  (vermutlich schaue ich zuwenig fern?) ---- aber sicherlich ist auch das - flankierend - eine gute Idee...


7)   * Ich bitte, zugunsten von Klarheit und Verständlichkeit der Forumsbeiträge, bei der Verwendung von Metaphern/Bilder u. ä. kreativen Stilmitteln bzw. Schreibinhalten, Rücksicht auf die Leser/innen zu nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2017, 11:16 von cecil«
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Username? "hermann", "justitiar", "rasta", "Eichhörnchen"? ...   :laugh:  --- toll, für Mitwirkung im Forum ein üppiges Gehalt beziehen... so stelle ich mir das auch vor.

Dennoch: "Doc. Rastamann" erschließt sich mir (und sicherlich anderen) nicht... 

... und ich bitte bei allem Spaß wirklich um verständlichere Ausdrucksweise im Forum.


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