Was ich noch als richtig großes Übel sehe und davon habe ich in dem BVerfG-Urteil nichts gefunden, gut es ging ja nicht um die Frage schon klar, trotzdem ist der einzuhaltende Datenschutz EU/DSGVO/BDSG zu dem die IHK ebenfalls verpflichtet ist. Wenn man bei der IHK erfasst wurde und aufgefordert wird die Pflichtbeiträge zu entrichten, dann ist damit verbunden meine persönlichen Adress- und Firmendaten werden wie selbstverständlich überall an andere Adressehändler, Telefonbuchverlage, Internetseiten weiter vermittelt.
Zu diesen Adresshaien und konsequenten Nutzern gehören die LRA bzw. der Beitragservice mit Ihren selbst erdachten RF-Gebühren-Regeln, denn hier ergibt sich richtig gut Geld zu verdienen. Einmal das Unternehmen selbst mit dem Zwangsbeitrag, dann die Beiträge für Anzahl der Mitarbeiter, die Beiträge für die Anzahl der Standorte und nicht zu vergessen die Beiträge für Firmenfahrzeuge.
Deshalb BVerfG und Ihre Richter, wie wird Recht gesprochen und was ist hier zu erwarten? .... das kann sich jeder denken, was ich denke.