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Autor Thema: BVerfG-Richter bestätigen IHK-Pflichtbeiträge  (Gelesen 5638 mal)

m
  • Beiträge: 171
Na sowas gibt es aber nicht nur in Bremen.
Sowas gibt es z.B. auch im Saarland.

Also das ist nichts neues. Aber, den Betrag kann ich auch steuerlich absetzen nur mal so informativ. Das geht beim PayTV nicht.


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V
  • Beiträge: 63
Übrigens ist der Präsident der Arbeitnehmerkammer des Landes Bremen, Herr Peter Kruse,
ordentliches Mitglied des Rundfunkrates bei Radio Bremen.

http://www.radiobremen.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/arbeitnehmerkammer124.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2017, 16:24 von Bürger«

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  • Beiträge: 436
In Bremen gibt es so etwas ähnliches bereits: die zwangsweise Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer, zu der jeder "abhängig Beschäftigte" im Land Bremen seinen "Beitrag" leisten darf...
https://www.arbeitnehmerkammer.de/ueber-uns/ueber-uns/mitgliedschaft-und-rechtsgrundlage.html

Wenn ich das einfügen darf, dass die Arbeitnehmerkammer Bremen in Zeiten der Einführung der H4-Gesetze schon Ihre guten Leistungen eingebracht hat. Sicherlich für das Land Bremen nützlich war und (vielleicht) immer noch ist. Was ich jedoch sehe, dass hier der Staat als Steuereinzieher und Verteiler die Lasten auf die Beschäftige Bevökerung legt oder diese sich selbst organisiert haben - Hilfe zur Selbsthilfe - um gewisse Aufgaben selbst zu übernehmen. Solche Organisatorischen Strukturen leben nicht von Luft und Liebe das dürfte jedem klar sein. Ob Rundfunk oder IHK's ist immer die Frage welcher Politische Einfluss und welche damit verbundene rechtliche Macht gegenüber dem Bürger damit ausgeübt wird und das ist einfach zu umfangreich.

Ich denke da wird ein Vorsitzender der IAW keine 350 000 Euro und mehr jährlich verdienen und dann eine Rente von 20 000 Euro kassieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2017, 00:11 von muuhhhlli«

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  • Beiträge: 436
Was ich noch als richtig großes Übel sehe und davon habe ich in dem BVerfG-Urteil nichts gefunden, gut es ging ja nicht um die Frage schon klar, trotzdem ist der einzuhaltende Datenschutz EU/DSGVO/BDSG zu dem die IHK ebenfalls verpflichtet ist. Wenn man bei der IHK erfasst wurde und aufgefordert wird die Pflichtbeiträge zu entrichten, dann ist damit verbunden meine persönlichen Adress- und Firmendaten werden wie selbstverständlich überall an andere Adressehändler, Telefonbuchverlage, Internetseiten weiter vermittelt.

Zu diesen Adresshaien und konsequenten Nutzern gehören die LRA bzw. der Beitragservice mit Ihren selbst erdachten RF-Gebühren-Regeln, denn hier ergibt sich richtig gut Geld zu verdienen. Einmal das Unternehmen selbst mit dem Zwangsbeitrag, dann die Beiträge für Anzahl der Mitarbeiter, die Beiträge für die Anzahl der Standorte und nicht zu vergessen die Beiträge für Firmenfahrzeuge.

Deshalb BVerfG und Ihre Richter, wie wird Recht gesprochen und was ist hier zu erwarten? .... das kann sich jeder denken, was ich denke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2017, 12:16 von muuhhhlli«

  • Beiträge: 7.393
Deshalb BVerfG und Ihre Richter, wie wird Recht gesprochen und was ist hier zu erwarten? .... das kann sich jeder denken, was ich denke.
Personen haben im Bereich der EMRK wie auch in der Charta das verbriefte Recht, ihr Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit ohne behördliche Einwirkung wahrzunehmen; der Staat hat sich da 'rauszuhalten.


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