OK. Die Aussetzung wird abgelehnt, weil der Kläger einen Antrag auf Aussetzung gestellt hat.
Das Gericht möchte sich also die Arbeit machen und ein zeitnahes Urteil sprechen, statt die Sache beiseitezulegen (mit der Hoffnung, daß es sich dann von selbst erledigt).
Mir ist irgendwie unklar, wie das Gericht auf eine siebzigseitige Klage sauber ein Urteil schriftlich begründen will, aber gehen wir mal vom worst case aus und rechnen mit einer Abweisung der eigentlichen Klage. Dann muß sich ja der Kläger entscheiden, ob er in die nächste Instanz geht und dafür einen Anwalt bemühen muß. Wenn er ein Kämpfer ist und das nötige Kleingeld vorstrecken kann, dann kann es natürlich sinnvoll sein, mittels des gefundenen Anwalts schon vorab (bevor überhaupt ein für ihn nachteiliges Urteil gesprochen werden kann) gegen den Nichtaussetzungsbeschluß Rechtsmittel einzulegen, es würde die aktuelle Klage natürlich noch ein wenig verlängern, wie groß der Zeitgewinn dadurch sein kann, dürfte wohl nur ein erfahrener Anwalt berichten können, wenn es zwei Monate und mehr sind, dann hangelte man sich in einen Zeitbereich, in dem das Bundesverfassungsgericht schonmal laut nachdenkt (zu Anhörungen einlädt oder so), nach Ablehnung der Beschwerde dauert es ja nochmal, bis zur Verhandlung eingeladen werden kann.
Hier ist also eine taktische Beratung nötig.