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Autor Thema: Erfolgsaussichten: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umfrage)  (Gelesen 4063 mal)

d

denyit

Hallo,

Person D liest im Forum häufig, dass obiger Antrag zusammen mit der Anfechtungsklage gestellt werden sollte.

Soweit Person D es sieht, sind die generellen Erfolgsaussichten jedoch sehr gering. Dem stehen die zusätzlichen Kosten entgegen, und, dass die LRA regelmäßig sowieso auf Vollziehung verzichtet (muss sie aber nicht, und macht sie manchmal auch nicht).

Hier jetzt konkret die Frage : Antrag gestellt? Antrag abgelehnt oder zugestimmt? Im letzteren Fall, wie wurde der Antrag begründet und an welchen VG habt ihr geklagt?

Danke euch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2017, 15:19 von Uwe«

  • Beiträge: 3.234
Das Düsseldorfer VG hat geschrieben:
Der Antragsgegner (WDR) ist gebeten worden, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen.

Anmerkung:
Es wird vom Gericht verlangt, dass der Beklagte 110% der Summe hinterlegt, sofern die Vollstreckung eingeleitet wird. Damit soll wohl eine Rückzahlung an den Kläger sichergestellt werden, falls WDR verliert.


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G
  • Beiträge: 272
Auf eine Vollstreckungsankündigung durch das Finanzamt Berlin mit gleichzeitiger (!) Pfändungs-und Einziehungsverfügung hat das VG Berlin einen Eilantrag auf Vollziehung 2 Wochen später dahingehend beantwortet, dass der "Verwaltungsrechtsweg unzulässig" ist und "der Rechtstreit an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verwiesen" wird.

Da zu diesem Zeitpunkt die Vollziehung bereits erfolgte, antwortete das Finanzgericht in Bezug auf §69 Abs. 3 FGO: "Da die Pfändung ...nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, würde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hier nur mit unnötigen Kosten für Sie verbunden sein, ohne dass Ihnen auf diesem Wege Rechtsschutz gewährt werden könnte.....AR-Sache...entstehende Kosten zu Ihren Lasten... Richtiger Weise sollten Sie sich besser gegen den Gebührenbescheid wehren, wofür das Finanzgericht aber nicht zuständig ist"

Auf Nachfrage des Gepfändeten an das Finanzgericht teilte dieses mit,  dass es "vielleicht hilfreich sei, zunächst erst einmal anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie noch mehr kostenpflichtige aber erfolglose Gerichtsverfahren betreiben".

Das ist Rechtsstaat.



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  • Beiträge: 984
Gegen die erlassenen Beitragsbescheide hat Mister X Widerspruch eingelegt und erklärt, dass er vorsorglich allen weiteren Beitragsescheiden ebenfalls widerspricht. Es wurde zugleich die Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide beantragt. Der NDR hatte über drei Monate versäumt, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen und über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden. Mister X wurde stattdessen über die bevorstehende Zwangsvollstreckung informiert. Daraufhin hat Mister X Eilrechtsschutz beim VG Hamburg beantragt. Vom NDR wurde dann ein Widerspruchsbescheid erlassen und darin erklärt: "Die Vollziehung der angefochtenen Gebühren-/Beitragsbescheide setzen wir bis zum Abschluß des Verfahrens aus."

Daraufhin hat Mister X mit Hinweis auf die Erklärung des NDR das Eilrechtssschutzverfahren für erledigt erklärt und seitens der 10. Kammer des VG Hamburg erging der Beschluss, dass die Kosten des Eilrechtsschutzverfahrens dem NDR auferlegt werden.

Gegen den Widerspruchsbescheid hat Mister X fristgerecht Klage eingereicht, verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Rundfunkbeitrag geltend gemacht und im weiteren Schriftwechsel auf die ergangene Aussetzung beim VG Frankfurt sowie die ausstehende obergerichtliche und höchstrichterliche Klärung verwiesen und deshalb aus Gründen der Zweckmäßigkeit die Aussetzung des Verfahrens angeregt.

Seitens der 10. Kammer des VG Hamburg erging nach § 94 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Beschluss, das Verfahren wegen der beim Oberverwaltungsgericht Hamburg anhängigen Verfahren auszusetzen. Begründung des Gerichtes: "Gegenstand dieser Berufungsverfahren ist die - für das vorliegende Verfahren entscheidungserhebliche und damit vorgreifliche - Rechtsfrage, ob die durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu gefassten Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrages für den privaten Bereich sowie das Zustimmungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15.02.11 mit verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben zu vereinbaren sind."


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d

denyit

Das Düsseldorfer VG hat geschrieben:
Der Antragsgegner (WDR) ist gebeten worden, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen.

Anmerkung:
Es wird vom Gericht verlangt, dass der Beklagte 110% der Summe hinterlegt, sofern die Vollstreckung eingeleitet wird. Damit soll wohl eine Rückzahlung an den Kläger sichergestellt werden, falls WDR verliert.

Wie wurde denn hier der Antrag begründet? Falls es im Forum bereits eine Diskussion dazu gibt, dann wäre ein Link nett.

@Grit: Das hört sich nach dem Regelfall an: Widerspruch; Widerspruchsbescheid; einen Monat später Vollstreckungsmaßnahmen.

@Nichtgucker: Du hattest Widerspruch eingelegt (inkl. gegen Vollziehung); danach keinen oder keinen gültigen Widerspruchsbescheid erhalten; trotzdem wurden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet? Richtig?! Dagegen kann man (wie man bei dir sieht) erfolgreich vorgehen. Davon gibt es noch andere Fälle hier im Forum wenn ich das richtig sehe.

Gibt es denn aber auch Fälle wo in der Anfechtungklage (nach dem Widerspruchsbescheid) die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, und dieser dann auch tatsächlich statt gegeben wurde?!


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Merkblatt 22. Juni 2016 ging an alle Verwaltungsgerichte bundesweit (200?):
Nachweis der Meinung "Rechtspflicht der Aussetzung", Fehlurteilsquote rund 80++ % u.a.m..

Aussetzung entschieden?

Bitte unbedingt hier in den Thread, soweit nun weitere nachziehen. Mit Frankfurt und Hamburg beginnen wichtigste Dominosteine zu kippen. Noch 2...3 Großstadt-Gerichte, und mit dem nächsten Merkblatt könnte dann vielleicht Generalisierung erreicht werden.

Das sind also ab jetzt die Anti-Merkblätter "Bürgerrechtler"
gegen die Merkblätter der ARD und Beitragsservice zur oft behaupteten "Manipulierung der richterlichen Rechtsprechungsquellen" - aber das sehen die Gegner gewiss ganz anders.

Wenn die gelegentliche Bitte im Forum um Hilfe beim Adressenermitteln
etwas mehr Beistands-Bereitschaft gefunden hätte, vielleicht sogar kleine Spenden für die Kosten, könnte man die Massen-Aktionen "Politik, Justiz" ja kooperativ gestalten, denn nur da liegt die Lösung (plus gezielte rechtliche Maßnahmen gegen die obersten Chefs).
Da kooperativ nicht gelang, muss es leider im Alleingang gehen, weil dann eben zeitsparender. Bitte also keine Textkopien erfragen - auch über das Nachrichtensystem - keine Zeit dafür, der Streit (leider alleine) absorbiert 100 % der Zeit.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 2.239
OT Beginn
Merkblatt 22. Juni 2016 ging an alle Verwaltungsgerichte bundesweit (200?):
[..]
pjotre - wie kommst Du auf 200?

Ich komme auf 66:

Baden-Württemberg:   5
Vier Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart) und der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.   
> Südwestrundfunk (SWR)   
   
Bayern:   7
Sechs Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg) und der Verwaltungsgerichtshof in München (mit Außenstelle in Ansbach).   
> Bayerischer Rundfunk (BR)   
   
Berlin-Brandenburg:   5
Vier Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Berlin, Cottbus, Frankfurt Oder und Potsdam) und das Oberverwaltungsgericht in Berlin.   
> Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)   
   
Bremen:   2
Ein Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht jeweils mit Sitz in Bremen.   
> Radio Bremen (RB)   
   
Hamburg:   2
Ein Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht.   
> Norddeutscher Rundfunk (NDR)   
   
Hessen:   6
Fünf Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Kassel, Gießen, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt) und der Verwaltungsgerichtshof in Kassel.   
> Hessischer Rundfunk (HR)   
   
Mecklenburg-Vorpommern:   3
Zwei Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Greifswald und Schwerin) und das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Greifswald.   
> Norddeutscher Rundfunk (NDR)   
   
Niedersachsen:   8
Sieben Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade) und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.   
> Norddeutscher Rundfunk (NDR)   
   
Nordrhein-Westfalen:   8
Sieben Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) und das Oberverwaltungsgericht in Münster.   
> Westdeutscher Rundfunk (WDR)   
   
Rheinland-Pfalz:   5
Vier Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier) und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.   
> Südwestrundfunk (SWR)   
   
Saarland:   2
Ein Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht jeweils mit Sitz in Saarlouis.   
> Saarländischer Rundfunk (SR)   
   
Sachsen:   4
Drei Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Chemnitz, Dresden und Leipzig) und das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.   
> Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)   
   
Sachsen-Anhalt:   3
Zwei Verwaltungsgerichte (mit Sitz in Halle und Magdeburg) und das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg.   
> Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)   
   
Schleswig-Holstein:   2
Ein Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht jeweils mit Sitz in Schleswig.   
> Norddeutscher Rundfunk (NDR)   
   
Thüringen:   4
Drei Verwaltungsgerichte (Gera, Meiningen und Weimar) und das Oberverwaltungsgericht in Weimar.   
> Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)   

Summe: 66

Gruß
Kurt
OT Ende


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Vorab... Klarstellung... dieser Thread betrifft "Aussetzung der Vollziehung"
Aber der Beitrag Nr. 3 wohl Aussetzung der Klage... Nur das trifft den Kern der hier verfolgten Bemühungen.
Dafür gibt es nun also Fälle in Frankfurt und Hamburg und wir warten dringend auf mehr.

Anzahl der Verwaltungsgerichte.
Sicherheitshalber war ja ein Fragezeichen hinter "200".
Gerade nachgezählt, das ging nur an 50. - Nur 50? - An die OVGe, das wäre vielleicht taktisch nicht opportun. 

Hier wird angestrebt, pro Tag mindestens 100 Versendungen zu schaffen mit schließlich vollständiger Überdeckung aller Entscheider-Gruppen. Natürlich bekommt jede Kategorie andere "Liebesbriefe". 

Und nun brennt verzehrend die Hoffnung auf wenigstens das dritte Groß-Großstadt-Verwaltungsgericht, das Klageverfahren aussetzt, in diesem Thread.
So völlig sachfremd ist es bei diesem Threadthema nicht: Wo es Klageaussetzung gibt, da hemmt das nach gängigen Üblichkeiten wohl generell recht gut Vollstreckungen zum gleichen Beitragskonto.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2017, 22:26 von pjotre«
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