Erstmal danke für die Postings.
Ich werde mal das Drehbuch etwas mit fiktiven "Fakten" füllen, und im Prinzip sind aktuell 4 Akteure vorhaden:
- Person A (Die Klägerin)
- Person B (Der Freund der Klägerin und Verfasse der Klage samt Begründung)
- Vors. Richterin A
- Die beklagte LRA
Person A hatte in der Vergangenheit den eingehenden Gebührenbescheiden und wie diese "Schriftstücke" auch immer sich nennen, widersprochen.
LRA hat hatte Person A immer wieder Zahlungserinnerungen und Mahnungen geschickt.
Darauf hin hat Person A ein Schriftsatz aufgesetzt in der nochmal drauf hingewiesen wird, dass die Forderungen bestritten werden weil:
- Bundesverfassungsgericht noch ohne Urteil
- Mahnfristen wurden nicht eingehalten (weniger als 7 Tage Eingang Schreiben und Termin Frist)
- den Bescheiden wurden widersprochen
- es existiert kein zugestellter und Rechtsfähiger Widerspruchsbescheid.
Person A hat in dem Schriftsatz eine Frist (mehrere Wochen) der LRA gesetzt, für die widersprochenen Bescheide einen Widerspruchsbescheid zu erlassen und nach geltenem VwZG zuzustellen. Ebenso teilte Person A mit das nach Ablauf der Frist die Widersprüche als angenommen gelten und die Forderungen hinfällig werden.
Ein Widerspruchsbescheid wurde Person A nie zugestellt sondern:
Es wurde ein Schreiben zugestellt, in dem die LRA mitteilt, dass Person A ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid erhielt. Eine Kopie dieses Widerspruchsbescheid wurde beigefügt. Zudem weißt die LRA nochmal auf die offenen Posten hin.
Diese Schreiben (mit Kopie vom Widerspruchsbescheid) wurde gelb zugestellt.
ABER: Die Kopie des Widerspruchsbescheides ist wirklich nur ohne Kopie:
Kein Absender, kein Logo von der LRA, keine Unterschriften.
Nur ein Stempel KOPIE !
Rechtsbehelfsbelehrung war inkludiert, samt erneuter Kontoaufstellung.
Person A hat grundlegend schon ein Problem damit wenn etwaige Bescheide eine weitere Forderungsaufstellung erhalten. Würde dies jemand in der Privatwirtschaft machen (wo es ja wiederum eigentlich keine Bescheide gibt!) dürfte die Firma schon die ersten 250.000 Strafe an irgendwo und irgendwenn der Sie verklagt hat, überweisen.
Ebenso hat Person A mit einer anderen ähnliche Situation eins Rechtsverständnisproblem, dazu gleich mehr!
Person hat sodann Klage eingereicht:
Die Klagebegründung gliedert sich entsprechend nachfolgende Aufschlüsselung:
zu I.) gegen die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit der von der Beklagten „erlassenen Festsetzung/Gebühren/Beitragsbescheide“
zu II.) gegen die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit der von der Beklagten „erlassenen Widerspruchsbescheides“
zu III.) gegen die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit der von der Beklagten „erlassenen Festsetzung/Gebühren/Beitragsbescheide sowie dem Widerspruchsbescheides“ im Einvernehmen gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Grundsätze & gegen die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit des Rundfunkbeitrag im Einvernehmen demokratischer und verfassungsrechtlicher Grundsätze und Gesetze.
zu IV.) ergänzende Klagebegründung im Bezug auf aktueller Rechtsprechung & noch laufender Verfahren.
Im Verlauf wurden dann eine Vielzahl von hier im Forum vorhandene Begründungen mit aufgenommen, sei es fehlende Behördeneigenschaft, fehlender Absender, fehlen eines Leistungsangebotes, Strafrechtlicher Aspekt, Überversorgung usw usw...auch Argumente aus den Contra GEZ Urteilen (LG Tübingen).
Person A weiß, dass die meisten Argumente bzw. Begründungen eh nur noch "abgewatscht" werden und eigentlich gar nicht drauf eingegangen wird (was ja dann dazu führt, dass die Urteile entsprechend ausfallen).
Der Fokus von Person liegt aber im wesentlichen auf die von Ihr versandte Aufforderung, Fristsetzung sowie dem ausbleibenden Eingang des Bescheides innerhalb der Frist, sowie dem Eingang einer "Kopie" die in keinsterweise den gesetzlichen Anforderungen genügt.
In der Zwischenzeit & Wartezeit (eigentlich auf die Klageerwiderung) hat die LRA neue Mahnungen und Zahlungserinnerungen verschickt: DIESE beinhalten in der Gesamtsumme auch die Beiträge aus dem jetzt angestrebten und eröffneten Verfahren. Dies ist dann das "zweite" Rechtsverständnisproblem von Person A: Würde in der Privatwirtschaft ein Unternehmen, welches einen Mahnbescheid erlassen hat, der Kunde die Forderung bestritten hat und es zu Klage gekommen ist, eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung verschicken, die die strittige Summe inkludiert, würde hier nicht nur die Verbraucherzentrale aktiv werden, sondern auch wenn man exs entsprechend angeht, die hiesige StA, denn der ein oder andere § aus dem Stgb. könnte da zu tragen kommen. Einem Unternehmen in der Privatwirtschaft kann dies sicherlich mal passieren, Prozess und Buchhaltungsabteilung reden manchmal nicht miteinander und wenn in SAP nicht die Ausbuchung vorhanden ist, geht halt ne Mahnung mit falscher Forderung raus.
ABER: die LRA ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen und dieses Gebaren passiert dort ja nicht aus Versehen, sondern mit vollem Vorsatz. Man nähert sich hier ganz klar dem "bandenmäßigen Betrug"...(Es hat halt nur kein Sta. Cochones da mal was gegen zu Unternehmen...obwohl vielleicht im Kreis Tübingen).
Wie dem auch sei: Das Gericht weiß aktuell NOCH nichts von diesem Gebaren. Person A ist daher noch parallel am überlegen, mit weiterem Umfangreichen Schriftsatz mal die StA. zu beschäftigen. Ein Aktenzeichen würde erstmal reichen um das zivilrechtliche Verfahren aussetzen zu müssen.
Ganz wichtig im gesamten Kontext: Trotz der besonderen Situation, der umfangreichen Begründung welche auch eine völlig neue Situation behandelt, wurde auf Einzelrichter entschieden.
Person A ist sich jetzt nicht sicher, was die klügsten Optionen wären... Antrag auf Terminverlegung wegen Urlaub, dass ist klar, aber:
Klageerwiderung einfordern? Ja Nein?
Durch Sta. Aktenzeichen das Zivilverfahren blockieren ?
Zudem müsste Person B auch zu dem Termin wenn neu festgesetzt erscheinen, da dieser ja der hauptsächliche Verfasser ist. Hier gibt es sogar im Bezug auf Person B noch eine absolute Besonderheit, die allerdings hier nicht öffentlich erwähnt werden würde, da man sich dies eventuell als den großen Knall vor Gericht aufbewahren möchte.. Hier kann aber gerne mal per PN nachgefragt werden, diskret!
Person B daher als Beistand einfach mitnehmen, oder als Zeuge beantragen? Was könnten hier die klugste Lösung sein?
Viele Frage, wenige Antworten....der Roman ist ja noch nicht zu ende..oder steht das Ende schon fest?