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Autor Thema: Wegen GEZ: Müssen Beitragsverweigerer in Beugehaft?  (Gelesen 5895 mal)

C
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Tag24, 05.08.2017

Wegen GEZ:
Müssen Beitragsverweigerer in Beugehaft?


Zitat
[..]
Vor Kurzem erst wurde einem Nicht-Zahler das Auto gepfändet (TAG24 berichtete). Auch für Kühe im Stall musste ein bayrischer Bauer die Gebühr entrichten... Eine alleinerziehende Mutter saß gar in Haft (Anm.: Fake-News)  [..]

Bald ist ein neuer (Anm.: umstrittener und verfassungswidriger) Meldedatenabgleich im Anmarsch... Im nächsten Jahr wird vom Beitragsservice wieder ein Meldedatenabgleich durchgeführt (Anm.: Wiederholung). Dann würden sogenannte "Haushaltsführende" zum Zahlen aufgefordert. Die beim letzten Abgleich (2013) aufgedeckten über 4,1 Millionen "schwarzen Schafe" (Anm.: wohl eher Grundrechtsverteidiger), die sich vor den Zahlungen drückten, sind teilweise noch immer im Streitgespräch mit der GEZ... Sicherlich kommen 2018 weitere Fälle hinzu. (Anm.: wünschenswert)

Im Klartext heißt es: Solange die Verantwortlichen des Beitragsservice noch über einer Lösung für all die Millionen Beitragsverweigerer grübeln, kommt es wohl in besonders kritischen Fällen zur Beugehaft... (Anm.: gegen den Wunsch einiger Intendanten?)

Weiterlesen auf:
https://www.tag24.de/nachrichten/gez-betragsservice-inkasso-muessen-beitragsverweigerer-in-beugehaft-haft-knast-mahnung-306916

Anmerkung:
Eine journalistische Glanzleistung...  ;) ;D


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  • Beiträge: 984
Ich denke, dass keine Landesrundfunkanstalt im Rahmen der Eintreibung von Zwangsbeiträgen auch das Mittel der Beugehaft einsetzen ließe, wenn es hierzu keine politische Rückendeckung seitens der herrschenden Parteien gäbe. Die Rundfunkräte (u.a. Vertreter von Parteien) wählen schließlich den Intendaten ...


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@Nichtgucker
Nenne mir einen, der in dem ganzen Wust der nun mehrjährigen Rundfunkänderungsverträge noch den Durchblick hat.

Das ganze Gebilde scheitert doch schon wegen fehlender Normenklarheit.

Zitat
wenn es hierzu keine politische Rückendeckung seitens der herrschenden Parteien gäbe
Wenn es die hätte, hätte es Art 23 GG nicht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Das ganze Gebilde scheitert doch schon wegen fehlender Normenklarheit.
Wenn es die hätte, hätte es Art 23 GG nicht.

@pinguin
Könnte es sein, dass dieses hier damit gemeint ist?

Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

Quelle: Art. 23 Abs. (6) GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
+++  >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Anders als der Chef-Wohnungssteuereintreiber Wolf freue ich mich über jede Haft eines Beitragsgegners. Schafft dies doch im besten Fall eine öffentliche Aufmerksamkeit, die mit den meisten Protestformen nicht oder nur sehr schwer zu erreichen ist.

Wo sonst wird eine Mutter samt Kleinkind von einem durchgeknallten Gerichtsvollzieher in Haft genommen? Wer außer den ÖR-Anstalten verlangt im Prozess die Begleichung des sogn. Rundfunkbeitrags von allein erziehenden Müttern, die sich zur Pflege ihres schwerbehinderten Kindes ohne Bezüge haben beurlauben lassen, mithin über keine Einnahmen verfügen, zum Beweis aber keinen Bescheid eines Sozialamtes vorlegen können? Wer, außer dem Beitragsservice verlangt von Studenten, die sich mit Einnahmen unterhalb von Hartz-4 durchschlagen, zu zahlen, weil die kein Bafög bekommen? Wer, außer BS und LRA, verlangt von mehreren gemeinsam Wohnenden entgegen geltenden Rechts Zahlungen, zwingt diese gar zu parallelen Prozessen? Welche staatliche Institution mahnt Zahlungsverzug an ohne je einen Bescheid erstellt zu haben mit der Begründung, die Zahlungspflicht ergäbe sich per Gesetz? Sind Steuern, Gebühren und andere Abgaben neuerdings auch ohne gesetzliche Grundlage möglich und üblich? Welches Unternehmen, welche Institution wird mit einer solchen Fülle von Prozessen konfrontiert wie der ÖR-Rundfunk, ohne dass dies irgendwelche Wirkungen hinterlässt außer der, Forderungen nach Beitragserhöhungen zu stellem? Welche staatsferne Institution kann sich in vergleichbarer Weise des Repressionsapperates des Staates bedienen wie die ÖR-Sender? Und welches Unternehmen kann sich der Rückendeckung und bedingungslosen Unterstützung durch Politik, Staat und Gerichte so sicher sein, wie die ÖR- Anstalten?

Ich begrüsse daher jeden Fall, der die öffentliche Aufmerksamkeit auf das undemokratische Gebaren der Sender und die verfassungswidrige Konzeption und Praxis der Rundfunkfinanzierung in Deutschland lenkt. Dass dies den Landesrundfunkanstalten, dem Beitragsservice und den Protagonisten in Rundfunk und Politik nicht gefällt, sie ihre Mittäterschaft an entsprechenden Fällen verleugnen, verstehe ich menschlich durchaus. Nichtsdestotrotz muss es immer und immer wieder deutlich gemacht werden, dass die Verantwortlichen für Rechtsverstösse nicht wir oder die Betroffenen entsprechender Maßnahmen sind, sondern die Politiker, die Intendanten, die mit dem Einzug unberechtigter Forderungen, Nötigung und Schikanen befassten Mitarbeiter der Anstalten und des BS, die Verwaltungsrichter der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsvollzieher sind.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2017, 18:46 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.285
Zitat
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
Das Wörtchen lautet "wenn"; die Länder haben keine Gesetzgebungsbefugnisse im Melderecht, jenem Basisrecht, wo definiert ist, daß eine im Wettbewerb zu anderen stehende öffentliche Stelle als nicht-öffentlich zu behandeln ist, und werden im Datenschutzrecht noch allemal vom Bund überstimmt.

Mit Art 23 GG war primär Absatz 1 gemeint.
Zitat
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
  • Beiträge: 465
Quelle: Westfalen-Blatt App (Vlothoer Zeitung), gesichtet am 06.08.2017, 23:58 Uhr.

@admin: Bild im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2017, 00:25 von seppl«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

b
  • Beiträge: 465
Hier noch mehr, falls jemand dem weiter nachgehen möchte (gesichtet am 07.08.2017, 22:51 Uhr):

http://up.picr.de/29871401bu.jpg

Fundort: Kommentarbereich von

https://rundfunkbeitragsklage.de/letzte-chance/

Hinweis: bitte hier nur die Zeitungsquelle diskutieren / weiter verfolgen.

@admin: Bild im Anhang

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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