Lev,
du müsstest nur begreifen, dass das, was hier diskutiert wird, mögliche Argumente sind, die in Rechtsbehelfsverfahren von seiten des Schuldners evtl. angebracht werden könnten. Niemand muss das verwenden...
und da du nun hier anscheinend doch weiter mit redest... und um in deinem Kommunikationsstil zu bleiben:
3. Dadurch das Z nicht reagiert hat, verfristet zuerst mal die Möglichkeit in einem Widerspruchsverfahren sich gehör zu verschaffen. (Also, Z nahm die Rechtsmittel für das Widerspruchsverfahren nicht wahr.)
4. Das Widerspruchsverfahren ist jetzt, auch weil, der erste Schritt vorbei ist, unanfechtbar geworden.
5. Es folgt die Vollstreckung! Und damit noch mal die Wahrnehmung von Rechtsmittel. Z.B. wenn nie ein Bescheid zugestellt wurde. Für diesen Fall wäre die Untätigkeitsklage der richtige Ansatz.
6. Dann folgt...
"der erste Termin des GV vor Ort."
Danach ...
Meine Augen!! Aua! --- im einzelnen:
ad 4) ein nie begonnenes W.-verfahren kann nicht unanfechtbar werden
ad 5) "Untätigkeitsklage" ist hier wohl verkehrt. Bei einem nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeiteten, aber eingelegten Widerspruch (haben wir aber nicht!) kann man mit "Untätigkeitsklage" einen W.-Bescheid einfordern.
ad 6) ich dachte wir wären uns einig, dass es ein*e "Vollstreckungsbeamt*in" war, die kam. Dann nämlich ganz klar Verwaltungsvollstreckung und Verwaltungsrecht. Aber du selbst lockst die Leute mit deinem Hinweise auf "GV" (=Gerichtsvollzieher) auf die Fährte, sie könnten am Amtsgericht sinnvoll Rechtsbehelf einlegen. (Ich empfehle jedem, sich im Forum erstmal einzulesen, das Thema wurde lang und breit behandelt).
Und: Ja, dein Schaubild hat Macken:
1) "Antrag auf Rechtsmittel" klingt komisch
(->Rechtsmittel mit Antrag?)2) "Beschluss: Klage wurde verloren" klingt komisch
(->Urteil?)3) "Verpflichtungsklage in NRW" klingt auch nicht ganz richtig
(->Anfechtungsklage?)4) Ganz außen vor bleibt bei dir:
Im laufenden W.-Verfahren, welches wir hier aber nicht haben,
kann leider auch vollstreckt werden.
Für jemanden, der sich über Beiträge anderer kritisisch äußert, verbreitest du selbst ganz schön viele 'Halbwahrheiten'... Nicht, dass Fehler nicht erlaubt sind. Aber, wer im Glashaus sitzt,...
Ob deine Ausführungen allein für unerfahrene Personen N, Z oder P so hilfreich sind, bezweifele ich, wie schon mal angedeutet, auch wenn ich es grundsätzlich richtig finde, auf die Basics einzugehen.
@all
Das, was hier in diesem Thread abläuft, ist zum Glück nicht der normale Umgangsstil im Forum.